Kündigung! Klagen?

2. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Headi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung! Klagen?

Guten Tag,

ich habe in der Zeit vom 26.11-12.12 als Leiharbeitsnehmer gearbeitet.
Der Einsatzbetrieb hat es nicht so mit der Arbeitssicherheit gehabt.
Nach 3 Tagen habe ich der Personaldisponentin mitgeteilt, welche Zustände in der Firma vorliegen!

Leider hat es meine Zeitfirma in keiner Weise interessiert. Mir wurde zu diesem Zeitpunkt schon nahe gelegt, dass ich auf die Zähne beißen soll, und die uagen zuhalten soll!
Eine Alternative Stelle gibt es nicht. Bei eigenständigen Abbruch der tätigkeiten, würde ein Kündigung folgen.

Wiederum habe ich versucht die Sachlage zu schildern. Ich habe die Sache ean den Niederlassungchef weitergegeben.
Auch diesem war es egal.
Nach einigem Hin und Her hatte ich dann die Kündigung zum 12.12 im Briefkasten!!!

Ich habe die BG und auch die Zuständige Bezirksregierung in Kenntnis über den Kundenbetrieb gesetzt. Fotos wurden beigefügt.

Ich habe mich heute bei der Bezirksregierung über den Sachstand informiert. Leider darf man mir keinerlei Auskunft geben!

Eine Frage nun: Macht es Sinn Rechtsmittel gegen die Zeitfirma einzusetzen?
Kann man diese auf Schadensersatz verklagen?
Welche Möglichkeiten habe ich, gegen diese Firma im Nachhinein vorzugehen?

Ich habe immer noch Probleme mit dieser.
Ich warte bis heute auf meine Abrechnung für November.
Dadurch habe ich Probleme gehabt, Hartz IV zu beantragen.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

quote:
Macht es Sinn Rechtsmittel gegen die Zeitfirma einzusetzen?


Rechtsmittel wogegen? Eine Kündigung in der Probezeit ist juristisch kaum angreifbar.

quote:
Kann man diese auf Schadensersatz verklagen?


Was wäre denn der konkrete Schaden, können Sie den beziffern?


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#2
 Von 
Headi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Also muss man es in der heutigen Zeit hinnehmen, wenn man dazu genötigt wird, für ein Unternehmen zu arbeiten, welches über die Arbeitssicherheit hinweg sieht!

Also heißt das für mich demnächst eine Verletzung in Kauf nehmen! Ich möchte gerne mal wissen, wer mir meine Gesundheit bezahlen würde, wenn etwas passiert.
Ach ja, dann bin ich ja selbst Schuld.

Es ist traurig, dass man in diesem Rechtsstaat anscheinend alles tun muss, was diese Sklavenhändler verlangen!

Sobald man aufmuckt, wird man gekündigt!
Welcome to Germany!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Also muss man es in der heutigen Zeit hinnehmen, wenn man dazu genötigt wird, für ein Unternehmen zu arbeiten, welches über die Arbeitssicherheit hinweg sieht! <hr size=1 noshade>

Das Problem ist, dass die Arbeitssicherheitsverstöße nicht bei deinem Arbeitgeber waren. Dein Arbeitgeber ist das Leiharbeitsunternehmen. Mit dem Unternehmen, wo du die Arbeitsleistung erbracht hast, hast du kein Vertragsverhältnis.

quote:<hr size=1 noshade>Ich möchte gerne mal wissen, wer mir meine Gesundheit bezahlen würde, wenn etwas passiert. <hr size=1 noshade>

Die gesetzliche Unfallversicherung. Hier wohl in Form der Berufsgenossenschaft.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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