Krankenwagen selber zahlen?

27. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)
Krankenwagen selber zahlen?

Hallo,

mir ist gestern was ganz dummes passiert. Ich war in einem Freizeitpark und bin dort umgeknickt mit dem Fuss. Starke Schmerzen, Fuss belasten ging gar nicht, geschweige denn auftreten oder gar gehen. Der Parkplatz mit dem Auto war ca. 300 Meter entfernt (ich bin nicht so gut im Schaetzen von Entfernungen, kann auch 200m gewesen sein)

Da ich mich nicht in der Lage sah, solch eine Strecke auf einem Bein zu huepfen (auch nicht mit Unterstuetzung meines Mannes) und auch durch das Huepfen der Fuss immer etwas mitbewegt wurde und dadurch schmerzte, rief mein Mann einen Krankenwagen.

Im Krankenhaus stellt man nach 3! Stunden warten dann fest, dass es ein Baenderanriss sei und dieser keine medizinische indikation fuer einen Krankenwagen. Ich haette selber hergebracht werden koennen oder mit Taxi etc...Daher muesste ich den Einsatz selbst bezahlen (500-600 Euro!)

Ich kann es ja verstehen, wenn das Zuhause passiert waere, dass mein Mann das Auto vor die Tuer holt und mich bis dahin stuetzt - aber mehrere hundert meter haette ich huepfen sollen? Ich habe ja schon auf dem Rueckweg (Strasse bis Haustuer ca. 20 Meter) einen heftigen Krampf im Oberschenkel/Gesaess bekommen so dass ich nach jedem Huepfer eine Pause machen musste. Ich waere niemals in der Lage gewesen, die Strecke vom Freizeitpark bis zum Auto zurueckzulegen. (Und ich bin wirklich! keine Mimose, kann Schmerzen gut ertragen, hatte schon mehrere diverse schwere OPs).

1) Gibt es eine rechtliche Definition, ab der man einen Krankenwagen rufen darf oder entscheidet das der Arzt/die Krankenkasse?
2) was bedeutet "gehfaehig" (Stand in der Akte unter Mobilitaet: gehfaehig). Bedeutet es, der Patient kann in 1 Minute durch schmerzhaftes Huefen mit Hilfe zweier starker stuetzender Personen ca. 1 Meter zuruecklegen? Dann ja, war ich gehfaehig.
Oder bedeutet es, dass man (wenn auch mit ertraeglichen Schmerzen evtl.) beide Fuesse benutzen kann um normal gehen zu koennen? Dann war ich mit sicherheit NICHT gehfaehig. Ist dieses "gehfaehig" der Entscheidende Punkt fuer Krankenwagen ja/nein?

Danke Euch.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

Nachtrag: ich habe mir einfach mal den Park bei Google Maps angeschaut und anhand des Masstabs nachgemessen, dass es tatsaechlich ca. 200 Meter zum Auto gewesen waeren.

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#2
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Normalerweise sollte es in einem Freizeitpark möglich sein, dass man das Personal um Hilfe bittet.
Als Beispiel der Europa Park.
ERSTE HILFE
Die Erste-Hilfe-Station ratiopharm befindet sich neben der Euro-Mir Achterbahn in Russland. Dort stehen Ihnen während der Öffnungszeiten ausgebildete Rettungssanitäter zur Verfügung. Zudem sind auch Sanitäter im Park unterwegs. In Notfällen wenden Sie sich gerne an unsere Park-Mitarbeiter.

Auch im Holiday Park gibt es eine Erste Hilfe Station.


Daher wird man euch wohl vorwerfen, dass ihr euch erst an die Erste Hilfe Station hätte wenden sollen, wenn es eine in dem Freizeitpark gegeben hat.

Ob ihr letztendlich die Kosten für den Krankenwagen selber zahlen müsst, kann ich nicht sagen.
Es ist aber so, dass der Krankenwagen nicht vom Personal sondern von Euch gerufen worden ist und wenn diese Krankenfahrt unnötig war, dann kann ich mir vorstellen, dass eine Kostenübernahme von Euch gerechtfertigt ist.

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#3
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

Danke Scrappler, ich merke, dass ich nicht genau genug war, die Situation zu schildern.

