Hallo zusammen,
ich benötige Eure Meinung, ob der AG im vorliegenden Falle das Weihnachtsgeld (anteilig) zahlen muss.
Das AV besteht ca. 2 Jahre und der AN hat den unbefristeten AV zum 30.11. fristgerecht gekündigt.
Im Arbeitsvertrag ist Folgendes festgehalten:
Weihnachtsgratifikation:
1. Der AG entscheidet jedes Jahr neu, ober und in welcher Höhe er eine Weihnachtsgratifikation gewährt. Bei der Gratifikation handelt es sich um eine freiwillige Leistung, auf die auch bei wiederholter Gewährung weder dem Grunde nach noch der Höhe nach ein Rechtsanspruch für die Zukunft besteht (= Freiwilligkeitsvorbehalt).
2. Die Weihnachtsgratifikation wird im Eintrittsjahr anteilig gewährt,soweit das AV zum Jahresende (31.12.) mindestens 3 Monate bestanden hat. Für Zeiten, in denen das AV ruht (z.B. bei Elternzeit oder anderen Ruhens-Tatbeständen) besteht kein Anspruch auf Zahlung der Weihnachtsgratifikation.
3. Die Weihnachtsgratifikation wird gezahlt, wenn das AV zum 30.11. des laufenden Jahres Bestand hat.
Was bedeutet "wenn das AV zum 30.11. Bestand hat"? Kann man hier herauslesen, dass es ungekündigt sein muss? Das AV besteht ja eigentlich am 30.11. noch, allerdings endet es auch mit diesem Datum.
Danke euch & Viele Grüße
Kündigung + Weihnachtsgratifikation
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich sehe diese Unklarheit wie du - und ebenso, dass das Übliche gemeint sein wird: ungekündigtes AV.
Ob sich eine Klage deswegen lohnt, scheint mir wiederum zweifelhaft bei dem ganzen Gedröhne mit Freiwilligkeit und so.
Hallo Blaubär,
vielen Dank für die Antwort.
Das mit der Freiwilligkeit sehe ich nicht so kritisch. Denn der Satz ist ja eigentlich nur dafür da, dass die AN kein Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. Sollte er allerdings anderen MA Weihnachtsgeld zahlen, müsste der AG dem kündigenden AN auch zahlen, wenn aus den o.g. Sätzen nicht hervorgeht, dass das AV ungekündigt sein muss.
Daher Frage ich mich, was bedeutet "wenn das AV zum 30.11. Bestand hat"...
Aus meiner Sicht hat das AV zum 30.11. Bestand, nur nicht in ungekündigter Form.
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Hallo Blaubär,
vielen Dank für die Antwort.
Das mit der Freiwilligkeit sehe ich nicht so kritisch. Denn der Satz ist ja eigentlich nur dafür da, dass die AN kein Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. Sollte er allerdings anderen MA Weihnachtsgeld zahlen, müsste der AG dem kündigenden AN auch zahlen, wenn aus den o.g. Sätzen nicht hervorgeht, dass das AV ungekündigt sein muss.
Daher Frage ich mich, was bedeutet "wenn das AV zum 30.11. Bestand hat"...
Aus meiner Sicht hat das AV zum 30.11. Bestand, nur nicht in ungekündigter Form.
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