Krankheit nacharbeiten?!

15. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Melili
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankheit nacharbeiten?!

Hallo zusammen!

Ich breche zum 01.08.08 meine bisherige Ausbildung ab und fange eine neue an, da mein AG mir nichts wirklich beibringt und sich auch keine Zeit für mich nimmt.

Jetzt macht er mich total fertig (nachdem ich ihm die Kündigung gegeben habe), sodass ich nur noch Bauchschmerzen habe und auch nicht mehr schlafen kann.

Was kann ich jetzt tun? Mich Krankmelden?
Kann er mich verpflichten, dass ich die Arbeitstage, die ich
evtl. krank wäre (wenns hier nicht besser wird), wieder nachzuarbeiten oder ist dies unzulässig?
Ich war dieses Jahr schon 16 Tage krank, was wegen der Belastung und dem Fertigmachen hier zustandekam.

Über eine schnelle Rückmeldung würde ich mich freuen! :)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

...*krank bzw. arbeitsunfähig sein* gehört zu dem komplex der abwesenheit mit erlaubnis - nacharbeiten ist da nicht drin.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Nein, keine Sorge.

Eine Arbeitsunfähigkeit (=krank) ist ein wichtiger Grund zur Zurückbehaltung der vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung.

Die Zeit muss nicht nachgearbeitet werden.

Was wohl sein kann, ist dass im Rahmen der für Azubis geltenden Arbeitszeitregelungen liegengebliebene Arbeit in Überstunden später nach Gesundung erledigt wird.
Diese Überstunden müssen aber voll bezahlt werden.

Wichtig wäre eine Beschwerde bei der IHK über diese Behandlung. Die Lehrer in der Berufsschule sind auch Ansprechpartner oder können weitervermitteln.
Dann wird der Betrieb in Zukunft unter Beobachtung stehen.

Gesundheit geht vor. Dem Arzt eindringlich die Symptome und Umstände schildern.
Da wir schon Mitte Juli haben wird bei meist zwei Wochen ärztlicher AU-Bescheinigung ohnehin nicht mehr viel Gelegenheit da sein irgendetwas aufzuholen.

Alles Gute für die Zukunft.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo - servus Melili,
wie schon aus anderen Antworten ersichtlich: Nacharbeiten ist nicht drin. Wichtig für Dich ist nur immer, dass Du vom Arzt eine AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bekommst und diese unverzüglich an den Ausbildungsbetrieb weiterleitest. Ansonsten ist die Sache natürlich nicht so klar.
Ich weiß jetzt nicht, was Du für einen Beruf erlernen willst. Ich empfehle Dir auf jeden Fall, bei der zuständigen Kammer (entweder HwK = Handwerkskammer oder IHK = Industrie- und Handelskammer die dortige Ausbildungsberatung zu konsultieren (ist kostenlos) und gibt in der Regel gute Ratschläge. Welcher Kammer Du zugehörig bist, kannst Du durch den Registrierungsvermerk (Stempel) auf Deinem Lehrvertrag entnehmen. Die Kammern beraten i.d.R. gut und neutral und sind keinesfalls nur dem Ausbildungsbetrieb verpflichtet, wie es manchmal fälschlich angenommen wird.
Du könntest ja versuchen, mit dem Ausbildungsbetrieb auch eine einvernehmliche Auflösung des Lehrvertrags zu erreichen, wenns gar nicht mehr anders geht. Da ist halt Voraussetzung, dass beide Seiten (also auch der Chef) der vorzeitigen Beendigung des Lehrvertrags zustimmt. Vielleicht ist er aber so voller Ärger, dass er das tut und froh ist, wenn die Sache beendet ist. Musst Du selbst besser beurteilen können.
Viel Glück und gute Nerven.

-----------------
"Sepp"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Melili
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure schnellen und hilfreichen Antworten.

Bei der IHK ist er schon längst gemeldet und wird unter "Beobachtung" gestellt.

Ich wollte eigentlich den Ausbildungsvertrag per Aufhebungsvertrag beendigen, aber das wollte er leider nicht.

Danke nochmals :)

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