Kreditkartenrechnung nicht bezahlt!?

9. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Anonymer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kreditkartenrechnung nicht bezahlt!?

Hallo

Ich fasse mich kurz:

Ich habe (30 Jahre) letztes Jahr eine Kredikarte beantragt die ich dann auch bekommen habe.
Ich habe allerdings im Antrag verschwiegen das ich arbeitslos bin, und habe stattdessen angegeben das ich arbeite!
Ich habe in den folgenden monaten die Karte benutzt und umsätze in Höhe von mehreren tausend Euro gemacht.
ICH HABE TROTZ MEINER ARBEITSLOSIGKEIT ALLE DIESE KREDITKARTEN-RECHNUNGEN FRISTGERECHT VON MEINEM ARBEITSLOSENGELD UND MIT HILFE MEINER ELTERN BEZAHLT!
Meine Eltern haben mich finanziell unterstützt, so das ich die Rechnungen immer begleichen konnte.
Meine letzte Kredikartenrechnung betrug 1200.-€ die ich aber leider nicht mehr begleichen konnte, da mich meine Eltern unvorhergesehen nicht mehr unterstützen!
(Alle Rechnungne zuvor habe ich beglichen, nur die eine nicht!)

Nun ist der Kreditkartenanbieter dahinter gekommen das ich von anfang an nie gearbeitet habe, in Antrag aber angegeben habe das ich arbeite, und will mich wegen Betrug anzeigen!

Zudem habe ich kurz vor dieser Rechnung über 1200.-€ die Eidesstattlche-Versicherung abgegeben!

Was für eine Strafe habe ich zu erwarten?

Meine Pluspunkte sind:

A.:Die Rechnungen zuvor habe ich alle beglichen, trotz meiner Arbeitslosigkeit die ich aber im Kreditkartenantrag verschwiegen habe!

B.:Ich bin nicht vorbestraft

C.:Ich habe mich umgehend mit der Bank in verbindung gesetzt um die Rükständige-Rechnung in Raten zu begleichen (die Kreditkartenbank wollte sich aber darauf nicht einlassen.)

Ich habe panische Angst das man mir deswegen eine Freiheitsstrafe verhängen könnte, und das ohne Bewährung!

Was für eine Strafe habe ich zu erwarten?

Vielen Dank für eure Antworten!



-- Editiert von Anonymer am 09.07.2005 19:12:59

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Nach Ihrer Schilderung haben Sie mE den Tatbestand des Betruges nach § 263 StGB erfüllt. Angesichts der Umstände (relativ geringe Schadenssumme, keine Vorstrafen, Wille zur Wiedergutmachung) halte ich eine Freiheitsstrafe (noch dazu ohne Bewährung) für absolut ausgeschlossen. ME dürfte es auf eine Geldstrafe hinauslaufen. Die genaue TS-Zahl wird aber niemand genau vorhersagen können.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
Anonymer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie siehts aus mit der Urkundenfälschung?
Habe ja angegeben das ich Arbeite (habe meinen Ex-Arbeitgeber angegeben!), obwohl ich ja arbeitslos bin!?

Trotzdem habe ich Angst vor einer Strafe ohne Bewährung!

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#3
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)

Also welche Urkunde hast du denn gefälscht? Aber einen Betrug hast du begangen und dafür gibt es eine Strafe. Aber sonst mach dir keine allzu großen Sorgen, Bewährung bekommst du bestimmt. Aber eine andere Sache, überlege dir mal wie es dazu gekommen ist und was kaufst du dir denn ständig, wenn du keine Geld hast? Eine EV hast du schon abgelegt, mach dir mal darüber Gedanken, sonst sehe ich die Gefahr das der nächste Betrug nicht weit ist und dann wird es schlimmer! Soll keine Belehrung sein – nur ein kleiner Tipp für die Zukunft ;) Grüsse Luccas Ach ja, das du vorher die Rechungen bezahlt hast spielt keine Rolle, nur dein Glück denn so ist der Schaden geringer geblieben. Bei Betrug ist selbst der Versuch strafbar d.h. auch wenn kein Schaden entstanden ist.

