Kredit für Lebensgefährten

6. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Benzler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kredit für Lebensgefährten

Hallo Ihr Lieben,

ich habe im Laufe meiner Beziehung von 10 Jahren für meinen Lebensgefährten und deren Geschäft einen Kredit von ca. 15.000 € aufgenommen. Ich habe mich von Ihm getrennt. Er unterschrieb mir, das er bei meinem Auszug die Kreditraten in Höhe von 250,-€ übernimmt, da das Geld für sein Geschäft war.Er zahlt seit über einem Jahr nicht mehr, ich bin in Vorkasse getreten, und habe mir eine Anwältin genommen. Es kam zum Gerichtstermin, weder gegnerischer Anwalt, noch Herr Geschäftsmann erschien. Es erging ein Versäümnissurteil zu meinen Gunsten. Ich bi von Beruf Arzthelferin, b ei mir wohnt noch mein 20 jähriger Sohn, welcher gerade seine Ausbildung zum Buchbinder angefangen hat. Außerdem habe ich eine mehrfach behinderte Tochter, für die ich Unterhaltspflichtig bin, da der Vater nicht zahlt. Lisa lebt in einem Behindertenheim. Ich bezahle die Blindenschule, mehr ist nicht drin.Herrr Geschäftsmann erhob Einspruch gegen das Versäümnissurteil. Er benutzt ein Fax, in dem es um Patricks Führerschein geht. Herr Geschäftsmann hat sich von mir 4000,- € geliehen, und vom Sparkonto meines Sohnes 1800,-Er benutzt jetzt ein Fax von mir, in welchem ich schrieb, er möchte bitte bis zum... den Betrag für die Fahrschule bezahlen, ich würde dann keine weiteren Zahlungen von Ihm fordern, den Rest könne er behalten. Die war aber bezogen auf die Schulden an Patrick in Höhe von 1800,-€. Den Rest von über 500,-€ sollte er halt behalten, da Patrick so hohe Händykosten verursacht hatte. Herr Geschäftsmann schreibt jetzt, ich habe Ihn gebeten, den Führeschein zu bezahlen, da ich diesen nicht bezahlen könnte, dafür habe ich auf jede weitere Zahlung verzichtet. Ich lasse mir also den Führerschein meines Sohnes bezahlen, und verzichte auf eine Rückzahlung von 9000,-€!!!! Irre. Patricks Sparkonto wies aber zu dem Zeitpunkt ein Guthaben von über 4000,-€ auf, was Herr Geschäftsmann aber nicht wußte, da dieser sonst seine Schulden an meinen Sohn sicher nicht bezahlt hätte. Wenn ich mein Gerichtsverfahren im Februar wegen diese Faxes verliere, zahle ich auch noch den Anwalt des Herrn Geschäftsmannes.Meine Frage ist, werden solche Faxe als Beweismittel anerkannt? Könnte ich tatsächlich das Verfahren verlieren, obwohl das Fax in einem ganz anderen Zusammenhang geschrieben wurde?

-- Editiert von Benzler am 07.01.2009 09:40

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> werden solche Faxe als Beweismittel anerkannt?

Ja, wieso auch nicht?

> Könnte ich tatsächlich das Verfahren verlieren, obwohl das Fax in einem ganz anderen Zusammenhang geschrieben wurde?

Es ist unmöglich vorherzusagen, wie ein Gericht den Inhalt des Faxes interpretieren würde.
Wenn es in der Tat glaubhaft erscheint, daß sich der Forderungsverzicht nicht auf die Gesamtforderung bezogen habe und ein grundloser kompletter Forderungsverzicht auch lebensfremd wäre, würden Zweifel über den Bedeutungsgrad der Erklärung wohl zu Lasten des Verwenders (der Gegenseite) gehen.
Eine Prognose oder gar eine prozentuale Wahrscheinlichkeit, ob die Gegenseite damit durchkommt, ist hingegen praktisch unmöglich.
Was sagt denn dein Anwalt dazu? (Wenn du keinen hast, schleunigst einen besorgen, notfalls über Beratungshilfe/PKH, denn wenn die Gegenseite erst mit Lug und Trug ankommt, kann man professionelle Hilfe wirklich gebrauchen. )

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