Kreisstrasse auf privaten Grundstück gebaut

24. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Rainerone
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kreisstrasse auf privaten Grundstück gebaut

Erst einmal ein freundliches Hallo an alle hier.
Ich habe ein Haus im Außenbereich gekauft. Es steht zwischen zwei Ortschaften. Die Strasse vor meiner Tür ist eine Kreisstrasse und etwa 400m lang. Da ich zwischen den Dörfer wohne, gehöre ich nur einer Verbandsgemeinde an. Die Ortschaft direkt neben mir gehört zu einer anderen Verbandsgemeinde. Die Grundstücksgrenze von mir ist auch Dorfgrenze.
Nun habe ich festgestellt, dass die Kreisstrasse ca. 200 über mein Grundstück gebaut wurde. Sie ist ca. 3,5 m breit und hat keinen Fußgängerweg. Das Grundstück zu beiden Seiten der Strasse gehört mir. Es gibt weder ein Grundbuchrecht oder ein Eintrag im Lastenverzeichnes. Ein Landwirt sagte mir, dass diese Strasse auch keine Widmung erfahren hätte und als Provisorium vor 20 Jahren gebaut wurde. Nun habe ich das Problem, dass jeder Bürger aus dem Nachbardorf über mein Grundstück fährt oder läuft.
Für das Dorf wurde vor ein paar Jahren eine eigene Zu- und Abfahrt von der Landstrasse gebaut. Ist etwa 600 m weiter als meine Abfahrt. Nutzt aber keiner. Fahren alle bei mir durch.
Kann ich den Kreis auffordern die Strasse zu sperren?
Vorab vielen Dank...
Gruß
rainerone

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Rainerone):
Ein Landwirt sagte mir, dass diese Strasse auch keine Widmung erfahren hätte

Aufs Hörensagen kann man nichts geben.
Zitat (von Rainerone):
Ich habe ein Haus im Außenbereich gekauft.

Damit kannte man bei Kauf auch die Gegebenheiten. Man muss also jetzt erst mal in Erfahrung bringen, welche Vereinbarungen gab es vor 20 Jahren mit dem Vorbesitzer.
Allerdings kann es passieren, das man schlafende Hunde weckt, und die Behörde feststellt, damals gab es die Zustimmung der Eigentümer zur Abtretung, und man nur Vergessen im weiteren das Grundstück neu zu vermessen und das Grundbuch an zu passen. Im dümmsten Fall kann § 87 BauGB in Frage kommen.

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#2
 Von 
Rainerone
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antwort. Die zuständige Strassenverwaltung hat darüber Kenntnis. Sie weis das die Strasse "ungerechtfertig" auf unserem Grundstück gebaut wurde. Die Voreigentümer hatten wohl in der Tat erst einmal nichts dagegen, da es eine vorübergehende Maßnahme darstellen sollte. Aber es gibt keine schriftlichen Vereinbarungen.
Ein Mitarbeiter der Strassenbehörde erklärte, dass der Kreis die Strasse gerne weg haben möchte. Sie ist nicht beleuchtet, hat keinen Gehweg und mündet auf eine schlecht einsehbare Landstrasse. Ständig gibt es Unfälle. Die Kinder und älteren Anwohner nutzen die Strasse aber auch so, um die Landstrasse zu überqueren.
Die Nutzer sind Anwohner aus dem Nachbardorf. Zuständig für Gehwege, Beleuchtung wäre aber die Gemeinde zu der wir gehören. Die habe selbstverständlich kein Interesse an einem Ausbau der Strasse. Sie haben keinen Nutzen, da die Gemeinde auf der anderen Seite der Landstrasse liegt. Auch hat diese eine eigene ordentliche Zufahrt von der LS.
Gibt es für Kreisstrassen im Außenbereich eine Gehwegspflicht? Platz dafür wäre nicht. Die Strasse ist nur 4 m breit.

Vielen Dank und schönen Feiertag.
Gruß
Rainer

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Rainerone):
Gibt es für Kreisstrassen im Außenbereich eine Gehwegspflicht?

Nö, im Gegenteil der Gehweg ist meist die Ausnahme.
Zitat (von Rainerone):
Die habe selbstverständlich kein Interesse an einem Ausbau der Strasse.

Dann muss man froh sein, denn je nach Bundesland können sonst Straßenausbaugebühren auf die Eigentümer zu kommen.
Zudem ist keine Gemeinde für Kreisstraßen zuständig.
Zitat (von Rainerone):
Die Voreigentümer hatten wohl in der Tat erst einmal nichts dagegen, da es eine vorübergehende Maßnahme darstellen sollte. Aber es gibt keine schriftlichen Vereinbarungen.

Damit hat man mit dem Kauf die Straße übernommen. Scheint jedoch in der Tat eine seltsame Behörde zu sein, denn so was ist kaum Bekannt, das eine Straße ohne schriftliche Zustimmung gebaut wird. Für einen selbst ist der Zug abgefahren, da die Duldung vom Vorbesitzer ja einvernehmlich war.

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#4
 Von 
Rainerone
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank,
Ich werde mit der Behörde mal das Gesprech suchen und berichten.
Mfg
Rainer

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Sobald Behörden im Spiel sind ticken die Uhren ja anders, also könnte es sein, dass ich mich irre, aber hier geht es um eine Immobilie.
Es ist vollkommen egal, ob der es eine mündliche Absprache mit dem Vorbesitzer gab. Solange es nicht einen schriftlichen, notariellen Vertrag gibt und/oder in den einschlägigen Verzeichnissen eingetragen ist, gelten die Absprachen nicht für den jetzigen Eigentümer. Die Straße wäre also nicht nur in deinem Besitz, sondern sogar dein Eigentum und du könntest sie ohne Probleme wegreißen.
Wenn ich dich richtig verstehe, sind die Gemeinde und auch der Kreis, zu denen du gehörst auf deiner Seite und wollen die Straße auch nicht haben. Ich würde mir von beiden schriftlich geben lassen, dass sie keinerlei Ansprüche in Bezug auf dein Teilstück der Straße erheben und sie dann einfach sperren - mit Findlingen, wenn es nur um Autos geht, oder mit einem Zaun, wenn es auch um Radfahrer und Fußgänger geht.

Gruß

Shihaya

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Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#6
 Von 
nonjura
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von Rainerone):
Die zuständige Strassenverwaltung hat darüber Kenntnis. Sie weis das die Strasse "ungerechtfertig" auf unserem Grundstück gebaut wurde. Die Voreigentümer hatten wohl in der Tat erst einmal nichts dagegen, da es eine vorübergehende Maßnahme darstellen sollte. Aber es gibt keine schriftlichen Vereinbarungen.


Oder sie werden nicht mehr gefunden.
Zitat (von Rainerone):

Ein Mitarbeiter der Strassenbehörde erklärte, dass der Kreis die Strasse gerne weg haben möchte.

Dann soll er dir schriftlich bestätigen, dass die Straße nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Wer macht hier die Verkehrssicherung und die Instandhaltung? Wenn es eine Kreisstraße ist,, dann ist sie gewidmet, wenn die Abstufung zur Gemeindestraße gescheitert ist, dann soll die zuständige Straßenbehörde entwidmen und du könntest zumindest versuchen einen Rückbau und eine Untersuchung auf Altlasten auszuhandeln.

Wenn die Straßenbauverwaltung Besitzer der Straße ist und aus diversen Gründen bleiben muss, dann ist sie meines Erachtens immer noch in der Pflicht den Straßenteil zu vermessen und zu erwerben.




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