Küche gebraucht - "wie neu" vs. etliche Mängel!

2. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.09.2019 20:09:56
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)
Küche gebraucht - "wie neu" vs. etliche Mängel!

Hallo werte Forenmitglieder :)

V inseriert via Internet Folgendes:
"Bauknecht-Küche gut erhalten fast wie neu, mit Ceran-Kochfeld, Herd, Kühl-Gefrierkombination, Spülmaschine, Beleuchtung" - keine Erwähnung von Mängeln.

Inklusive: 1 Foto Gesamtansicht im aufgebauten Zustand.

K kontaktiert V telefonisch, K und seine Frau suchen V auf zur Besichtigung.

Die Küche steht im abgebauten Zustand im Keller - typischerweise gibt es dort keine taghelle Ausleuchtung.

Der Kellerraum ist klein - ergo stehen die Schränke, Geräte
etc. zum Teil voreinander und aufeinander.

Eine komplette Besichtigung, Öffnung der Türen, Geräte etc ist somit NICHT möglich. Herd, Oberschränke etc. sind NICHT anfassbar geschweige denn zu ÖFFNEN.

V trifft folgende Aussagen:
- 1100 statt 1500 Euro - der Kellerraum würde benötigt
- Alter der Küche ca. 3 Jahre
- mehrfaches Unterstreichen der einwandfreien Funktion der Geräte und des einwandfreien Zustands der Küche insgesamt
- Küche inkl. beschriebenen Geräten, Spüle, Armatur & Beleuchtung
- Ja, die gesamte Küche, nicht nur die Geräte, seien auf Bauknecht gelabelt (nicht einsehbar für K)

V erwähnt 2 Mängel:
- leichte Abplatzung an Schublade neben Herd (wird gezeigt & von K akzeptiert)
- Abplatzung an der Türfront des Einbau-Kühlgeräts, wird von K nicht begutachtet, da nicht benötigt, V verweist auf vorhandene aber dann nicht montierte einwandfreie Ersatzfront hierfür

V & K einigen sich auf die o.g. Summe.

K hat einen Kaufvertrag aufgesetzt mit folgendem Inhalt und zur Besichtigung mitgenommen:

- 500 Euro Anzahlung via Überweisung
- 500 Euro Zahlung bei Abholung, Abholtermin fixiert
- Entschädigung bei Rücktritt durch K (Summe nicht bekannt, Vertrag liegt grad nicht vor)

V ist etwas verwundert über "die deutsche Genauigkeit", unterschreibt aber.

V & K vereinbaren, dass die Küche bis zum Umzug von K und seiner Frau bei V verbleiben kann.

K überweist V 500 Euro Anzahlung & zahlt bei Abholung die restl. 500 Euro bar.

Erst beim Aufstellen / Anschließen werden etliche Mängel und Abweichungen ersichtlich:

1. generelle Fehlaussagen
- die Küchenmöbel sind nicht auf Bauknecht sondern auf Nobilia gelabelt
- das Alter der Küche sei 3 Jahre - die Geräte jedoch sind bis auf die genannten Austauschteile mit 2004 datiert > 8 Jahre!

1. Fehlende & ersetzte Teile
- die Armatur fehlt
- die Spüle der Küche wurde gegen eine billige neue ausgetauscht
- die Unterbau-Beleuchtung fehlt

2. nicht erwähnte Mängel & Defekte
- etliche versteckte Abplatzer, Macken etc. im Furnier insgesamt
- die Front von 2 Schränken haftet nur noch außenherum, die gesamte Innenfläche ist abgelöst, "wabbelt" herum (K konnte diese vor Abschluss des Kaufvertrags nur von der Ferne in Augenschein nehmen im halbausgeleuchteten Keller)
- der Geschirrspüler ist defekt
- im Backofen befinden sich diverse große rostende Emaille-Abplatzer

V ist momentan (schon vor Abholung angekündigt) wie so viele im Urlaub.

Macht es Sinn, mit V nach seinem Urlaub nachzuverhandeln? Klar, generell kann man fragen... ;)

Handelt es sich hierbei um vorsätzlichen Betrug, da K den Kauf primär gestützt auf den Aussagen von V eingegangen ist?

Oder bleibt K auch rein rechtlich schlicht drauf sitzen?

