Guten Morgen,
aktuell stellt sich meine Situation folgendermaßen dar:
Ich bin Gesellschafter einer 3er GbR und möchte die GbR verlassen. Die GbR wurde auf unbestimmte Zeit gegründet, der Kündigungsparagraph des Gesellschaftervertrags besagt, dass eine 6 monatige Kündigungsfrist zum Geschäftsjahresende zu beachten ist.
Ich habe mich jedoch auf die 2 anderen Gesellschafter verlassen, dass diese mit mir einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, bei dem ich austrete. Aktuell zieht sich dieser Ausstieg bereits 4 Monate. Ich habe das Gefühl, dass ich hingehalten werde, zumal ich pro vergangenem Monat noch die Steuerprüfung somit bezahlen muss (GbR geht aktuell bei 0 raus). Ebenfalls verlangen die Personen, dass ich die Kosten der neu zu druckenden Visitenkarten übernehmen soll (ca 115€ / auf den aktuellen sind alle drei Gesellschafter abgebildet) unter Androhung, die alten nach meinem Ausstieg weiter zu verwenden - was jedoch datenschutztechnisch nicht erlaubt ist.
Frage: Muss ich die Künidigungsfrist beachten, wenn die Personen bei der außerordentlichen Kündigung mich "hinhalten"?
Muss ich des Weiteren die Kosten für die neuen Visitenkarten übernehmen?
Wie kann ich vorgehen?
Vielen Dank und liebe Grüße
Fabian A.
Kündigung GbR-Gesellschafter / 3 Fragen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
bei einer ordentlichen Kündigung ist die Kündigungsfrist und auch der Termin, zu dem gekündigt werden kann, einzuhalten.
Das man Dir einen vorzeitigen Ausstieg in Aussicht stellte, ist eine Absichtserklärung. Mehr nicht.
Der vorzeitige Ausstieg kann an Bedingungen geknüpft werden, da es sich um eine zunächst vertragsfeindliche Gestaltung handelt.
Bei 115 € Kosten wird wohl auch jeder Gedanke an eine etwaige Sittenwidrigkeit wegfallen.
Gibt es einen Grund für eine außerordentliche Kündigung? Aus Deinem Beitrag ist ein solcher nicht zu erkennen.
Du fühlst Dich hingehalten? Das ist kein Grund. Du hättest ja fristwahrend trotzdem kündigen können.
Weitere Verhandlungen zum vorzeitigen Ausstieg wären trotzdem möglich gewesen.
Entweder die Bedingungen akzeptieren und zahlen, oder nachverhandeln, oder zum nächsten Geschäftsjahresende kündigen.ZitatWie kann ich vorgehen? :
Das steht wo genau im Datenschutzgesetz?Zitatwas jedoch datenschutztechnisch nicht erlaubt ist. :
Berry
Hi Sir Berry,
danke für die schnelle Antwort. Meine Situation ergibt sich daraus, dass ich diese GbR während meines Studiums gegründet hatte und ich nach meinem Master in eine andere Branche wechseln werde. Der Grund ist schlicht und einfach der Umstand, dass die Einnahmen nicht im Ansatz zum Leben reichen - zumal in diesem Geschäftsjahr nichts umgesetzt wurde. Die anderen zwei Gesellschafter arbeiten nebenbei - jeder konzentriert sich folglich auf dessen Arbeit, die GbR wurde vernachlässigt. Ich selbst will mich komplett auf meine zukünftige Stelle konzentrieren. Die GbR nebenbei weiterzuführen ist für mich nur ein "Hindernis". Dieser Entschluss hatte sich die letzten Monate bei mir gebildet.
Das war auch mein Gedanke mit der Nachverhandlung. Aber generell ist eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn die Gesellschafter zustimmen? Oder empfiehlt es sich eher, den Gesellschaftervertrag mit den Gesellschaftern umzuändern (Kündigung jederzeit bei Zustimmung der Gesellschafter ohne Frist möglich), damit mein Ausstieg problemlos verläuft?
Es ist eigentlich nicht meine Art, als Trittbrettfahrer erst zum Ende 2017 fristgemäß zu kündigen und an (möglichen) Einnahmen zu partizipieren, wenn weiterhin mein schriftlicher Austritt verschleppt wird.
Also kann ich bzgl. des Datenschutzes ableiten, dass die Gesellschafter befugt wären, weiterhin Visitenkarten zu verteilen, auf denen meine Telefonnummer steht, obwohl ich nicht mehr Teil der GbR bin?
-- Editiert von FabAng am 25.11.2016 12:01
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ZitatAber generell ist eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn die Gesellschafter zustimmen? :
Eine ausserordentliche Kuendigung zwar nicht, dafuer aber eben ein Aufhebungsvertrag (dem deine Mitgesellschafter aber anscheinend nur zustimmen wollen, wenn du die paar Kroeten fuer neue Visitenkarten raustust).
ZitatAlso kann ich bzgl. des Datenschutzes ableiten, dass die Gesellschafter befugt wären, weiterhin Visitenkarten zu verteilen, auf denen meine Telefonnummer steht, obwohl ich nicht mehr Teil der GbR bin? :
Unternehmerisch genutzte Daten unterliegen nur sehr eingeschränkt dem "Datenschutz".
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