Hallo,
In meinem Mietvertrag steht:
§3 Zusätzliche Vereinbarungen
"Der Mieter ist verpflichtet, mit der firma Rehnig einen kabelvertrag abzuschliessen und über die Dauer des Mietverhältnisses aufrecht zu erhalten."
Aufgrund dieser Klausel habe ich mit der firma Rehnig im jahre 2003 einen Kabervertrag abgeschlossen. Seit ende 2004 hat die firma Rehnig unsere Verträge an die Firma EWT verkauft oder abgetreten.
Ich habe nun versucht diesen Vertrag zu kündigen. Die Firma EWT bezieht sich auf den ersten Vetrag mit Fa. Rehnig und akzeptiert die Kündigung nicht.
(Vertragsrecht)
-Darf die Firma Rehnig die Kabelverträge ohne weiteres mit der bestehenden gültigkeit weiter an X-beliebige dritte weiterverkaufen oder abtreten? (obwohl sie noch immer Kabelanschluss anbietet? Die firma Rehnig hat kein insolvenzfall!!). Behalten diese Verträge ihre ursprüngliche gültigkeit?
(Mietrecht)
-Im Mietvertrag steht im Klausel nur die Fa. Rehnig und nicht die EWT!
Habe ich in diesem Fall einen Sonderkündigungsrecht oder wird der vertrag sogar unwirksam ?
Weiß da Jemand Rat?
Kaan1536
Kündigung Kabelvertrag
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Hallo,
ja die Verträge behalten ihre Gültigkeit und somit muss Deiner auch für die Dauer des Mietverhältnisses bestehen bleiben. Das hier verkauft wurde oder sich der Name ändert ist nicht weiter relevant, sonlange sich an der erbrachten Leistung nichts ändert.
wie lang eläuft der vertrag noch?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
"...der Vertragverhältnis endet zeitgleich mit der beendigung des mietverhältnisses."
weiter steht noch
"...die firma rehnig ist berechtigt rechte und plichten aus diesem vertrag an einen Rechtsnachfolger zu übertragen."
Kann mir villeicht jemand genau definieren was RECHTSNACHFOLGER hierbei juristisch bedeutet und ob es sich in meinen fall um einen rechtsnachfolger handelt, da die fa. rehnig immer noch in der kabel anbieter branche tätig ist bin ich da etwas skeptisch?
-- Editiert von kaan am 12.01.2006 22:25:21
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
15 Antworten