Krankschreibung an freien Tagen, wann beim AG melden?

14. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
DonTeblare
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 95x hilfreich)
Krankschreibung an freien Tagen, wann beim AG melden?

Hallo,

Meine Freundin hat diese Woche von Mo-Mi regulär frei.
Heute hat sie der Arzt in der Sportklinik für 1 Monat krank geschrieben.
Ihr AG weiß davon nichts. Wann muß sie die Krankschreibung bei AG melden?
Umgehend, also spätestens morgen + Krankenschein oder würde dies auch noch am Mittwoch gehen?

Es könnte eben passieren, das sie ihr AG wegen Krankheit kündigt. Wenn sie die Krankschreibung morgen abgibt, hätte er noch die Möglichkeit, am 15. zu kündigen. Wenn es machbar ist und sie die Krankschreibung erst am Mittwoch abgeben könnte, kann er erst am 30. kündigen.
Wenn er es macht, das weiß niemand. Sie arbeitet eben im Tourismusgewerbe und dann kann sich ein AG auch sagen, wenn der AN jetzt einen Monat ausfällt, kann ich ihn auch kündigen.
PS: Die Firma hat nur 2 Mitarbeiter.

Bitte euch um Hilfe.

LG
Micha

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119561 Beiträge, 39741x hilfreich)

Was genau steht denn in den vertraglichen Vereinbarungen bezüglich der Vorlage?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DonTeblare
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 95x hilfreich)

Der reine Standartvertrag.

1. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber jede Arbeitsverhinderung/ Arbeitsunfähigkeit unverzüglich vor Arbeitsbeginn auf schnellstem Wege (Telefon, Telefax) mitzuteilen. Der Grund und die voraussichtliche Dauer sind anzugeben.

2. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitgeber auf dringend zu erledigende Arbeiten, die wegen seiner Arbeitsverhinderung liegen bleiben werden, hinzuweisen.

3. Im Krankheitsfall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber schnellstmöglich, spätestens nach 3 Kalendertagen, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der ärztlichen Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren und am nächsten Arbeitstag nach Ablauf der ersten ärztlichen Bescheinigung eine ärztliche Folgebescheinigung vorzulegen.

4. Die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften.

Ich hoffe das haben sie gemeint.

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat:
unverzüglich


Daran ist nichts unverständlich. Man hätte halt erst am Mittwoch zum Arzt gehen sollen. Aus der AU-Bescheinigung ist das Ausstellungsdatum ersichtlich.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DonTeblare
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 95x hilfreich)

Mittwoch ging nicht so einfach. Der Termin in der Sportklinik wurde vor 8 Wochen vergeben. Sie war vor 8 Wochen dort, dann wurden verschiedene Untersuchungen gemacht, dann sollten verschiedene Therapien in den 8 Wochen ev. helfen und gestern war die Widervorstellung. Da sich keine Verbesseung zeigte, wurde sie krank geschrieben.

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