Nirgendwo ist der Begriff "gekauft wie gesehen" erwähnt worden, weder schriftlich noch mündlich.

Über eure Rückmeldungen würden sich K und seine Frau freuen!!!

Grüße,
ck09

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kwbl
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 54x hilfreich)

Ich hatte einen ähnlichen Fall mit einem ersteigerten Side-by-Side-Kühlschrank. Dieser war mit unzähligen Kratzern behaftet, auf den Fotos waren nicht alle und auch nicht in diesem Ausmaß zu sehen. Ich ließ ihn durch eine Spedition abholen und meckerte sofort beim VK. VK zeigte sich uneinsichtig und ich ging zum Anwalt.

Mein Anwalt sagte, bei Selbstabholung geht man davon aus, dass der Käufer die Möglichkeit hat, die Sache vor Ort anzusehen und dann zu entscheiden, ob er es nehmen oder nicht nehmen möchte. Ein nachträgliches Beanstanden sollte nicht durchgehen. Bei dem Abholen lassen durch eine Spedition tritt die Spedition in die Rolle des Käufers ein. Der Käufer muss dies der Spedition explizit mitteilen, Rücksprache mit dem Auftraggeber zu halten, wenn offensichtliche Mängel vorhanden sind.

Bei versteckten Mängeln verhält es sich sicherlich anders. Aber da stellt man sich grundsätzlich die Frage, ob der Verkäufer dies Mängel kannte und verschwiegen hat. Das lässt sich nicht leicht nachweisen, die Beweislast liegt beim Käufer.

Ich denke, alleine beim Transportieren der Teile in den Wagen müssen euch doch diese Mängel aufgefallen sein. Warum habt ihr nicht gleich vor Ort reklamiert und die Küche trotzdem gekauft?

Der Ausgang meiner Geschichte war: Ich habe geklagt und gewonnen. Aber nicht wegen den Kratzern. Ich habe recherchiert und konnte beweisen, dass mein Verkäufer nebenbei noch einen Haushaltsgeräteladen hatte und auf der Versteigerungsplattform Sachen verkaufte, mehrere identische und sogar mit Rechnung. Deswegen war meine Reklamation als Widerruf zu bewerten und der Verkäufer wäre verpflichtet gewesen, den Kühlschrank zurück zu nehmen, trotz dass er die Auktion als "Privatperson" deklarierte.

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-- Editiert kwbl am 02.08.2012 19:19

-- Editiert kwbl am 02.08.2012 19:20

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Ich würde auch auf Anhieb sagen: Wer sich die Küche vor Ort angesehen hat und später Mängel entdeckt, der hat Pech gehabt.

In Ihrem Fall scheint es aber so zu sein, dass die Küche absichtlich bereits demontiert und in den dunklen Keller gestellt wurde. Man kann dem Verkäufer also unterstellen, dass die eigentlich ersichtlichen Mängel durch den Abbau und das Vertauen im Keller verdeckt wurden (z.B. beschädigte Bretter hinter die intakten Bretter gestellt o.Ä.).

Ingesamt würde ich also sagen, dass der Verkäufer versucht hat, sie zu täuschen und Mängel arglistig verschwiegen hat. Weiterhin kann er nicht angeben, dass die Küche drei Jahre alt sei, sie aber eigentlich ungefähr acht Jahre alt ist. Diesen Fakt könnte man durch die Besichtigung nicht feststellen und alles das würde ausreichen, dass der Vertrag als nichtig zu erklären ist, da der Verkäufer falsche Angaben gemacht hat.

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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vandong
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)

Keine Chance!

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"Ich bin auf der Suche nach einer Wohnung.Mindestens 1OG mit Balkon,damit ich zum Volk sprechen kann"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>K und seine Frau <hr size=1 noshade>


Wenn die Frau die Zusicherungen des VK, insbesondere was das Alter der E-Geräte angeht, defekter Geschirrspüler bezeugen kann, ist der Rücktritt auch notfalls mit "Gewalt" durchsetzbar. Nicht behebbare Mängel, Alter.

Wenn man die Küche nicht mehr will also dem VK den Rücktritt erklären, Einwurfeinschr., 2 Wochen Frist zur Rückzahlung gegen Rückgabe der Küche setzen, §§ 440 , 323 BGB .

