Kündigung, Urlaub wird nicht genehmigt

9. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 11:37:47
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung, Urlaub wird nicht genehmigt

Ich habe zum 1. Mai in einem Unternehmen neu angefangen und aus einer Vielzahl an Gründen zum 30. November fristgerecht gekündigt.

Die Firma ist relativ klein (etwa 20 Mitarbeiter) und in zwei Teilfirmen organisiert. Ein deutscher Teil für Sales und Management und ein belgischer Teil für Programmierung und Support des Produktes. Ich bin als Projektmanager in der deutschen Firma beschäftigt.

Gekündigt habe ich aus folgenden Gründen:
- Alle vier Programmierer haben die belgische Tochter verlassen
- ohne das Know-How dieser Programmierer kann die Software unmöglich weiterentwickelt werden
- Ich wurde von Anfang an als Programmierer statt als Projektmanager eingesetzt
- Es wurde bis jetzt noch kein Programmierer eingestellt, obwohl der erste meiner Ex-Kollegen schon seit vier Monaten weg ist
- Die belgische Tochter hat massiv Schulden
- bei einem meiner Besuche in Belgien wurden Möbel und Autos von einem Gerichtsvollzieher beschlagnahmt (und später wieder ausgelöst)
- die Gehälter in Belgien kommen immer zu spät (in Deutschland nicht)
- mehrere Kollegen haben sich beschwert das Zusatzleistungen für Nachtdienst oder Essenzuschuss mehrere Monate im Rückstand sind
- Ich stand immer zwischen zwei Chefs die wiedersprüchliche Ziele zu verfolgen scheinen
- Häufige Reisen nach Belgien, die mich jeweils private 10 Stunden auf der Autobahn gekostet haben und deren Kostenerstattung um die 10 Wochen dauerte
- Absolut unlesbarer Code (zum Teil automatisch aus anderen Sprachen übersetzt)

und weitere Kleinigkeiten. Keine dieser Umstände wurde während des Bewerbungsgesprächs erwähnt (außer dem schlechten Zustand der Software).

Bis jetzt habe ich drei Tage Urlaub genommen. Anteilig stehen mir also noch 15 Tage (von insgesamt 30) zu. Diese würde ich gerne ab morgen nehmen. Mein Chef verweigert mir den Urlaub aus wichtigen betrieblichen Gründen.
Eine Webversion der Software ist einem Kunden versprochen und soll noch fertig gestellt werden.
Die letzten 9 Tage habe ich nichts gearbeitet weil der VPN-Zugriff auf einen Server in Belgien nicht funktioniert hat. Stattdessen haben ich gemeinsam mit meinem Chef immer wieder versucht dieses Problem zu beheben (wenn er nicht wegen etwas wichtigerem unterwegs war).
Seit heute (etwa 16 Uhr) geht der VPN scheinbar wieder. Bin ich unter diesen Umständen verpflichtet auf meinen Urlaub zu verzichten bzw. diesen auszahlen zu lassen? Ich würde mir lieber bis Ende des Monats frei nehmen um diesem Irrenhaus zu entfliehen.

Die Software wird ohnehin nicht vollständig fertig. Es gibt ein paar Support-Mitarbeiter die auch Programmieren können. Ich bin mir nicht sicher in wie weit diese der Aufgabe gewachsen wären.

Habe ich meinen Urlaubsanspruch richtig berechnet?
Bei der Suche nach Informationen für die Diskussion mit meinem Chef habe ich gesehen das ich nach 6 Monaten eventuell Anspruch auf den vollen Jahresurlaub habe?

Der genaue Wortlaut in meinem Vertrag:

Zitat:
Der AN erhält Kalenderjährlich einen Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen. Der Urlaub wird in Abstimmung mit dem AG festgelegt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


Kann ich meinen Chef eventuell damit zum Umlenken bewegen (auf die vollen 30 Tage verzichten wenn er mir den Urlaub genehmigt)?


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// Bin ich unter diesen Umständen verpflichtet auf meinen Urlaub zu verzichten bzw. diesen auszahlen zu lassen? Ich würde mir lieber bis Ende des Monats frei nehmen um diesem Irrenhaus zu entfliehen.

