Küche wurde abgebaut

9. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Sugababe_21
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Küche wurde abgebaut

Seit August wohne ich zur Miete in einer Wohnung:
Beim Mietvertrag unterzeichnen war noch eine Einbauküche in der Wohnung, sie wurde auch im Mietvertrag genannt, diese Küche war aber leider vom Vormieter und da wir uns nicht auf einen angemessenen "Abkaufpreis" einigen konnten ist der Vormieter bereits vor 2 Monaten gekommen und hat seine Küche abgebaut! Die Vermieter haben ich aus der Anelegenheit völlig rausgehalten Nun leb ich seit 2 Monaten ohne Küche, kann ich den Mietpreis mindern? Hatte nicht genug Zeit mir eine neue Küche zu beschaffen da alles recht schnell ging, kaufe jetz auch keine Küche weil ich wieder aussziehe

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Was meinst du mit: die Küche wurde im Mietvertrag genannt? Kannst du den genauen Wortlaut mal posten, damit wir wissen, ob die Küche Bestandteil der Mietsache ist, oder sich die Formulierung lediglich darauf bezieht, dass die Küche vom Vormieter in der Wohnung verbleiben kann, da du sie ablöst?

Wurde eine Küche mitvermietet, kann die Miete um 100% gemindert werden, wenn dann keine vorhanden ist. Aber wenn die Küche nicht Bestandteil der Mietsache ist, musst du dich selbst drum kümmern.

Gruß karamel

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#2
 Von 
Sugababe_21
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die schnelle Antwort :-)

Der Wortlaut ist folgender:

1.Wohnräume
Zur Benutzung der Wohnung
eine 3 1/2 Zimmerwohnung-nicht abgeschlossen -mit 76,93 qm
(folgende Punkte sind angekreuzt)

Küche mit Herd
Bad/Dusche WC
Balkon/Loggia

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#3
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

Küche mit Herd, heißt nicht dass eine Einbauküche vorhanden ist, sondern bezieht sich n.m. Meinung auf den Küchenraum mit vorhandenem Herd

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo,

ich fürchte, hier sind zwei Begriffe durcheinander geraten - auch in meinem Beitrag. Mit Küche meinte ich, und wohl auch Sugababe, eine Einbauküche. Im Mietvertrag ist der Raum als solcher gemeint, die Bezeichnung Küche bezieht sich hier wohl nicht auf eine Einbauküche, wie Dreamer ja schon geschrieben hat. Allerdings muss der Herd laut Mietvertrag gestellt werden. Welche Mietminderung da möglich ist, kann ich leider nicht sagen. Mit Sicherheit ist der Richtwert deutlich von 100% entfernt. Schon mal gegoogelt?

Gruß karamel

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