Kreditkarten Betrug, Identitätsdiebstahl.

23. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
backspin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kreditkarten Betrug, Identitätsdiebstahl.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich benötige eine Einschätzung meiner Situation und Konsequenzen meine Handlungen.

Folgender Sachverhalt ich habe über fast 2 Jahre die Kreditkarte meiner Freundin für Online Poker genutzt, sie wusste nichts davon und die monatlichen Abrechnungen habe ich immer aus der Post gefischt. Irgendwann war das Limit erreicht ca.7000 Euro und nichts ging mehr. Nach und nach habe ich versucht in kleiner Beträgen die offenen Salden zu decken, auf Grund der Hohen Zinsen ist mir dies nur gering gelungen, sodass am Ende eine Summe von 4600 Euro übrig war, ebenfalls eine offene Paypal Summe von 500 Euro. Nach ein paar Monaten wurden die Schulden bei der Kreditkarten Firma an ein Inkasso Unternehmen verkauft, das sich postalisch an meine Freundin wendete und sie zur sofortigen Zahlung bat. Ich habe um Ratenzahlung in Ihrem Namen gebeten und anbei Ihr Gehaltsnachweise gesendet, von all dem wusste Sie nichts. Eines Tages habe ich die Post nicht abgefangen und die ganze Sache kam auf den Tisch. Wir haben die Lösung gefunden, dass ich Sofort zu einer Spielsucht Gruppe gehe und ein persönlicher Freund und Sie haben die Schuld bezahlt und ich einen notariellen Schuldschein über die begliche Summe erstellt. Sodass bei Ihr ca. 1300 Euro auf derSchuldeingeständnis stehen und beim gemeinsamen Freund ca. 3300 Euro. Diese Schulden habe ich angefangen in kleinen monatlichen Raten zu bezahlen.

Danach vergingen ein Paar Monate und es kam zur Trennung, nun droht mir meine Ex-Freundin mit einer Nachträglichen Anzeige wegen Kreditkarten Diebstahl und Identitätsbetrug, falls ich den Kontakt zu meiner derzeitigen Partnerin nicht unterbinde. Der gemeinsame Freund besteht weiterhin nur auf die monatlichen Zahlungen.

Wir haben in den vergangen Monaten vor der Trennung schon versucht dir negativen Schufa Einträge, die durch das nicht begleichen der Kreditkartenschulden (die ja nun beglichen sind) entstanden sind auf mein Schufa-Konto zu übertragen, diese gelang bis dato nicht, trotz eines Eingeständnisses meiner Schuld und der Bereitschaft die negativen Einträge zu übernehmen.

Ich möchte mich ungern erpressen lassen und bin mir auch durchaus der schwere der Tat und meiner Schuld bewusst nun würde ich gerne wissen was mich erwartet bei einer Anzeige. Ich denke ich habe die Bereitschaft gezeigt die Schulden bei Ihr und dem persönlichen Freund zu begleichen und auch die negativen Schufa Einträge zu übernehmen. Ich habe diese auch nicht mit Absicht getan, doch anscheinend versagt das Gehirn bei mir in den Situationen des Online Pokers. Nach der ersten Sitzung bei der Selbsthilfe Gruppe habe ich nicht mehr gespielt, seit 2 Monaten habe ich den ersten Job nach meinem Studium und kann im nächsten Monat auch etwas höhere Beiträge zurück bezahlen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Backspin

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat:
Wir haben in den vergangen Monaten vor der Trennung schon versucht dir negativen Schufa Einträge, die durch das nicht begleichen der Kreditkartenschulden (die ja nun beglichen sind) entstanden sind auf mein Schufa-Konto zu übertragen, diese gelang bis dato nicht, trotz eines Eingeständnisses meiner Schuld und der Bereitschaft die negativen Einträge zu übernehmen.


