Kreditvertrag

15. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
stephaniep
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)
Kreditvertrag

Hallo,

ich habe im Jahr 2006 einen Kreditvertrag mit meinen damaligen Ehemann für ein Hauskauf unterschrieben.
Im Jahr 2010 haben wir uns getrennt, 2011 wurden wir geschieden. Das Haus gehört nun ihm alleine, ich wurde aus dem Grundbuch entfernt (mit meiner Zustimmung). Der Kreditvertrag wurde allerdings nicht umgeschrieben - mein Exmann wollte damals die Kosten hierfür nicht inverstieren. Da dies mitten in der Trennung und Scheidung Thema war und ich nicht noch mehr Stress ertragen konnte, habe ich mich dieser Entscheidung gebeugt.
Den Kredit tilgt mein Exmann alleine - mir sind bis jetzt keine Kosten entstanden - jedoch möchte ich nun endgültig aus dem Kreditvertrag raus.
Da ich davon ausgehe, dass mein Exmann der alleinigen Überschreibung an ihn nicht zustimmt (er war ja damals schon dagegen) wüsste ich nun gerne, welche Möglichkeiten ich habe die Überschreibung zu erzwingen.
Vielen Dank im Voraus :-)

Gruß
Stephanie

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16 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Informieren Sie die Bank über die gesamte Sachlage. Da Sie im Kreditvertrag noch drin stehen, haften Sie auch zunächst, sollte ihr Mann nicht mehr zahlen können/wollen. Da Sie aus dem Grundbuch entfernt wurden und es gewiss ein entsprechendes Scheidungsurteil hierzu gibt, legen Sie dies der Bank vor und fordern Sie diese auf, sie aus dem Kredit zu entlassen. Seine Zustimmung ist hierzu in der Regel nicht erforderlich.

Wer übernahm die Kosten für die Änderung des Grundbucheintrags?

-- Editiert mepeisen am 15.11.2012 12:46

-- Editiert mepeisen am 15.11.2012 12:47

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stephaniep
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antwort :-)
Die Kosten für die Grundbuchänderung haben wir gemeinsam getragen - zu diesem Zeitpunkt führten wir noch ein gemeinsames Konto.

Gruß
Stephanie

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann wird man ggf. auch hinsichtlich etwaiger Kreditänderungskosten teilen müssen.
Man sollte aber zunächst der Bank überlassen ob sie überhaupt Kosten dafür erheben will und wenn ja, wie hoch diese sind.

Wenn sich die Bank sträubt sollte man (wohl auch wegen der Höhe des Kredites und der damit verbundenen Haftung) einen Anwalt bemühen.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

warum sollte die Bank überhaupt einer Vertragsänderung zustimmen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie freiwillig auf die Hälfte der haftenden Schuldner verzichtet.

Da müsst ihr (oder er) schon etwas zahlen, und zwar mehr als ein paar Gebühren. Im Extremfall muss der Vertrag gekündigt werden (wahrscheinlich mit Vorfälligkeitsentschädigung), und dann muss der Exmann alleine einen neuen Vertrag abschließen.

MfG Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
stephaniep
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

warum muss denn die Bank zustimmnen? Der Kredit wird jetzt aktuell von meinem Exmann alleine beglichen - das Problem ist nicht die Bank - sondern mein Exmann - er wollte schon damals nicht den gesamten Papierkram bewältigen und die Hälfte der Kosten für die Umschreibung tragen.

Genau das ist meine Frage - was kann ich tun, wenn er sich weigert die Unterlagen für die Umschreibung bereit zu stellen.

Gruß
S.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie freiwillig auf die Hälfte der haftenden Schuldner verzichtet. <hr size=1 noshade>

Die Bank hat wenig Chancen sich zu wehren, wenn das Scheidungsurteil bzw. die Einigung besagt, dass die Ehefrau keinen Besitzanspruch auf das Haus hat und wenn die Grundbuchänderung bereits Bestand hat.

zum Beispiel: OLG Koblenz, 3 W 59/02 , 8. April 2002


Zur letzten Frage: Wie gesagt: Wenden Sie sich direkt an die Bank mit Scheidungsurteil, Grundbuchauszug etc. und fordern Sie die Bank, sie aus dem Kredit zu entlassen.
Was die Bank mit dem Ex-Mann und Alleineigentümer dann macht, das kann Ihnen egal sein.
Wegen den Kosten sokllte man sich dann Gedanken machen, wenn die Bank irgendwelche Kosten hierfür erheben sollte. Dann halt schauen, ob die Höhe gerechtfertigt ist.

