Kredit Betrug

23. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
xxFreshyxx
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Kredit Betrug

Hallo mal angenommen Person A will einen Kredit aufnehmen stellt eine Kostelose Anfrage bei der Seite bekommt aber einen Tag später eine E-Mail mit folgenden Inhalt

Sehr geehrter Herr ......
Zwischenzeitlich haben wir Ihr Anliegen geprüft und einen Entscheid herbeiführen können. Ihr Online-Antrag über 5.000,00 € wurde definitiv
bewilligt. Die monatlich von Ihnen zu zahlende Rate beträgt 100,00 €, bei
einer vorerst berechneten Laufzeit von 60 Monaten, die jederzeit auf Wunsch
noch angepasst werden kann. Der Abschluss des Vertrages kann nun kurzfristig
erfolgen. Ein schriftliches Angebot für Sie wird gerade erstellt und Ihnen separat
zugesendet.
Die verbindliche Buchung Ihres Angebotes haben wir bereits erfolgreich bei
unserem Finanzpartner vorgenommen. Die Verträge können nun angefordert
werden. Damit wir Ihre persönlichen Vertragsunterlagen jetzt beim
durchführenden Finanzinstitut anfordern können, ist es erforderlich uns die
entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Bitte überweisen Sie uns jetzt den
Ersatz unserer Aufwendungen i.H. Von 289,00 €.
Nach erfolgter Zahlung werden Ihnen die Vertragsunterlagen sofort an Ihre
Adresse zugestellt.

Nun hat Person A richtig Panik das er nun Mahnungen bekommt von denen und auch später auch Ärger vom Inkasso Büro bekommt.Person A hat auch nichts unterschrieben.Aber bei der Firma steht in deren AGB.

Auf Umfang und Höhe wird vorab hingewiesen. In jedem Fall sind bei Stellung einer Anfrage die entstandenen erforderlichen Auslagen zu ersetzen, wenn durch die ************ oder durch einen ihrer Vertragspartner dem Kunden aufgrund dessen Beauftragung eine verbindliche Vertragsgarantie unterbreitet werden kann und dieser diese dann nicht annimmt.

Person A möchte wissen wie er drauf Reagieren Soll falls Mahnungen usw kommen kann er diese Ignorien da er Vermutet das es sich um Abzocke handelt.

-- Editiert von Moderator am 23.04.2017 21:01

-- Thema wurde verschoben am 23.04.2017 21:01

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von xxFreshyxx):
Auf Umfang und Höhe wird vorab hingewiesen.

Und? War dem so?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxFreshyxx
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von xxFreshyxx):
Auf Umfang und Höhe wird vorab hingewiesen.

Und? War dem so?


Nein so war es nicht es steht nirgentwo was von den 289,00 Euro

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Dem ist nichts hinzuzufügen:
http://www.finanz-forum.de/threads/18575-fix-money-abzocke-hilfe

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ignorieren sie weitere Briefe, egal ob vom Anbieter, Inkasso oder Anwalt. Nehmen sie den Nachnamebrief auf keinen Fall an. Einem gerichtlichen Mahnbescheid unbedingt fristgerecht widersprechen.

Das ist eine alte Betrugsmasche. Der Teil der AGB ist übrigens unwirksam. Gebühren für Kreditvermittlung sind wenn überhaupt erst nach Auszahlung des Kredits fällig

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
xxFreshyxx
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo vielen dank für eure Antworten also keinen Wideruf machen da ich ja nichts unterschrieben habe?Jezt habe ich von denen eine Rechnung bekommen wo die mit dem Gesetztes Text kommen Abwicklungspauschale § 3a Abs 7.Was ist davon zu halten?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)


Zitat (von xxFreshyxx):
Bitte überweisen Sie uns jetzt den
Ersatz unserer Aufwendungen i.H. Von 289,00 €.
Nach erfolgter Zahlung werden Ihnen die Vertragsunterlagen sofort an Ihre
Adresse zugestellt.


Steht übrigens im krassen Widerspruch der eigenen AGB

Zitat (von xxFreshyxx):
In jedem Fall sind bei Stellung einer Anfrage die entstandenen erforderlichen Auslagen zu ersetzen, wenn durch die ************ oder durch einen ihrer Vertragspartner dem Kunden aufgrund dessen Beauftragung eine verbindliche Vertragsgarantie unterbreitet werden kann und dieser diese dann nicht annimmt.


In den AGB steht also, dass die Aufwendungen erstattet werden müssen, sollte der Kunde das Angebot nicht annehmen.
Dort steht nicht, dass ich erstmal die Gebühr bezahlen muss um überhaupt in den Genuss des Angebotes zu kommen.

Zitat (von xxFreshyxx):
Abwicklungspauschale § 3a Abs 7


§3a Abs.7 von was? SGB, STGB, AGB, JWD, ETC....? :D

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
xxFreshyxx
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Also alles getrost ignorieren und gut ist?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Sofern kein gelber Brief mit einem Mahnbescheid kommt, ja.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.232 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen