Guten Tag,
folgende Situation: ich habe einen Vertrag im Fitnessstudio den ich kündigen möchte. Der Vertrag wurde am 22.11.2013 abgeschlossen. Da ich nicht gekündigt habe hat sich der Vertrag laut meinem Studio um 1 Jahr verlängert. In der AGB steht jedoch folgendes:
"(...) Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Benutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist jeweils halbjährlich (gerechnet von der Mindestlaufzeit) möglich.(...)"
Darf ich jetzt nun auf das halbe Jahr kündigen oder bin ich jetzt für ein weiteres Jahr gebunden?
Viele Grüße
ek
Kündigung Fitnessvertrag nach auto. Verlängerung
23. November 2017
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Frage vom 23. November 2017 | 16:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Fitnessvertrag nach auto. Verlängerung
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#1
Antwort vom 23. November 2017 | 19:17
Von
Status: Senior-Partner (6419 Beiträge, 2317x hilfreich)
Zitat:Eine Kündigung ist jeweils halbjährlich (gerechnet von der Mindestlaufzeit) möglich.(...)"
Es fehlen Angaben über die Dauer und das Ende der Mindestlaufzeit.
Ab wann hat sich der Vertrag mangels Kündigung verlängert ?
#2
Antwort vom 23. November 2017 | 21:02
Von
Status: Student (2297 Beiträge, 360x hilfreich)
Wenn die Mindestlaufzeit rum ist und keine weiteren relevanten Vertragsklauseln verschwiegen wurden, können Sie jeweils zum Ende des 21.5. oder zum Ende des 21.11. eines Jahres kündigen.
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