Verständlicher Wunsch. Gleichwohl liegen offenbar dringende betriebliche Gründe vor, dir den Urlaub zu verweigern.

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange .... entgegenstehen.


/// zum Umlenken bewegen (auf die vollen 30 Tage verzichten wenn er mir den Urlaub genehmigt)?

Dein Chef müsste als Kind 'mit dem Klammerbeutel gepudert worden sein', wenn er sich darauf einließe. Denn Urlaubsansprüche sind nicht einzelvertraglich abdingbar (Klartext: du könntest so etwas unterschreiben und später gleichwohl das Urlaubsentgelt nachfordern). Für stärker würde ich das Argument einschätzen, dass die Software für den Kunden ohnehin nicht fertigt wird, egal wie krumm du dich legst. Aber deinem Chef geht der Allerwerteste auf Grundeis, wie man so sagt, also greift er nach dem letzten und dünnsten Strohhalm ...

-- Editiert von blaubär+ am 09.11.2017 17:54

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Es wäre sinnvoll, nur den erheblichen Sachverhalt vorzutragen. Die erste Hälfte hinsichtlich dessen, was wann warum passiert, die interessiert hier doch überhaupt nicht, macht die ganze Sache nur sehr unübersichtlich.

Wir wissen nicht, wie der Chef gestrickt ist, was er macht oder denkt. Für mich ist der dringende betriebliche Grund allerdings nachvollziehbar. Du kennst Dich aus, sollst ein Projekt noch so weit wie möglich voran treiben. Das ist doch der Klassiker für eine kurzfristig gestellte Ablehnung eines Urlaubs.

wirdwerden

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)


Zitat:
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange ......entgegenstehen. .


Deinem Urlaubswunsche stehen betriebliche Belange entgegen, also kann der AG ihn verweigern, muss ihn aber auszahlen.

Wenn du im Mai begonnen hast, hast du die Wartezeit erfüllt (01.11.) und den vollen Urlaubsanspruch erworben - lt. BUrlG, es kommt aber auf evtl. tarifvertragliche Regelungen an un die evtl. Vorgeschichte:


Zitat:
§ 6 Ausschluß von Doppelansprüchen

(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.

(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.06.2018 11:37:47
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@3 ich hätte gedacht das es relevant ist das ich eigentlich als Projektmanager für eine andere Tätigkeit eingestellt wurde aber nun mal leider alle Programmierer das sinkende Schiff verlassen haben.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Nun ja, das fällt dir reichlich spät ein.
Höchstwahrscheinlich steht in deinem Vertrag auch, dass die andere zumutbare Tätigkeiten übertragen werden können. Und bevor die Streitigkeiten darum ausgefochten sein werden, wird deine Restzeit auch schon um sein. Also gehupft wie gesprungen, scheint mir.

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#6
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Dringende betrieblich Belange... na ja, ich sehe hier eher den Versuch, "ein totes Pferd zu satteln".

Allerdings ist dem Fragesteller davon abzuraten, sich selbst zu beurlauben, da das wohl unweigerlich zur außerordentlichen fristlosen Kündigung führt. Es sei allerdings die Überlegung erlaubt, selbst eine fristlose Kündigung hinzunehmen, falls bereits ein neues Arbeitsverhältnis in Aussicht steht. Beim Alg I steht eh wegen der Eigenkündigung eine Sperrzeit an, die sich jedoch bei fristloser Kündigung verlängern könnte.

Schwierige Kiste, man hat sozusagen die Wahl zwischen Pest und Cholera.

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#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Ich würde sagen der dringende betriebliche Belang fällt mit der Tatsache, dass der Projektleiter keine Entwickler mehr hat.

Wenn nicht morgen eine ausreichende Anzahl neuer Entwickler eingearbeitet auf der Matte stehen bin ich da auch auf der "totes Pferd reiten"-Schiene. Gleichwohl müsste wohl eine Ersatzkraft eingearbeitet werden.

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