Es handelt sich um den Landschaftspark in Duisburg. Also kein Freizeitpark wie der von Dir angesprochene mit Fahrgeschaeften, Laeden, etc...SOndern einfach ein Park fuer die Buerger zum Verweilen. Dieser ist (teilweise? So genau weiss ich das nicht) auf einem alten Industriegelaende errichtet worden, wo es noch die stillgelegten Industrieanlagen gibt. In diesen Industrieanlagen wurde ein sogenannter Drahtseilkletterpark errichtet. Wir nahmen an der Klettertour teil und alles verlief problemlos. Der Sturz ereignete sich NACH der letzten Kletteraktion, als wir gerade die letzte Station verliessen. Ich kletterte also nicht mehr, sondern war auf dem Rueckweg zum Auto. Ein Befahren des Gelaendes ist nicht gestattet, am Eingang gibt es einen Pfoertner.
Eine Erste Hilfe Station gab es nicht, Sanitaeter natuerlich auch nicht. Alleine die von den Klettertouranbietern angestellten Mitarbeiter (allesamt Studenten, die das zum Nebenwerweb machen) waren noch dort. Alle anderen Mitkletterer waren bereits weg, wir waren die letzten. Mein Mann musste zum Krankenwagen holen sogar das Handy eines der Studenten/Mitarbeiter nehmen, da er seins zum Klettern natuerlich nicht mitnahm.

Also, eine Erste-Hilfe-Station oder sonstige Anlaufstelle gibt es nicht in diesem Park.

Was mich noch wundert: In der Notrufzentrale wurde doch auch gefragt, um was fuer eine Verletzung es sich handelt. Haetten die da nicht sagen koennen, dass der Einsatz nicht indiziert ist und wir selber kommen muessen (wenn ich auch bis heute nicht wiess, wie ich die Strecke zum Auto haette schaffen sollen). Oder haetten die nach Ankunft nicht sagen muessen: Ein Transport durch uns ist nicht indiziert und wuerde andernfalls (viel) Geld kosten? Aber erst abtransportieren und dann den (hoeheren, privaten?) Satz in Rechnung stellen zu wollen? Woher soll ein Mensch, der noch nie einen Krankenwagen benoetigte, sowas wissen?

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#4
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo,

die Entscheidung, ob ein Krankenwagen erforderlich ist, trifft der Arzt, der den Patienten zuerst behandelt.

Am besten das Gespräch mit dem Krankenhaus und die Sache wie oben beschrieben schildern.

Auch das Argument, dass die Rettungsleitstelle eine Vorentscheidung getroffen hat (ohne dass man selber die Unwahrheit gesagt hat), nutzen.

Grundlagen für die ärztliche Entscheidung sind die Krankentransport-Richtlinien:

KTR-RL

-> § 6

Gruß

RHW

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#5
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Der Knackpunkt ist wohl der Eintrag 'gehfähig' in der Akte. Ihr solltet versuchen, diese Einschätzung streichen zu lassen. Wer hat denn 'gehfähig' eingetragen: die Besatzung des Krankenwagens oder der Arzt, der nach 3 Stunden Wartezeit untersucht hat?

Was ich aber nicht verstehe:

- warum habt ihr nicht mit dem Pförtner gesprochen, ob er deinen Mann mit dem Auto zu dir läßt?

- wenn der Pförtner sich stur stellte: warum habt ihr nicht den Mitarbeiter mit dem Handy gefragt, ob er mithilft, dich bis zum Ausgang zu bringen, damit dich dein Mann dort mit dem Auto einsammelt?

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Ich hab schon eine Menge Bänderdehnungen/-anrisse /-abrisse miterlebt (auch bei mir selbst), da hat noch niemand einen Rettungswagen für gebraucht.

Taxi, eigener PKW, etc. reichen völlig aus. Wie oben geschrieben hätte man sicher mit dem Pförtner reden können (so ähnlich auch schon bei einem meiner "Fälle" vorgekommen).

Bei den veranschlagten Kosten gehe ich übrigengs davon aus, dass ihr einen Rettungswagen bestellt habt und nicht einen Krankentransport.

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#7
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

Danke Euch allen erstmal.

@RHW, beim Anruf meines Mannes in der Leitstelle hat mein Mann ganz klar gesagt (die Gespraeche werden doch mitgeschnitten?) dass seine Frau gestolpert ist und umgeknickt ist und NICHT mehr gehen kann. Es wurden KEINE Rueckfragen gestellt, ob man bis zum Auto "humpeln" oder "getragen" werden konnte, (Ich bin zwar nicht fett, aber auch keine Elfe, wiege 70 kg), sondern es wurde gesagt, OK, dann schicken wir mal einen Wagen los.