-- Editiert mepeisen am 16.11.2012 13:06

3x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:<hr size=1 noshade>zum Beispiel: OLG Koblenz, 3 W 59/02 , 8. April 2002 <hr size=1 noshade>
Soweit ich das nach kurzem Überfliegen verstanden habe, ging es in dem Urteil nur im die Haftung im Innenverhältnis. Das ist natürlich unstrittig, jedenfalls wenn es ein entsprechendes Scheidungsurteil gibt.
Außerdem gibt es sicher auch einen Anspruch gegen den Exmann, aus der Haftung entlassen zu werden, einen möglichen Weg hatte ich schon geschildert (Kündigung und Neuabschluß).

Ich bleibe aber dabei, dass die Bank schön dumm wäre, auf einen Teil der Schuldner freiwillig zu verzichten; das muss sie ganz sicher nicht.

Wenn die Bank allerdings schon signalisiert hat, mit einer Schuldneränderung einverstanden zu sein (hört sich so an): Entweder Glück gehabt, oder der Exmann als Alleinschuldner reicht völlig aus (etwa weil die Immobilie deutlich mehr Wert ist als die Kreditsumme, oder weil bei der Exfrau eh' nichts zu holen ist).

MfG Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
stephaniep
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo nochmal,

Fakt ist:

das Haus ist fünfmal soviel Wert wie die Summe des Kreditbetrages (ja, auch soetwas gibt es ...).

Daher sollte es kein Problem sein, dass die Bank meinen Exmann als alleinigen Kreditnehmer aktzeptiert.

Das Problem liegt nicht bei der Bank sondern bei meinem ExMann! Er will den ganzen Papierkram nicht erneut bewältigen.
Ich wollte nur wissen, inwieweit er sich dagegen wehren kann, dass der Vertrag umgeschrieben wird.

Gruß
S.

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Soweit ich das nach kurzem Überfliegen verstanden habe

Dann lies mal detailliert. Natürlich passt das Urteil nicht ganz. Aber in der Begründung findet sich sehr spannendes. Es war geplant, dass der Mann das Haus komplett übernimmt und da der Kredit einzig für das Haus und das Gemeinsame Bewohnen gedacht war, ergäbe sich daraus der Anspruch, aus den Kreditverpflichtungen entlassen zu werden (so führt die Bank es aus). Die Zwangsversteigerung kam dem Ganzen Plan zuvor. Wie das Gericht hier begründet hat und ausgeführt hat, was passiert wäre, wenn die Versteigerung nicht gekommen wäre, das ist letzlich der spannende Teil (so sehe ich das zumindest).
Wenn ich da was völlig falsch verstanden habe, dann bitte berichtigen :)

@stepahniep Hast du denn mal direkt mit der Bank gesprochen? Wieso soll der Exmann aktiv werden? Du bist genauso Vertragsoartner der Bank im Moment. Hast du die Bank einmal direkt aufgefordert, dich aus dem Vertrag zu entlassen? Was hat sie daraufhin geantwortet?

-- Editiert mepeisen am 16.11.2012 18:37

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
stephaniep
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

nein, die Bank habe ich noch nicht kontaktiert. Ich wollte erstmal vorab eine Meinung hierzu hören.

Ich gehe davon aus, dass nicht die Bank mir Stress macht, sondern mein Exmann - indem er einfach die Unterlagen der Bank zur Umschrfeibung ignoriert.

Hierzu wollte ich wissen, ob er das einfach aussitzen kann und ich somit Pech habe - oder ob ich durch Schilderung der Sachlage der Bank ohne sein Einverständnis aus dem Vertrag kommen kann.

Gruß
S.

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ich gehe davon aus, dass nicht die Bank mir Stress macht, sondern mein Exmann - indem er einfach die Unterlagen der Bank zur Umschrfeibung ignoriert.

