Hallo
Hoffe das Sie mir hier weiter helfen können
Ich bin diese woche noch Krankgeschrieben und mein AG will trotzdem das ich "nur eine Besorgungsfahrt" mache,die strecke ist ca 300km lang,einfach.
Kann er das verlangen?
und im falle eines unfalls,bin da ja nicht mehr Versichert oder doch?
Ich hoff das mir jemand helfen kann
Mfg
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Krankmeldung - AG will das Gearbeitet wir
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Na, wenn ein AN in einem solchen Fall dann doch arbeitet kann er dem AG doch gleich ins Gesicht sagen, dass die Krankheit simuliert war und der Arzt keinen Stammmunden vergraulen wollte.
Einem kranken AN zu drohen wäre eine strafbare Nötigung.
Krankschreibungen werden üblicherweise mit einem "voraussichtlich AU bis..." beschriftet.
Wenn man sich wieder fit fühlt kann man auch nochmal Rücksprache mit dem Arzt halten.
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Verlangen kann der Arbeitgeber es nicht. Ich würde dem Arbeitgeber sagen, dass ich natürlich möglichst schnell wieder arbeiten will, aber auch meine krankenversicherungsrechtlichen Pflichten nicht verletzen möchte und daher den Arzt noch mal konsultiere um feststellen zu lassen, ob ich wieder arbeiten kann. Letztlich ist immer entscheidend, für welchen Beruf man eingestellt ist und welche Krankheit man hat. Wenn man ein gebrochenes Bein hat, dann kann man keinen LKW steuer, aber als Entgeltabrechner ggf. arbeiten.
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quote:
Kann er das verlangen?
NEIN
quote:
und im falle eines unfalls,bin da ja nicht mehr Versichert oder doch?
zumindest nicht über die Berufsgenossenschaft im Falle eines Wegeunfalles.....
quote:
Na, wenn ein AN in einem solchen Fall dann doch arbeitet kann er dem AG doch gleich ins Gesicht sagen, dass die Krankheit simuliert war
sehr schlau.... würde ich genauso sehen.... wer 300 Km Autofahren kann dem geht es nicht sooooo schlecht.....
weise deinen AG höflich aber bestimmt auf deine AU hin und teile Ihm mit das du die Besorgung sofort nach Beendigung der AU erledigen könntest.
ohne wenn und aber
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"Sicherheit ist der Tod der Freiheit......."
@derkleineprinz:
"Letztlich ist immer entscheidend, für welchen Beruf man eingestellt ist und welche Krankheit man hat. Wenn man ein gebrochenes Bein hat, dann kann man keinen LKW steuer, aber als Entgeltabrechner ggf. arbeiten."
Nein. Es ist überhaupt nicht entscheidend, für welchen Beruf man eingestellt ist.
In den ersten 2 Tagen der Krankheit entscheidet man regelhaft selber, ob man arbeitsfähig ist, danach der Arzt.
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