Kreditfinanzierung und -besicherung

Mehr zum Thema: Vertragsrecht, Kreditfinanzierung, Kreditbesicherung, Kreditsicherheiten
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Worum es geht

Bei der Kreditfinanzierung wird Fremdkapital aufgenommen. Verschiedene Finanzierungsformen bestimmen die verschiedenen Vertragsarten, die die Modalitäten der Mittelbeschaffung zwischen Kapitalgeber (Gläubiger) und Kapitalnehmer (Schuldner) regeln.
Nach der Verwendungsart können vier verschiedene Kreditformen unterschieden werden:

  1. Investitionskredite;
  2. Konsum- bzw. Konsumentenkredite;
  3. Umsatz- oder Betriebsmittelkredite;
  4. Zwischenkredite.

Hier soll näher auf Konsum- / Konsumentenkredite eingegangen werden, die bei der Finanzierung des privaten Konsums Verwendung finden.

Um überhaupt einen Kredit zu bekommen, muss ein Kreditnehmer zunächst kreditfähig sein. Es dürfen in seiner Person keine rechtlichen Gründe einem Kreditvertrag entgegenstehen. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise durch den potentiellen Geldgeber bei natürlichen Personen die Geschäftsfähigkeit oder bei juristischen Personen die Befugnis der Vertreter zur Kreditaufnahme zu überprüfen.

Weiterhin wird im Laufe der Kreditwürdigkeitsprüfung versucht, möglichst genaue Informationen über die persönliche und wirtschaftliche Lage des Kreditsuchenden einzuholen. Zu den persönlichen Faktoren zählen z. B. Familienverhältnisse, der Ruf oder evtl. die fachlichen Qualifikationen bzw. unternehmerische Fähigkeiten. Der Rahmen der wirtschaftlichen Prüfung umfasst Punkte wie Vermögens- und Ertragsverhältnisse oder Schuldenlage. Mit Hilfe dieser Informationen versucht ein Kreditgeber, das Risiko abzuschätzen, das er bei der Kreditvergabe eingeht.

Stellt man fest, dass das Risiko zu hoch ist, einen sog. Blankokredit einzuräumen (Kredit ohne jegliche Risikoabsicherung von Seiten des Geldgebers), werden Sicherheiten verlangt. Das Sicherungsgut dient damit gewissermaßen als Ersatz für den Gläubiger, falls der Schuldner seine Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Dabei lassen sich Personensicherheiten und Sachsicherheiten unterscheiden.

In allen folgenden Beispielen werden Herr Karl als Kreditnehmer und Herr Geiz als Kreditgeber verwendet.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Kreditfinanzierung und -besicherung
Seite  2:  Personensicherheiten
Seite  3:  Sachsicherheiten
Seite  4:  Sicherungsübereignung
Seite  5:  Pfandrechte
Seite  6:  Der Lombardkredit
Seite  7:  Grundpfandrechte - Hypothek und Grundschuld
Seite  8:  Abtretung von Forderungen