Wenn die Bank Sie aus dem kreditvertrag entlässt und das schriftlich bestätigt, können Sie den Rest ignorieren. Was dann mit dem Kredit passiert kann Ihnen egal sein.

quote:
Hierzu wollte ich wissen, ob er das einfach aussitzen kann

Nicht wirklich. Sie können ihn zur Not gerichtlich zwingen.

Wie gesagt: Im grunde ist sein Einverständnis nicht mehr erforderlich. Wenn man der Begründung des oben von mir angegebenen Urteils folgt, ist durch die Umschreibung der Immobilie bzw. dem 100%igen Besitz durch ihn auch automatisch ihre Verpflichtung auf den Kredit erloschen. Wenn das nun nicht umgesetzt wird, kann man das sicherlich auch vor Gericht einklagen.


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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich hatte ja schon geschrieben, dass der Exmann ziemlich sicher zustimmen muss (kommt wohl auf das Scheidungsurteil an, aber wenn er das Haus zugesprochen bekommen hat, dann wäre es nur logisch, dass er auch den Kreidt bekommt - in diese Richtung geht ja auch das angesprochene Urteil).

Ich bleibe aber immer noch dabei, dass der Bank das alles egal sein kann, sie hat zwei Schuldner, und das ist besser als nur einen. Und bitte nicht damit argumentieren, dass das Haus den/die Eigentümer gewechselt hat, nicht das Haus hat einen Kredit aufgenommen, sondern die zwei Personen.
Im Fall der Fälle wird die Bank auch nicht gleich in die Zwangsversteigerung gehen, sondern die leichteren Wege wählen (Pfändungen).

Mir geht es einfach darum, dass die Verhandlungen mit der Bank nicht zu leicht genommen wird. Wir reden hier doch öfter über solche gemeinschaftlichen Schulden (etwa bei einer GbR), und das Ergebnis ist immer das Gleiche: Die Bank spielt nicht mit. Warum sollte sie auch?

quote:
Wenn ich da was völlig falsch verstanden habe, dann bitte berichtigen
Dein Fehler liegt doch imho schon darin, dass in dem Prozess die Bank gar nicht beteiligt war, es ging um Ex-Ehefrau gegen Ex-Ehemann.
Ich bestreite nicht, dass das Urteil passt, aber es geht eben nur um das Innenverhältnis Frau/Mann.

Ich weiß übrigens auch nicht, wie sich das Gericht das vorgestellt hat, der - vermutlich mittellose - Ehemann kann doch noch so oft zur Haftung verpflichtet werden, wenn er nichts hat dann hat er nichts.

MfG Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das mag ja alles sein, reckoner. In der Praxis funktioniert das aber nicht, die Frau in die Haftung zu nehmen. Sie wird dann erfolgreich der Haftung widersprechen können, da aus dem Innenverhältnis mit dem Ehemann und der Austragung im Grundbuch nunmahl die Haftung wegfällt.

quote:
Ich weiß übrigens auch nicht, wie sich das Gericht das vorgestellt hat, der - vermutlich mittellose - Ehemann kann doch noch so oft zur Haftung verpflichtet werden, wenn er nichts hat dann hat er nichts.

Kann ich mir auch nicht vorstellen. Anscheinend war das jedoch egal, da substantiiert vorgetragen wurde, dass geplant war, die Ehefrau auszutragen. Das Grundstück stammte aus der Familie des Ehemanns etc.

Natürlich sollte man die Verhandlungen mit der Bank nicht zu leicht nehmen. Aber man sollte es versuchen. Ab und zu sind Bankenr auch vernünftig. Und vor allem sind sie über die Vermügensverhältnisse doch einigermassen im Bilde. Alleine schon daher könnte es sein, dass die Bank sieht "OK, das Haus ist eh sehr viel Wert, der Mann verdient gut, können wir problemlos machen."
Wenn die Bank nein sagt und die Begründung liefert, dass der Mann zustimmen muss, dann kann man immer noch sehen wie man ihn dazu zwingt.

