Kündigung Freelance-Vertrag durch Arbeitnehmer

21. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
crypt
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung Freelance-Vertrag durch Arbeitnehmer

Guten Tag,

ich bin Grafikdesigner und habe vor einigen Monaten einen Vertrag mit einer Firma abgeschlossen, welche ein paar grafische Unterlagen von mir designed haben wollte.

Nun hieß es in den Gesprächen stets wir brauchen die Unterlagen relativ zeitnahe am besten bis KW XY (war ca. 3-4 Wochen nach Gespräch). Damals für mich kein Problem, habe dann zwar teils bis späts in die Nacht gearbeitet aber stets pünktlich geliefert. Nun habe ich dann bei einem gewissen Stand meine derzeitigen Entwürfe geschickt und warte seitdem auf konkretes Feedback, obwohl ich schon 2x nachgefragt habe werde ich stets vertröstet dass die Unterlagen noch intern zur Prüfung lägen, was nun mittlerweile fast 2 Monate dauert.

Da mir der Kunde mittlerweile einfach zu unangenehm mit einer Zusammenarbeit wird und da ich in der Zwischenzeit auch noch einen Vollzeitjob aufgenommen habe wodurch mir auch nicht mehr so viel Zeit dafür bleibt (ich weiß das ist nicht relevant für den Vertrag, wollte es nur erwähnt haben), möchte ich das Vertragsverhältnis beenden, ich habe stets zeitig geliefert und auf einmal erscheint es mir als ob meine Arbeit dieses Jahr gar nicht mehr benötigt würde, was aber stets verneint wird (im Vertrag wurde auch kein Lieferdatum festgehalten). Leider steht in dem Vertrag ebenfalls keine Klausel für Kündigungen, weder Kündigungsfristen noch sonstiges, lediglich was genau abgegeben werden soll sowie die Vergütung und ein bisschen etwas über Nutzungs- und Eigentumsrechte.

Kann ich nun einfach ohne weiteres als Arbeitnehmer kündigen, was muss ich beachten hinsichtlich Fristen, Verpflichtungen o.ä.? Bin etwas aufgeschmissen da dies mein erster Fall dieser Art ist.



-- Editiert von crypt am 21.11.2017 13:30

-- Editiert von Moderator am 21.11.2017 16:14

-- Thema wurde verschoben am 21.11.2017 16:14

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Sind Sie Freelancer oder Arbeitnehmer?

Sollten Sie Freelancer sein und zur Kündigung nichts im Vertrag stehen, können Sie den Vertrag jederzeit ohne Frist kündigen.

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#2
 Von 
crypt
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bin aus Sicht auf dieses Unternehmen Freelancer, und festangesteller Arbeitnehmer für eine Agentur (hat mit diesem Unternehmen aber nichts zu tun).

Gibt es da irgendeine rechtliche Grundlage als Parapgraph den ich im Zweifel nennen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Sie brauchen zum Kündigen keine Paragrafen, höchstens wenn der Auftraggeber Probleme macht. In dem Fall kommt es darauf an, was der schreibt.

Es ist umgekehrt, es gibt keinen Paragrafen, der Kündigungsfristen für Freiberufler festlegt, also gibt es die nicht bzw. nur wenn sie vertraglich vereinbart wurden. Paragrafen, die festlegen, daß es etwas nicht gibt, sind selten.

Als Ergänzung noch: Es gibt nicht nur die Möglichkeit, Kündigungsfristen vertraglich festzuhalten. So ein Vertrag kann auch über ein konkretes Projekt gehen. In dem Fall muss man eventuell bis zum Ende des Projekts dabeibleiben.

-- Editiert von bear am 21.11.2017 15:17

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#4
 Von 
crypt
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja wie gesagt der Vertrag beschränkt sich eben auf dieses Projekt zur Erstellung von Druckdaten für die grafischen Unterlagen... ändert das etwas? D.h. es ist im Vertrag genau festgehalten was von mir abgegeben werden muss.

Wenn ich kündige, kann mir da irgendein Schaden draus entstehen? Was muss ich beachten außer der förmlichen Vorgaben bzw. gibt es überhaupt sonst noch etwas zu beachten?

-- Editiert von crypt am 21.11.2017 15:21

-- Editiert von crypt am 21.11.2017 15:24

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FranzPapen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, Sie können ohne weitere Benachrichtigung als Angestellter kündigen ... UND ich denke, Sie müssen sich nicht über Termine, Verpflichtungen oder ähnliches einhalten ...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von crypt):
Wenn ich kündige, kann mir da irgendein Schaden draus entstehen?

Dazu müsste man mal die vertraglichen Vereinbarungen prüfen.
Denn nur weil man das Recht zur Kündigung hat, bedeutet das ja noch lange nicht, das an keinen Schadeersatz leisten muss.



Zitat (von FranzPapen):
Ja, Sie können ohne weitere Benachrichtigung als Angestellter kündigen

Schade das das gar nicht gefragt war ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von crypt):
Naja wie gesagt der Vertrag beschränkt sich eben auf dieses Projekt zur Erstellung von Druckdaten für die grafischen Unterlagen... ändert das etwas? D.h. es ist im Vertrag genau festgehalten was von mir abgegeben werden muss.


Dann können müssen Sie das abgeben. Wenn Sie vorher kündigen, kann der Auftraggeber eventuell Schadensersatz fordern.

Aus Ihrer Schilderung geht nicht klar hervor, ob Sie schon erbracht haben was im Vertrag festgehalten wurde.

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