Kündigen in der Probezeit, ohne Vertrag

8. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
anarch
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigen in der Probezeit, ohne Vertrag

Hallo.
Ich habe am Montag mit der Arbeit begonnen. Und nun würde ich gerne gehen, da ich eine andere Arbeitsstelle gefunden habe. Nun habe ich folgendes Problem. Ich möchte die Firma so schnell wie möglich verlassen. Am liebsten bereits am Montag. Was eigentlich problemlos machbar sein sollte. Da ich noch nicht angemeldet bin. Das heißt ich habe noch keinen Vertrag unterschrieben und keine persönliche Daten abgegeben. Was heißt die nun für mich? Kann ich einfach gehen, und bekomme trotzdem mein Geld? Oder wie läuft das ab.

Grüße Alex

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Auch ein mündlich vereinbarter Arbeitsvertrag ist ein Vertrag.
Dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen, in der Probezeit gelten 14 Tage Kündigungsfrist.
Gehen Sie einfach so, können Regressforderungen des Arbeitgebers auf Sie zukommen.

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#2
 Von 
anarch
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Wie sehen diese Regresforderungen aus? Und tritt dies auch in Kraft, wenn ich noch nirgendwo gemeldet bin? Also ich arbeite zwar seit 1 Woche im Unternehmen. Aber bin noch nicht beim Arbeitsamt angemeldet. Die wissen eigentlich noch nicht mal meine Adresse in der Firma.

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#3
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Arbeitsverträge können auch mündlich abgeschlossen werden wie schon Hamburgerin geschrieben hat. probleme ergeben sich jedoch, wenn man Ansprüche geltend machen will. Willst du den Arbeitsgeber auf Lohnzahlung für die geleistete Arbeit in der erste Woche, dann musst du erst mal beweisen, daß du dort gearbeitet hast. Will er gegen dich Regress getlend machen, dann trägt er dafür den beweislast. Arbeitsvertrag dient daher, die Interessen beider Parteien wahrzunehmen. Du keine kürzere probezeit vereinbart wurde und diese schriftlich nicht fixiert ist, dann greifen die gesetzlichen Bestimmungen. also 2 Wochen Kündigungsfrist während der Probezeit.

Der Arbeitgeber hat auch andere Angestellten und Mitarbeiter, die später als Zeugen erscheinen können. Dann dient das als beweis für den mit dir vereinbarten und mündlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag, falls bei der Anstellung mehrere Leute dort anwesend waren.

Regress kann der Arbeitgeber erst geltend machen, wenn ihm Schaden entstanden sind und eine Kausalität zwischen den Schaden und dein Nichterscheinen besteht. Das ist aber schwer darzulegen.

Meine Meinung: Falls du dein Lohn nicht erhalten willst, dann gehe einfach.

Gruß

Leon

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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

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#4
 Von 
anarch
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke :)

Also eigentlich will ich keine Probleme machen und haben. Ich will am liebsten einvernehmlich gehen. Sofort. Aber meinen Lohn erhalten. Meine geleistete Arbeit war überdurchschnittlich gut. Also wohl am besten mit dem Mann reden!?

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#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
bin noch nicht beim Arbeitsamt angemeldet.


Du beziehst als weiter ARG, das ist ne Straftat.

Du musst dich bei dem Arbeitsamt selber abmelden.
Anmelden muss dich der AG bei der Krankenkasse, das macht man mittlerweile Online und der AN bekommt das kaum mit.

Die Regeresforderungen sind ein "Leiharbeiter" der deinen Job macht.

Uwe



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#6
 Von 
anarch
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich beziehe was (ARG)? Ich hatte noch nie etwas mit dem Arbeitsamt zu tun. Ich dachte der Betrieb regelt das mit der Arbeitslosenversicherung und so... Und bei der Krankenkasse können die mich nicht angemeldet haben. Die kennen meine Krankenkasse gar nicht. Die haben nicht mal meinen Sozalversicherungsausweis gesehen.

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#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Also arbeitest du "Schwarz" oder wie.

Deinem Arbeitgeber gibt man die Lohnsteuerkarte und ggf den Sozalversicherungsausweis dann melden die einen an.
Das kann auch ein paar Tage dauern. Wenn du also Geld willst wirst du das machen müssen. Sonst zahlen die dich eben nichts und wartet und wartet und wartet.....

Dann musst du kündigen.

Uwe

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