@Gaga, Ich habe keine Ahnung, wer "gehfaehig" eingetragen hat. Ich habe es selber ja "eigentlich" auch gar nicht gesagt/zu Gesicht bekommen. Wir haben es nur gesehen, weil meine Akte auf dem Computerbildschirm aufgerufen war und man mich mit der Liege direkt neben dem Bildschirm geparkt hatte. Da haben wir neugierigerweise einfach mal draufgeschaut, und da stand dann eben Mobilitaet: Gehfaehig. Dass ich nicht gehfaehig war, hat aber JEDER erkennen koennen! Nur wusste ich nicht, ob/welche Relevanz dieser Eintrag hat, ich habe mich eher mit meinem Mann darueber lustig gemacht, da es ja objektiv einfach falsch war. Ich bin uebrigens auch heute, 2 Tage danach, hier zu Hause ans Sofa "gefesselt" und robbe mich nur wenns noetig ist, auf allen vieren zum Bad. Kein Scherz! Kruecken, Gehhilfe etc... werde ich wohl erst morgen bekommen, wenn ich beim Orthopaeden vorstellig werde.

Noch etwas zum Thema gehfaehig: ich sollte geroengt werden. Die Roentgenabteilung lag weit entfernt. Ich stuetzte mich auf meinen Mann und schon nach weniger als 10 Metern konnte ich nicht mehr auf einem Bein huepfen. Probieren sie das wirklich mal aus. Es sassen noch andere Patienten in der Notfallambulanz, von denen ein Angehoerige meinem Mann und mir zur Hilfe kam und mich auf der anderen Seite stuetzte. Auch da konnte ich nach wenigen Schritten schon nicht mehr. Ein widerum anderer wartender Angehoeriger wies uns darauf hin, dass es in der Lobby des KH Rollstuehle gaebe. Mein Mann holte den dann und fortan schob er mich! Aber KEINER der Aerzte oder Schwestern hat uns das gesagt, dass es Rollstuehle gibt. Die haetten mich dahin huepfen lassen unter schmerzen. Sorry, aber das finde ich eine Frechheit.

@gaga, mit dem Pfoertner gebe ich Dir (im Nachhinein) recht. Aber in dem Moment habe ich einfach nur Schmerzen gehabt und ueberhaupt nicht daran gedacht. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass ein Verbot fuer Besucherautos generell ist, und eben nur Ausnahmen (wie eben Krankenwagen) da rein duerfen. Unter Schmerzen denkt man eben nicht so nach. Und mein Mann war erst recht kopflos. Den nimmt sowas nochmehr mit als mich, der ist danne rst recht nicht zu einem klaren Gedanken faehig...

@Hiphappy: Krankentransport, Rettungswagen etc...ich wusste bis zu diesem Wochenende nicht, dass es da Unterschiede gibt und welche das sind und fuer welchen Zweck was angemesen ist. War halt noch nie in der Lage, einen Krankenwagen zu benoetigen. Wir haben also nichts "bestellt" sondern haben, wie es uns jahrelang eingebleut wurde bei Unfaellen, einfach 112 gewaehlt.

Wie gesagt, wenn die objektive rechtliche Lage so aussieht, dass ich das zahlen werden muss, dann werde ich mich auch nicht druecken. Aber in der Situation, unter Schmerzen UND Unkenntnis, habe ich eben das fuer mich logischste getan/entschieden und bin auch jetzt noch ueberzeugt, dass ich als Laie meine Situation nicht verschuldet herbeigefuehrt habe (im Gegensatz z.B. zu den vielen Unfaellen auf Volksfesten nachdem sich die Patienten ins Koma saufen - kriegen die eigentlich eine Rechnung?) und den Krankenwagen nicht missbraeuchlich rufen liess.

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#8
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

quote:
Daher muesste ich den Einsatz selbst bezahlen (500-600 Euro!)

Wie das denn? Cash? Ist mir noch nie passiert.

Die Diskussion wie "hätte man doch bis zum Auto schaffen können" ist eigentlich nicht relevant, da das nicht jederman zur Verfügung steht oder wenn nur Verletzter im Besitz des Führerscheins o.a.? Man wird auch auf KK-Kosten transportiert, da man anhand vom Schmerz keine eigene Diagnose stellen kann und es auch ein Bruch o.a. hätte sein können. Von Schmerz kommen auch Kreisprobleme oft dazu und dann ist es auch konform zu den Richtlinien. In Grenzfällen ist die RTW-Besatzung aber meist kooperativ, sofern man sich mit denen nicht anlegt. Wie so eine Kostenberechnung entstehen kann ist mir schleierhaft.

Ich würde mit der KK verhandeln.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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