-- Editiert von luccas123 am 09.07.2005 21:00:20

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#4
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich finde den Tatbestand gar nicht so klar erfüllt, der Gesetzestext lautet:
§263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
...


Diese Absicht kann ich (als Nichtjurist) nicht erkennen. Zwar mag es naiv sein, zu glauben, irgendwie werden die Rechnungen schon bezahlt (was bei den bisherigen auch passiert ist), aber wenn er bei seinem letzten Einkauf davon ausgegangen ist, dass seine Eltern ihm schon helfen, dann das sicherlich nicht um gegenüber dem Kreditkartenunternehmen einen Vermögensvorteil zu erzielen. Oder reicht das etwa schon für einen Eventualvorsatz?

-- Editiert von DanielB am 09.07.2005 23:42:10

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#5
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Zur von Ihnen angesprochenen Bereicherungsabsicht: Die Tat muß subjektiv auf die Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils gerichtet sein. Der Vermögensvorteil ist dabei die Erhöhung des wirtschaftlichen Gesamtwerts des Vermögens des Täters (oder eines Dritten). Dieser Wert ist nach denselben Grundsätzen wie der Vermögensschaden des Opfers zu bestimmen.

Durch die Beantragung der Kreditkarte unter der falschen Angabe einer Berufstätigkeit hat der Fragesteller mE zumindest eine konkrete Vermögensgefährdung des Kreditkartenunternehmens verursacht. Denn während auf ein Gehalt ein Rechtsanspruch des AN besteht und dieser Anspruch im Zweifelsfall auch gepfändet werden kann, besteht auf eine Zahlung der Kreditkartenrechnungen durch die Eltern kein Rechtsanspruch, so dass auch eine Pfändung nicht in Betracht kommt. Das Kreditkartenunternehmen ist daher bei einem Erwerbslosen weit weniger gesichert (nicht umsonst die Frage nach einer Berufstätigkeit!), so dass eine Vermögensgefährdung zu bejahen ist (vgl. auch BGHR § 263 I Vermögensschaden 40).

Dies war dem Fragesteller auch bewußt, so dass eine Bereicherungsabsicht mE gegeben ist.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Ich kann ich den zutreffenden Ausführungen meines Kollegen anschließen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#7
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)

Ja, sehe ich aber auch so und außerdem, hat er bewusst falsche Angaben gemacht um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Ich kenne zwar nicht seinen Kreditrahmen aber mindestes um diesen hat sich damals, aufgrund falsche Angaben, sein passives Vermögen erhöht.

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#8
 Von 
Anonymer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Nehmen wir an es ist so wie bei den 3 vorrednern!

Komme ich trotzdem mit einer Geldstrafe beziehungsweise mit einer Bewährungsstrafe davon?

Ich habe trotz der falschen Angaben keine Absicht gehabt zu betrügen, und habe daher auch alle anderen Rechnungen beglichen!

Ich habe die Karte beantragt um einfach *dabei zu sein* und nicht um zu betrügen.

Da ich aber als arbeitsloser keine Karte erhalten kann, habe ich falsche Angaben gemacht.

Es gibt kein Festgelegtes Limit der Karte ..... ich hätte auch für 20.000.-€ einkaufen können.

Wenn ich denn ein Betrüger wäre, dann hätte ich auch tatsächlich für so eine hohe Summe eingekauft.

Ich habe aber nur soviel eingekauft wieviel ich auch wusste bezahlen zu können, bis halt zu der einen Rechnung über 1200.-€.

Da ist halt ein Geldeingang der mir verspochen wurde ausgeblieben, sonst hätte ich die Karte niemals benutzt, da mir klar war das ich sonst Probleme kriegen könnte.