Austauschort ist da, wo sich die Sache vertragsgemäss befindet, also bei dir zu Hause.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kwbl
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 54x hilfreich)

quote:
Wenn die Frau die Zusicherungen des VK, insbesondere was das Alter der E-Geräte angeht, defekter Geschirrspüler bezeugen kann, ist der Rücktritt auch notfalls mit "Gewalt" durchsetzbar. Nicht behebbare Mängel, Alter.

Beim Alter der E-Geräte sollte man sich überlegen, dass der VK die Küche zwar vor 3 Jahren neu gekauft hat, aber wer sagt denn, dass der Küchenverkäufer die "neuen" E-Geräte nicht 5 Jahre lang in seinem Lager aufbewahrt hatte? Das Gerät ist nach 5 Jahren Verkauf immer noch neu i. S. von ungebraucht. Liege ich da falsch in meinem Gedankengang? Ich denke nicht, dass sie dahingehend etwas unternehmen kann.

Beim Defekt der Maschine müsste sie beweisen, dass der Mangel bei Übergabe schon vorlag. Dann sollte man den Transportweg nicht außer Acht lassen. Da kann auch mal so einiges schief gehen.

Ich denke leider nicht, dass sie da Chancen hat.


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""

-- Editiert kwbl am 03.08.2012 12:31

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ich denke leider nicht, dass sie da Chancen hat.




Ich denke schon, wenn man bedenkt, wen hier die Beweislast trifft.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2019 20:09:56
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

Sorry an alle! Komme jetzt erst wieder sporadisch zumindest online, Umzug eben...

Vielen Dank für die Antworten!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine wirklich hochwertige Nobilia-Küche 5 Jahre beim Hersteller oder Händler verbringt, ehe sie an den Mann gebracht wird...?

Zumal einige der Macken etc, die K bei Besichtigung nicht einsehen konnte, auf hohen Verschleiss hindeuten. Ein küchenkundiger Bekannter hatte sie inzwischen, ohne das Alter zu kennen, auf 7,8 Jahre geschätzt.

Inzwischen hat V zu drei Dingen Folgendes geäußert, telefonisch aus dem Urlaub, nach etlichen Versuchen, seine Frau vor Ort zu erreichen:

- Alter der Küche: V habe sie mit dem Haus gekauft, also schon eingebaut. Er wäre ergo selbst, was das Alter angeht, belogen worden.

- Fronten: inzwischen ergoogelt wohl bekanntes Problem mit folierten Türen. Laut V wohl beim Abbau noch nicht vorhanden, durch Keller-Lagerung entstanden. Will nach seinem Urlaub Ersatztüren besorgen.

- Spülmaschine: V gibt an, entweder für die Reparatur aufkommen zu wollen oder alternativ eine günstige andere zu besorgen.

Inzwischen konnte durch Aushängen der Backofentür (kann K besser "reinkriechen" ;-)) festgestellt werden, dass an etlichen Stellen die Emaillierung defekt ist, u.a. bröselt die Platte vorm Lüfter weg, sodass nicht einmal mehr gewährleistet werden kann, dass man dieses nach sachgemäßem Abschrauben zum Reinigen des absolut zugesüftten Lüfters überhaupt wieder befestigen kann.

Mal schauen, was V zu den weiteren fehlenden Teilen und Mängeln steht, sobald er wieder in deutschen Gefilden weilt. ;-)

Grüße,
ck09

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.09.2019 20:09:56
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo flawless,
beim kompletten Rücktritt würde K auf einigen zusätzlich wegen der Küche angefallenen Kosten sitzen bleiben, die beim Erwerb einer Ersatz-Küche erneut anfallen würden:
- Arbeitsplatte mit Ausschnitten individuell für Herd und Spüle
- Transportermiete
- Aufbau

Zumal der zusätzliche Aufwand, eine neue Küche zu finden, transportieren und aufzubauen auch anfallen würde, was nicht stattfinden müsste, wenn entweder:
- K die Mängel, fehlenden Teile und das Alter schon bei der Besichtigung bekannt gewesen wären = kein Kauf
- oder wenn die Küche sich im zugesagten Zustand befinden würde = Kauf und dem Zustand entsprechend vollständiges Vorhandensein und vollständige Nutzbarkeit

Vielen Dank und Grüße,
ck09

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