Krankmeldung - AG will das Gearbeitet wir

8. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Goos
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankmeldung - AG will das Gearbeitet wir

Hallo
Hoffe das Sie mir hier weiter helfen können

Ich bin diese woche noch Krankgeschrieben und mein AG will trotzdem das ich "nur eine Besorgungsfahrt" mache,die strecke ist ca 300km lang,einfach.

Kann er das verlangen?
und im falle eines unfalls,bin da ja nicht mehr Versichert oder doch?

Ich hoff das mir jemand helfen kann

Mfg


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Na, wenn ein AN in einem solchen Fall dann doch arbeitet kann er dem AG doch gleich ins Gesicht sagen, dass die Krankheit simuliert war und der Arzt keinen Stammmunden vergraulen wollte.

Einem kranken AN zu drohen wäre eine strafbare Nötigung.

Krankschreibungen werden üblicherweise mit einem "voraussichtlich AU bis..." beschriftet.
Wenn man sich wieder fit fühlt kann man auch nochmal Rücksprache mit dem Arzt halten.



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#2
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Verlangen kann der Arbeitgeber es nicht. Ich würde dem Arbeitgeber sagen, dass ich natürlich möglichst schnell wieder arbeiten will, aber auch meine krankenversicherungsrechtlichen Pflichten nicht verletzen möchte und daher den Arzt noch mal konsultiere um feststellen zu lassen, ob ich wieder arbeiten kann. Letztlich ist immer entscheidend, für welchen Beruf man eingestellt ist und welche Krankheit man hat. Wenn man ein gebrochenes Bein hat, dann kann man keinen LKW steuer, aber als Entgeltabrechner ggf. arbeiten.

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#3
 Von 
nichtsnutz
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)

quote:
Kann er das verlangen?


NEIN

quote:
und im falle eines unfalls,bin da ja nicht mehr Versichert oder doch?


zumindest nicht über die Berufsgenossenschaft im Falle eines Wegeunfalles.....

quote:
Na, wenn ein AN in einem solchen Fall dann doch arbeitet kann er dem AG doch gleich ins Gesicht sagen, dass die Krankheit simuliert war


sehr schlau.... würde ich genauso sehen.... wer 300 Km Autofahren kann dem geht es nicht sooooo schlecht.....

weise deinen AG höflich aber bestimmt auf deine AU hin und teile Ihm mit das du die Besorgung sofort nach Beendigung der AU erledigen könntest.
ohne wenn und aber

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"Sicherheit ist der Tod der Freiheit......."

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@derkleineprinz:
"Letztlich ist immer entscheidend, für welchen Beruf man eingestellt ist und welche Krankheit man hat. Wenn man ein gebrochenes Bein hat, dann kann man keinen LKW steuer, aber als Entgeltabrechner ggf. arbeiten."

Nein. Es ist überhaupt nicht entscheidend, für welchen Beruf man eingestellt ist.
In den ersten 2 Tagen der Krankheit entscheidet man regelhaft selber, ob man arbeitsfähig ist, danach der Arzt.




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