-- Editiert von Anonymer am 10.07.2005 14:50:43

-- Editiert von Anonymer am 10.07.2005 14:53:35

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#9
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)

Das wirft eine Frage bei mir auf, was war das für eine Karte ohne Limit? Also normalerweise wollen die auch Angaben über das Einkommen haben. Ich kenne keine Bank der das egal wäre, also was hast du dort angegeben? Arbeitslosengeld oder Hilfe von den Eltern bestimmt nicht – sorry, aber diese Fragen werden vor Gericht mit Sicherheit kommen. Das du keine Absicht hattest zu betrügen ist gut, bringt aber nichts, da wie gesagt schon der Versuch strafbar ist, also alleine den Antrag unter Angaben falscher Tatsachen abzugeben war schon der Betrug. Du hättest der Bank einen erheblichen Vermögensschaden zufügen können, darauf hätte die Bank sich nicht eingelassen wenn du die Wahrheit über deine Vermögensverhältnisse gesagt hättest. Aber ich denke auch das du eine Bewährungsstrafe bekommst, Geldstrafe? Wie willst du die bezahlen?

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#10
 Von 
Anonymer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Es handelt sich bei der Karte um die einer großen amerikanischen Bank!

(diese grünen Karten) Keine Werbung mach!

Die geben Karten aus ohne jegliche Prüfung!

Letztes jahr gab es eine Verurteilung da hat eine Jugendliche genau mit einer Karte dieser Firma ebenfalls fleißig eingekauft und einen Schaden in Höhe von 20.000.- angerichtet.

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#11
 Von 
Anonymer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso

Ich habe meinen ehemaligen Arbeitgeber angegeben, und irgendeine unwillkürliche Jahressumme angegeben, ich habe aber niemals damit gerechnet das ich die Karte auch erhalte.
Als ich sie dann doch erhielt, habe ich natürlich darauf geachtet das ich ja alle Rechnungen begleiche, da mir klar war das ich sonst Probleme bekommen könnte.

Nachdem ich gemerkt habe das ich die Summe nicht zahlen kann, habe ich mich sofort schriflich (einschreiben) mit der Bank in Verbindung gesetzt, um die Summe in Raten zu begleichen.
Aber die Bank hat sich bis heute nicht darauf eingelassen.

Das war der größte Fehler den ich machen konnte!
Es belastet mich auch ziemlich sehr.



-- Editiert von Anonymer am 10.07.2005 15:21:11

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#12
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)

Wenn eine Bank das mitbekommt, das sie betrogen wurde, nehmen die das ziemlich ernst, fast schon persönlich. Das lässt sich normalerweise nicht mehr aus der Welt schaffen. Trotzdem es war gut wie du dich im nachhinein Verhalten hast und Tätlichreue zu zeigen ist auch wichtig. Was das für eine Karte war wollte ich gar nicht wissen :) , das war rhetorisch gemeint "Was für eine Karte, die kein Limit hat und bei der keine Bonitätsprüfungen vorgenommen wird" das klingt für mich nicht logisch. Aber die prüfen schon nach, nur sind das interne Bonitätsprüfungen z.B. ob die Adresse stimmt, ob der Arbeitgeber existiert (Telefonbuch) ect. Also hast du beim Einkommen ebenfalls eine falsche Angabe gemacht - egal das unterstreicht nur deinen Vorsatz die Karte zu bekommen. Ich hoffe nicht, das du die Sachen die du mit der Karte bezahlt hast irgendwie weiter verkauft hast (e-bay womöglich), das wäre dann !ziemlich schlecht!, besonders im Fall der nicht bezahlten letzten Rechung. Aber ich denke, wie du es schon gesagt hast du wolltest einfach nur „dabei sein“. Die Banken werben ja auch ständig wie toll so eine Kreditkarte ist. Wenn das alles war mit der Kreditkarte und sonst nichts dazukommt, dann macht dir nicht so viele Sorgen. Sei offen und ehrlich vor Gericht (also Einsichtigkeit ect.), spreche !alles! vorher mit deinem Anwalt gut durch und dann klappt das schon. Grüsse Luccas

PS
Ich finde aber trotzdem das du ganz schön viel mit der Karte eingekauft hast, ich kenne ja nicht deinen Lebensstandart, aber wir z.B. meine Frau und ich habe max. 400 EUR im Monat auf unserer Kreditkartenabrechung und meine Frau ist Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei, also nicht gerade Geringverdienerin. Ich glaube das wird der Richter und die Schöffen ähnlich sehen. Spreche das mal mit deinem Anwalt durch.

-- Editiert von luccas123 am 10.07.2005 17:22:14

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#13
 Von 
Anonymer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Ich werde mich selbst verteidigen, da ich mir momentan keinen Anwalt leisten kann und nicht weiter Schulden machen möchte!
Zumal ich denke das ich mich am besten selbst verteidigen kann, und der Fall nicht allzukomliziert ist so das ich im grunde auf einen Anwalt verzichten kann.

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#14
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)

Na ja, davon würde ich 100%ig abraten. Außerdem ist das gar nicht möglich es sei denn sie wären Rechtsanwalt und selbst dann weiß ich nicht ob sie sich selber verteidigen dürfen? Das Gericht wird ihnen dann einen Pflichtverteidiger zuordnen bzw. überprüfen wie viel Geld sie haben. Kosten kommen auf jeden Fall auf sie zu Gerichtskosten ect. Sollten sie diese nicht bezahlen, dann könne sie ersatzweise in Haft die Kosten „absitzen“, keine so gute Idee. Ich bin mir aber nicht sicher wie dann verfahren würde, habe noch nie einen Fall kennen gelernt bei dem jemand sich selbst verteidigen will. Wissen sie denn auch welche Anträge sie stellen müssen, ist ihnen die StPO und das StGB bekannt? Würden sie Verfahrensfehler erkennen? Der Staatsanwalt hat nämlich Jura studiert und ein wenig Berufserfahrung bringt er auch noch mit!

-- Editiert von luccas123 am 10.07.2005 21:27:06

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#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Na ja, davon würde ich 100%ig abraten. Außerdem ist das gar nicht möglich es sei denn sie wären Rechtsanwalt und selbst dann weiß ich nicht ob sie sich selber verteidigen dürfen? Das Gericht wird ihnen dann einen Pflichtverteidiger zuordnen bzw. überprüfen wie viel Geld sie haben.

@ luccas

Sie sollten mal etwas Nachhilfe in Strafprozessrecht bei Ihrer RA-Gattin nehmen ;)

1. natürl. kann er sich vor dem Amtsgericht selber verteidigen. Auch in der Berufung (also 2. Instanz) vor dem Landgericht könnte er sich selber verteigen.


2. Auch RAe dürfen sich da selber verteidigen

3. Einen Pflichtverteidiger bekommt er nicht, weil die Voraussetungen des § 140 StPO nicht erfüllt sind.


Außerdem ist die Sache m.E. so klar, daß ihm nur ein vollumfängliches Geständnis und das an den tag Legen von Reue was bringt. Eine *Verteidigung* im eigentl. Sinne (auf freispruch zielend) ist daher nicht notwendig.

Unter dem Strich ist es natürl. nie verkehrt einen Anwalt zu nehmen, aber wenn ich klamm wäre, würde ich bei dem Sachverhalt auch alleine in die HV gehen.

Von alledem abgesehen, wage ich sowiso mal zu prognostizieren, daß die Sache im Strafbefehlsverfahren, also ohne HV, erledigt wird.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#16
 Von 
Anonymer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Luccas

Ich verstehe nicht so Recht wieso Sie mir abraten mich selbst zu verteidigen?????

Ich meine die Sachlage ist ziemlich klar und durchschaubar und nicht sehr komplex das ich einen Anwalt bräuchte!?