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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
In der Praxis funktioniert das aber nicht, die Frau in die Haftung zu nehmen. Sie wird dann erfolgreich der Haftung widersprechen können, da aus dem Innenverhältnis mit dem Ehemann und der Austragung im Grundbuch nunmahl die Haftung wegfällt.
Das stimmt ja gerade nicht, die Haftung fällt nur im Innenverhältnis weg, daran ist die Bank natürlich nicht gebunden.

Im Fall der Fälle (Exmann zahlt nicht mehr) könnte die Bank bei der Exfrau pfänden. Dass diese dann wiederum an ihren Exmann herantreten könnte, ist unabhängig davon (und wenn er schon der Bank nichts mehr zahlt, dann hat er vermutlich erst recht nichts mehr für die Exfrau).
Die Exfrau könnte dann wiederum selbst bei ihrem Exmann pfänden, auch bis in die Zwangsversteigerung des Hauses (sie ist also am Ende wahrscheinlich nicht die Dumme, die auch noch für fremde Schulden einstehen muss - um auch mal was Positives zu sagen).
Jedenfalls kann sich die Bank den Weg aussuchen, und wird daher eher nicht die Zwangsversteigerung wählen.

quote:
Natürlich sollte man die Verhandlungen mit der Bank nicht zu leicht nehmen. Aber man sollte es versuchen.
Natürlich, versuchen kostet nichts.

quote:
Ab und zu sind Bankenr auch vernünftig.
Naja, vernünftig fände ich das nun nicht (aus Sicht der Bank), auf Sicherheiten verzichtet man nicht, und man kann auch nie genug Sicherheiten haben (die Grundschuld ist ganz nett, aber noch ein zweiter Schuldner dazu ist besser).

Man mag der Meinung sein, dass es fair ist, aber selbst das muss nicht in jedem Fall so sein.
Beispiel: Ehemann ist Selbstständig und schrammt jedes Jahr knapp an der Insolvenz vorbei (Geschäfte laufen nicht sonderlich gut). Ehefrau hat hingegen ein hohes Vermögen mit in die Ehe gebracht. Ehepaar kauft nun ein Haus, welches laut Ehevertrag bei einer Scheidung dem Mann zugesprochen würde; daher wird das Haus auch nicht bar bezahlt (mit dem Geld der Frau), sondern auf Kredit gekauft. Beide stehen sowohl im Grundbuch als auch im Kreditvertrag.
Nun kommt es wie es kommen muss: Scheidung. Meinst du ernsthaft, die Bank würde nun die - vermögende - Ehefrau aus dem Vertrag entlassen und sich nur mit dem - regelmäßig insolvenzgefährdeten - Ehemann zufrieden geben?

quote:
Und vor allem sind sie über die Vermügensverhältnisse doch einigermassen im Bilde. Alleine schon daher könnte es sein, dass die Bank sieht "OK, das Haus ist eh sehr viel Wert, der Mann verdient gut, können wir problemlos machen."
Auch richtig, hatte ich ja schon angedeutet. Wenn das Haus sehr viel wert ist, der Exmann recht viel verdient und der Job auch einigermaßen sicher ist, oder es bei der Exfrau genau anders herum ist (wenig oder kein Einkommen, unsicherer Job etc.), dann könnte es der Bank vielleicht egal sein.

MfG Stefan

PS: Ich würde mich freuen, wenn wir zu gegebener Zeit das Ergebnis erfahren würden.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

In der Praxis funktioniert das aber nicht, die Frau in die Haftung zu nehmen. Sie wird dann erfolgreich der Haftung widersprechen können, da aus dem Innenverhältnis mit dem Ehemann und der Austragung im Grundbuch nunmahl die Haftung wegfällt.
Eine "Austragung" aus dem Grundbuch berührt das Darlehen nicht.

Weshalb hat die Ehefrau ihren Anteil überhaupt ohne Haftentlassung an den Ehemann übertragen? Das ist nicht üblich! Was steht hierzu im notariellen Übertragungsvertrag?

Die Kosten für die Grundbuchänderung haben wir gemeinsam getragen.
"Normalerweise" trägt der Übernehmer die Kosten (es ist klar, dass dies frei vereinbart werden kann).

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