Kreditkartenbetrug. Was nun?

11. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
ichhabeausmeinenfehlerngelernt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kreditkartenbetrug. Was nun?

Guten Tag,

ich möchte in erster Linie keine Vorwürfe oder sonstiges. Ich habe viele Fehler in meinem Leben gemacht und dank einer Freundin, die bei der Polizei arbeitet, bin ich wieder auf die richtige Bahn gekommen. Jetzt zu meinem eigentlichen Anliegen:

Ich habe Kreditkartenbetrug begangen und morgen ist Verhandlung. Ich habe panische Angst dahinzugeben, aus Angst, dass sie mich gleich wegsperren. Ich möchte nicht in den Knast. Ich habe eine Krebskranke Mutter zu Hause und einen Hund. Falls ich doch Gefängnisstrafe bekomme, wann muss ich die antreten? Kann es auch auf Bewährung ausgesetzt werden? Ich möchte dann wenigstens noch die Versorgung meiner Mutter und meines Hundes abklären für die Zeit wo ich nicht da bin.

Bitte antwortet mir freundlich ohne Vorwürfe.

Mfg,
Ichhabeausmeinenfehlerngelernt

-- Editiert von Moderator am 11.01.2016 14:18

-- Thema wurde verschoben am 11.01.2016 14:18

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Die Angaben sind nicht mal ansatzweise ausreichend, um da irgendetwas zu sagen zu können.

Zitat:
Ich habe viele Fehler in meinem Leben gemacht


Was heißt das das? Vorstrafen?

Wenn ja:

Wie viele?
was?
welche Strafen gab es?
wie lange ist die letzte Verurteilung her?
ist noch Bewährung offen?

Zitat:

Ich habe Kreditkartenbetrug begangen


Wie oft?
Wieviel Schaden ist entstanden?

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Bitte antwortet mir freundlich ohne Vorwürfe. Ganz freundlich: Es fehlen alle relevanten Information - Zahl der Taten, Schadenshöhe, Vorstrafe und Lebensalter.
Ich habe panische Angst dahinzugeben, aus Angst, dass sie mich gleich wegsperren. Raten Sie mal, was passiert, wenn Sie nicht hingehen? Dann kommen Sie mit Sicherheit in den Knast.
Ich möchte nicht in den Knast. Das ist keine Frage Ihres Wunsches. Aber vielleicht ist das auch gar nicht wahrscheinlich - man kann mangels konkreter Information halt nichts dazu sagen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
ichhabeausmeinenfehlerngelernt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich bin 28 Jahre alt. Habe vorher auch schon mal was gemacht wie Ebay Betrug, wo ich aber nie ne Verhandlung hatte sondern es zurück bezahlt habe. Schadenshöhe liegt bei ca 4500€

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Es war nach STRAFEN gefragt, nicht nach Verhandlungen - eine Strafe gibt es auch ohne Verhandlung per Strafbefehl. Und es war nach der ZAHL der Taten gefragt worden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
wo ich aber nie ne Verhandlung hatte sondern es zurück bezahlt habe.


Ob es eine Verhandlung gab, ist eher nebensächlich. Gab es Anzeigen und Strafen deswegen? (Strafen können auch ohne Verhandlung verhängt werden - schriftlich, per Strafbefehl)

Zitat:
Schadenshöhe liegt bei ca 4500€


1 Betrug zu 4.500 € oder
10 zu 450,00 € oder
100 zu 45,00 € ?

Die Anzahl der Fälle spielt eine Rolle für das Strafmaß. Daher hatte ich danach gefragt....


Oder fragen wir mal einfacher:

Was steht denn genau(!!!) in der Angklageschrift? Betrug in X Fällen.... Steht da was von besonders schwerer Fall oder "gewerbsmäßig" oder § 263, Abs. 3 StGB

-- Editiert von !!Streetworker!! am 11.01.2016 14:46

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#6
 Von 
ichhabeausmeinenfehlerngelernt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, da geht es nur um die eine Sache Kreditkartenbetrug und da liegt der Betrag bei 4500€. Ich hatte eine Strafe, die ich hätte mit soziale Stunden tilgen können, aber ich habe den Betrag bezahlt. Und somit war das dann erledigt

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Sowas nennt man Geldstrafe. Die gab es wann?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von ichhabeausmeinenfehlerngelernt):
Nein, da geht es nur um die eine Sache Kreditkartenbetrug und da liegt der Betrag bei 4500€. Ich hatte eine Strafe, die ich hätte mit soziale Stunden tilgen können, aber ich habe den Betrag bezahlt. Und somit war das dann erledigt


Dann wird zumindest keine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu erwarten sein.

Die letzte von mümmel gestellt Frage, wann das mit der Geldstrafe war, ist dennoch nicht unwichtig.

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#9
 Von 
ichhabeausmeinenfehlerngelernt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von ichhabeausmeinenfehlerngelernt):Nein, da geht es nur um die eine Sache Kreditkartenbetrug und da liegt der Betrag bei 4500€. Ich hatte eine Strafe, die ich hätte mit soziale Stunden tilgen können, aber ich habe den Betrag bezahlt. Und somit war das dann erledigt
Dann wird zumindest keine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu erwarten sein.
Die letzte von mümmel gestellt Frage, wann das mit der Geldstrafe war, ist dennoch nicht unwichtig.



Im Juli letzten Jahres war das.

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Und schon die nächste Sache? Flott, flott... Dennoch wird es wohl bei einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe bleiben. Das nächste Verfahren wird allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Knast führen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Im Juli letzten Jahres war das


Gut, also steht die Sache noch als Vorstrafe im Bundeszentralregister.

Dann würde ich auf eine Freiheitsstrafe um die 6 Monate zur Bewährung tippen (vielleicht auch 2-3 mehr oder 1 weniger). Ist natürlich nur eine grobe Schätzung. Für eine Freiheitsstrafe unter 6 Monaten (z.B. 5 Monate) müßte man § 47, Abs. 1 StGB anwenden..

Zitat:
§ 47 StGB
Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen

(1) Eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten verhängt das Gericht nur, wenn besondere Umstände, die in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen, die Verhängung einer Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich machen.


was wiederum im Umkehrschluß bedeutet, dass -wenn das Gericht 5 Monate für angemessen halten sollte- es diese auch in Form von 150 Tagessätzen Geldstrafe verhängen könnte.

Grundsätzlich würde ich aber mit 6 Monaten Freiheitsstrafe oder darüber rechnen - ausgesetzt zur Bewährung, wie gesagt.

War denn der Tatzeitpunkt der Tat, die morgen verhandelt wird vor oder nach Juli 2015 (also vor oder nach der letzten Strafe)?
Ist auch nicht unwichtig, da -wenn es vorher war- ggf. gemildert werden muß, da die eigentlich dann vorgeschriebene Gesamtstrafenbildung nicht mehr möglich ist (aufgrund Erledigung der Geldstrafe - wenn die schon komplett gezahlt ist)

-- Editiert von !!Streetworker!! am 11.01.2016 15:18

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