Da wird die Schufa auch nicht mitmachen. Da haben Sie sich selbst und Ihre Ex-Freundin in ein ordentliches Dilemma gebracht. Ohne entsprechende gerichtliche Feststellung wird die Schufa in der Regel keinen Finger rühren und Negativ-Einträge löschen. Eine "Übertragung" der Negativ-Einträge ist sowieso nicht so möglich, wie sie es sich vorstellen.

Zitat:
Ich möchte mich ungern erpressen lassen und bin mir auch durchaus der schwere der Tat und meiner Schuld bewusst nun würde ich gerne wissen was mich erwartet bei einer Anzeige.


Nunja, Sie haben sich eben erpressbar gemacht. Wenn Sie sich nicht erpressen lassen wollen, dann hilft da nur die Flucht nach Vorne. Entweder den Sachverhalt selbst bei der Polizei anzeigen oder durch die Freundin anzeigen lassen. Sobald die Ermittlungsbehörden von dem Sachverhalt, egal wie, erfahren, werden sowieso Ermittlungen eingeleitet, da es sich auch beim Computerbetrug nach § 263a StGB um ein Offizialdelikt handelt. Hinzu kommt noch die Verletzung des Briefgeheimnisses nach § 202 StGB . Das alles in X Einzelfällen, jeweils in Tatmehrheit.

Ich würde hier davon ausgehen, dass eine deutliche Geldstrafe, mit ganz viel Glück vielleicht auch noch unterhalb der magischen Grenze von 91 Tagessätzen, die Folge wäre.

Besonders die kriminelle Energie, das Ausnutzen des Vertrauenverhältnisses zu Ihrer damligen Partnerin, die wahrscheinlich vielen Einzelfälle und die doch nicht unerhebliche Schadenssumme tragen hier schon etwas dicker auf.

Zitat:
Ich denke ich habe die Bereitschaft gezeigt die Schulden bei Ihr und dem persönlichen Freund zu begleichen und auch die negativen Schufa Einträge zu übernehmen. Ich habe diese auch nicht mit Absicht getan, doch anscheinend versagt das Gehirn bei mir in den Situationen des Online Pokers.


Ihre Bereitschaft zur Schadenswiedergutmachung in Allen Ehren, jedoch ändert das nichts, dass Sie sich strafbar gemacht haben.

Zitat:
Nach der ersten Sitzung bei der Selbsthilfe Gruppe habe ich nicht mehr gespielt, seit 2 Monaten habe ich den ersten Job nach meinem Studium und kann im nächsten Monat auch etwas höhere Beiträge zurück bezahlen.


Das wäre ein guter Schritt. Sollte es zu einem Verfahren kommen, werden sich diese eigenen Bemühungen aus freien Stücken in der Regel strafmildernd niederschlagen.


Vielleicht wäre es aber in diesem Fall viel sinnvoller, dass Sie sich mit der Ex-Freundin und dem "gemeinsamen Freund" an einen Tisch setzen und eine Lösung finden. Das erspart viel Zeit, Kosten und Ärger für beide Seiten. Vielleicht wäre es auch eine Idee, die EUR 1.300,00, das ist nun wirklich keine Unsumme, irgendwie zusammenzukratzen und die Forderung der Ex-Freundin damit zu erledigen, dann dürfte ja von dieser Seite her normalerweise Ruhe sein, wobei es sich so anhört, als würde da eher noch bisschen etwas Zwischenmenschliches mitschwingen.

Zitat:
Danach vergingen ein Paar Monate und es kam zur Trennung, nun droht mir meine Ex-Freundin mit einer Nachträglichen Anzeige wegen Kreditkarten Diebstahl und Identitätsbetrug, falls ich den Kontakt zu meiner derzeitigen Partnerin nicht unterbinde.


Mit diesem Verhalten begibt sich Ihre Ex-Freundin selbst in den strafbaren Bereich, nämlich in den der Nötigung nach § 240 StGB .


Grüße
PP

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