Kündigung Dispo durch Sparkasse

23. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
matrix3
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)
Kündigung Dispo durch Sparkasse

Meine Sparkasse hat mir meinen Dispo in Höhe von 3000,00€ gekündigt.Und diesem Monat mein Gehalt einbehalten.So das ich nun noch eine Restschuld von 1300,00€ auf meinem Konto habe.
Und ich nun diesen Monat über kein Geld verfügen kann,bedingt dadurch kein Geld zum leben, und zum begleichen von Rechnungen zur Verfügung habe.
Ist die Sparkasse dazu berechtigt!?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Woher sollen wir wissen, aus welchem Grund die Bank den Dispo gekündigt hat und ob das berechtigt war?

Genau so gut könnte ich Sie fragen 'Boris Becker will mich verklagen, hat er Aussicht auf Erfolg?'. ;)

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
matrix3
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Mein Dispo war mit 17,00€ überzogen

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

schau in die AGB der Bank / Kontos was dort zum Thema Dispo überziehen steht. Dann wirst du lesen ob es rechtens ist.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Die Situation war doch wohl so:

Dispo 3000, Kontostand 1700. Dispo gekündigt => Kontostand -1300.
Wenn bei einer Dispokündigung der Betrag sofort fällig wird, wüßte ich nicht, was daran unzulässig sein sollte. Ich kenne allerdings in dem Bereich keine Rechtsprechung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Das sehe ich wie Mareike. Bei Geldeingang wird dieser erst einmal auf den Dispo angerechnet. Das in diesem Faller ein Minus zu stande kommt, steht außer Frage.

Auch ist die Bank berechtigt, den Dispo zu kündigen und auch dazu, diesen sofort fällig zu stellen, geht aus den AGBs hervor.

Sie sollten mit der Bank reden un d arum bitten, Ihnen bis zum Ausgleich eine Ratenzahlung und damit eine Überziehungsmöglichkeit x zu gewähren, damit Sie Ihre Kosten decken können.

1x Hilfreiche Antwort

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