Irre ich mich oder muss man sich einen Anwalt bziehungsweise einen Strafverteidiger erst bei großen Straftaten beziehungsweise bei Summen über mehrere Tausen euro nehmen, oder kriegt man einen Strafverteidiger auch bei so ich sage mal kleinen Summen gestellt?

Ich kenne mich weder mit StPO noch mit dem StGB aus!

Heißt das im Klartext das ich zwangsweise einen Pflichtverteiger zugewisen bekomme?

Würde es sich negativ auswirken wenn ich mich selbst verteidigen würde, abgesehen jetzt mal von der Schwere der Straftat?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anonymer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo !Streetworker!

Genau so denke ich es mir auch wie Sie es geschldert haben!

Die Sachlage ist eindeutig und ich werde selbstverständlich geständig sein, auch wenn mir das Gericht wahrscheinlich nicht glauben wird das ich niemals vorhatte zu betrügen.

Ich bin mir auch 100%ig sicher, das mich in so einem *kleinen* und eindeutigen Fall keiner besser verteidigen kann als ich mich selbst!

Ich will ja auch nciht freigesprochen werden, sondern ich muss bestraft werden für meine dumme-Tat

Ich bin auch froh das es bald vorbei ist denn es belastet mich sehr und ich habe ein verdammt schlechtes Gewissen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anonymer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich als Richter würde schon mit etwas Respekt auf den angeklagten herabsehen wenn er sich selbst verteidigen würde (ist meine Meinung).

Übrigens in den USA kann man sich sogar als mörder selbst verteidigen ..... Ob man aber besser abschneidet als mit RA, wage ich zu bezweifeln.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anonymer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach du lieber Himmel!

Strafbefehl ohne HV also Strafe zahlen?

Oje was mach ich wenn die mir ne Summe von 3000.-€ aufbrocken oder sowas das kann ich net zahlen!
Und vorm Knast habe ich panische angst!
Geht das dann auch in Raten oder Gemeinnützige Arbeit?

Man in was habe ich mich da reingeritten ich Id ....

-- Editiert von Anonymer am 10.07.2005 22:03:29

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#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich denke -wie gesagt- daß es nicht mal zu einer Verhandlung kommen wird, sondern ein Strafbefehl (also schriftliches Urteil) ergehen wird.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#21
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)

@Bob Könnte ich machen aber dann hätte ich ja keine Fragen mehr im Forum :)
§140 (1) Die Mitwirkung eines Verteidigers ist notwendig, wenn die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet;
Das hatte ich im Kopf, also wie gesagt ich war mir nicht sicher, ob das auch fürs Amtsschöffengericht gilt. Aber danke nochmals für den Hinweis hab den 140 jetzt gelesen! Aber Bob hat bestimmt recht soweit kommt es wahrscheinlich gar nicht. Trotzdem würde ich mal mit einem Anwalt darüber sprechen. Das mit dem Strafbefehl könnte auch sein.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

@ Anonymer,

ja, Sie können eine Geldstrafe auch in Raten zahlen oder in gemeinnützige Arbeit umwandeln lassen. Dies müssen Sie bei der Staatsanwaltschaft beantragen, aber da wird es wohl keine Probleme mit der Genehmigung geben.
Ein Tagessatz ist mit 6 Stunden gemeinnütziger Arbeit abgegolten.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Römi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute

Ich bin 16 Jahre Alt, in der Lehre In der Schule behandeln wir gerade das Thema Geld. Und eine Aufgabe im Buch beschreibt genau diesen Fall. Nun weis ich dank Euch Bescheid und konnte die Aufgabe lösen. Danke dafür.

Gute Grüsse
Römi

0x Hilfreiche Antwort





#28
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Nun weis ich dank Euch Bescheid und konnte die Aufgabe lösen


Super ! So erfüllen auch 12 Jahre alte threads noch ihren Zweck :)

Zitat:
Danke dafür.


Keine Ursache, gerne geschehen .... :)

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