Bin Bundesbeamter (Teelkom Deutschland) und war während meines Uraubs 3 Tage krank ohne Attest. Unsere Sekretärin ist nun der Auffassung, dass ich ab dem ersten Tag der Krankheit während des Urlaubs ein Attest hätte vorlegen müssen. Eine "Gutschrift" für drei Tage Urlaub gibt es somit nicht. Mir ist diese Regelung neu, war aber auch noch nie während des Urlaubs krank gemeldet. Eine individuelle Attest- Regelung für mich gibt es nicht.
Habe die Sekretärin gebeten, mir die entsprechende Regelung der Telekom/ Bundesbeamtengesetze zuzusenden. Was meint ihr, hat sie recht?
Krankheit im Urlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Im Urlaub muss tatsächlich ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Der Arbeitgeber muss auch nur ein Attest von einem Arzt aus einem Land akzeptieren, der ist das mit Deutschland ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Ich habe allerdings auf die Schnelle keine Rechtsgrundlage dafür gefunden, aber so scheint die allgemeine Lesart zu sein.
Daher scheint Ihre Personalerin Recht zu haben.
ZitatWas meint ihr, hat sie recht? :
Wie wäre es denn, den Spieß einfach mal umzudrehen und sie nach ihrer Rechtsgrundlagezu fragen ...
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dann wird sie mit § 9 BUrlG
antworten:
"Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet."
Gruß
Alex
Ja, so wird es sein. Hätte am ersten Tag das Attest liefern müssen und nicht am vierten. Vielleicht gibt es als Bundesbeamter Telekom noch einen vom Bundesurlaubsgesetz abweichenden Passus.
**** happens! Mal schauen, welche Regelung die Sekr. Anführt.
Die wird wohl dies hier aufführen:
https://www.gesetze-im-internet.de/burlv/BJNR002430954.html
Und zwar Paragraph 9.
ZitatDie wird wohl dies hier aufführen: :
Naja, bei Beamten gibt es ja durchaus einige Sonderegelungen. Da wäre halt die Frage ob das bei ihm auch so wäre ...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
17 Antworten
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
11 Antworten