Guten Tag. Ich habe meine Wohnung zum 31.10.09 gekündigt. Doch weil der Makler (vom Vermieter beauftragt) schnell einen Nachmieter gefunden hat, hab ich am
30.09.09 die Wohnung abgegeben.
Bis jetzt habe ich meine Kaution nicht erhalten.
Habe ich gesetzliche Rechte auf meine 600 Euro Kaution?
Muss der Vermieter bei der Erstattung einhalten irgendwelche Fristen einhalten?
Kriege meine Kaution nicht zurück. Rechte?
1. Januar 2010
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Frage vom 1. Januar 2010 | 15:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kriege meine Kaution nicht zurück. Rechte?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 1. Januar 2010 | 15:22
Von
Status: Lehrling (1441 Beiträge, 278x hilfreich)
Gemach, gemach !
Der VM hat bis zu 6 Monate Prüffrist für etwaige Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
Ausserdem ggfalls ein Einbehaltungsrecht, je nachdem ob eine NK-Nachzahlung 2009 wahrscheinlich ist !
Vielleicht ist er ja zur Teilauszahlung "vorzeitig" bereit ? Wie wäre es mit einem simplen Anruf ?:)
-- Editiert am 01.01.2010 15:23
#2
Antwort vom 1. Januar 2010 | 17:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ich bin schon lange mit ihm in kontakt. er sagt er muss erst die wohnung anschauen. aber das kann ja nicht 3 monate lang dauern.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. Januar 2010 | 00:53
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:
er sagt er muss erst die wohnung anschauen.
Ein bischen spät die jetzt erst anzuschauen, nachdem der andere Mieter schon drin ist?
-----------------
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