Kryptowährung mit Kollegen zusammen gekauft und in einem Wallet

21. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
kapiusers
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kryptowährung mit Kollegen zusammen gekauft und in einem Wallet

Hallo und guten Abend,

ich bin in eine, meiner Meinung nach blöde Situation reingerutscht. Ich habe mir eine Kryptowährung ETH über eine niederländische Internetseite gekauft und bei einer Handelsplattform in IOTA getauscht.
Eine Woche später wollen Kollegen, dass ich das Selbe für sie mache, da sie keine tiefgreifende Ahnung von IT im Allgemeinen haben.
Die Kollegen wollen mir das Geld überweisen, sodass ich es dann für sie nochmal mache und diese dann für alle aufbewahre.
In meinem Wallet.
Darf man das?

Und wenn das Ganze in 2, 3 Jahren mehr Wert sein sollte, tauschen wir das wieder zurück in Euro.
Muss ich, müssen wir da steuerlich oder sonst wie aufpassen?

Ich bekomme keine Provision oder sonstige Vorteile!

schönen Abend weiterhin
kapiusers

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von kapiusers):
Darf man das?
Ja

Zitat (von kapiusers):
Muss ich, müssen wir da steuerlich oder sonst wie aufpassen?
Prinzipiell ja, praktisch nein

Zitat (von kapiusers):
Ich bekomme keine Provision oder sonstige Vorteile!
Irrelevant

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Langweiler
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Du bist nicht verpflichtet, das zu tun. Wenn du aber so vorgehst, bilden die Kollegen und du GbR, eine Gemeinschaft bürgerlichen Rechts, wie auch gemeinsam Lottospielende. Ich würde es nicht machen, da ich zuviel von der Materie verstehe und die Risiken kenne. Was ist, wenn das Wallet verloren geht und keine valide Sicherung existiert? Was, wenn du das Passwort vergisst? Was, wenn die Walletsoftware fehlerhaft ist und du nicht mehr an die Daten kommst? Viren verschlüsseln das Wallet? Probleme über Probleme.

Nach einer Haltedauer von einem Jahr sind Spekulationsgewinne steuerfrei. Aber was passiert, wenn einer die Gewinne nicht versteuert? Wer haftet, du gemeinschaftlich für alle? Was ist, wenn der Preis stark fällt? Haben dich die Kollegen dann immer noch lieb oder verfluchen sie dich insgeheim?

Lass es lieber sein. Informationen über deine Spekulationsgeschäfte sollten nicht im Kollegenkreis ventiliert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Darf man das?
Da bin ich mir nicht so sicher wie radfahrer999.
Und zwar weil man als Nichtbank Finanzgeschäfte nur im eigenen Namen tätigen darf (mit einigen Ausnahmen, die hier nicht relevant sind).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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