Hallo,
kann ich meine Krankenzusatz-Versicherung im Schadensfall (bei Inanspruchnahme) kündigen? Bei anderen Versicherungen ist da ja der Fall.
Besten Dank im voraus
Kündigung Krankenzusatz-Versicherung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Hallo,
nein, Sie können Ihre Kranken-Zusatzversicherung nicht kündigen, weil Sie selbst eine Leistung in Anspruch genommen haben.
Sie können i.d.R. nur dann außerordentlich kündigen, wenn der der Versicherer seine Beiträge erhöht. In solch einem Fall müssten Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Erhöhrungsschreibens zum Datum des Wirksamswerden der Erhöhrung außerordentlich kündigen.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Grüße
Christina
die kündigung ist aber i.d.r. nach einer vertragslaufzeit von 3 jahren möglich.
bitte beachten sie aber die kündigungsmöglichkeiten des vertrages. bei manchen ist die kündigung zur hauptfälligkeit möglich, bei anderen nur zum jahresende...
es gilt aber auf jeden fall die 3-monats-frist.
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