Kreditvertrag mit gesetzl. Zins neu rechnen

15. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sakko
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Kreditvertrag mit gesetzl. Zins neu rechnen

Hallo zusammen,

wenn ein Verbraucherkreditvertrag wegen Formfehlern nichtig ist, ermäßigt sich der zugrunde gelegte Zinssatz nach § 492 Abs. 1 Satz 5 Nr. 4 auf den gesetzlichen Zinssatz. Dieser ändert sich alle 6 Monate, wie hier aus der Tabelle ersichtlich ist http://basiszinssatz.de

Frage: Wenn der Vertrag bereits 5 Jahre läuft, welcher gesetzl. Zins gilt nun, der jeweils aktuelle (mit 5,12%) für alle 5 Jahre oder muss der jeweils im betreffenden Halbjahr gültige Zins genommen werden??

gruss

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Warum ist bei einem "nichtigen" Vertrag plötzlich der Basiszinssatz gültig. Ich hätte erher vermutet das man das Geld zurückzahlt und die Sache ist erledigt.

Wenn aber dann muss man halbjährlich rechnen. Wobei der "gesetzliche der Basisizinssatz ist" nicht der Verzugszinssatz.

Gibts ne Grundlage für die Rechtsauffassung Nichtigkeit und Verzugszinssatz

K.

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ermäßigt sich der zugrunde gelegte Zinssatz nach § 492 Abs. 1 Satz 5 Nr. 4 auf den gesetzlichen Zinssatz <hr size=1 noshade>


Wenn du damit BGB meinst, verstehe ich nicht so ganz, wo du das hier herausliest. §492 BGB handelt von den gesetzlichen Voraussetzungen an einen wirksamen Verbraucherdarlehensvertrag. Eine nachträgliche Zinsfiktion ergibt sich daraus zumindest nicht direkt, oder berufst du dich auf Rechtsprechung zu dem Thema?



-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sakko
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

wenn der Vertrag nichtig bzw. widerrufen wurde, hat der Kreditgeber trotzdem Anspruch auf Verzinsung (mit gesetzl. Zinssatz) des Nettokreditbetrages, hier ein Auszug aus §494 Abs. 2 BGB :

Ungeachtet eines Mangels nach Absatz 1 wird der Verbraucherdarlehensvertrag gültig, soweit der Darlehensnehmer das Darlehen empfängt oder in Anspruch nimmt. Jedoch ermäßigt sich der dem Verbraucherdarlehen zugrunde gelegte Zinssatz (§ 492 Abs. 1 Satz 5 Nr. 4) auf den gesetzlichen Zinssatz , wenn seine Angabe, die Angabe des effektiven oder anfänglichen effektiven Jahreszinses (§ 492 Abs.1 Satz 5 Nr. 5) oder die Angabe des Gesamtbetrages (§ 492 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2, Abs. 1 a) fehlt. Nicht angegebene Kosten werden vom Darlehensnehmer nicht geschuldet. Vereinbarte Teilzahlungen sind unter Berücksichtigung der verminderten Zinsen oder Kosten neu zu berechnen .

Ich glaube oben im ersten Beitrag habe ich einen Fehler gemacht mit dem Link zu einer Tabelle mit Verzugszinsen, die hier wohl nicht anwendbar ist, da es sich um eine rückwirkende Neuberechnung des Kreditvertrages handelt. In § 246 BGB steht als gesetzl. Zinssatz 4% auf den im § 492 BGB deutlich verwiesen wird (allerdings nur wenn nicht anderes vereinbart ist). Hier bin ich eben nicht sicher, ob ich die richtigen Schlüsse im Fall eines Kreditvertrags ziehe. In § 247 BGB steht dann der Basiszinssatz (zweiter gesetzl. Zinssatz) von 3,62% (aktuelles BGB), der sich allerdings in jedem Halbjahr um Prozentpunkte verändert um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist.

Fazit bisher: für den Kreditvertrag der rückwirkend neu zu berechnen ist, muss der veränderliche Basiszinssatz aus § 247 BGB genommen werden, d.h. für einen fünfjährigen Zeitraum muss zunächst der im jeweils betreffenden Halbjahr gültige Basiszinssatz ermittelt werden bevor die Zinsen als Betrag für den Vertrag insgesamt berechnet werden können. Sieht damit nach viel Arbeit aus wenn man im Internet keinen Rechner (Excelrechner etc) zu diesem Problem finden kann.

gruss




3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.016 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen