Krankenversicherung und Unfallversicherung, Rechte

25. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
loteks
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenversicherung und Unfallversicherung, Rechte

Meine Situation sieht folgendermaßen aus: meine Mama hat im Dezember 2006 eine xxxx Krankenversicherung und eine yyyy Unfallversicherung auf mich abgeschlossen, die zum 01.01.2007 begannen und die beiden unterschrieben ohne mich, da ich damals noch 17 war (mein Geb. Datum xx.07.1990), also noch nicht volljährig.

Und als ich, in diesem Fall, die mitversicherte Person volljährig geworden bin, kam von den Versicherungen keine Vertragsaktualisierung, die ich eigentlich unterschreiben sollte, da die Unterschrift meiner Mama ja nur bis zum Zeitpunkt meiner Volljährigkeit gilt.

Bis heute haben die beiden Versicherungen noch keine Unterschrift von mir, ob ich überhaupt einverstanden bin die mitversicherte Person zu sein. Ich habe von diesen beiden Versicherungen nicht wirklich damals was verstanden und die nicht gebraucht, das hat meine Mama für mich entschieden, da ich mir damals bei einem Unfall mit dem Auto einen Schlüsselbein gebrochen habe (Zusammenstoß Fahrrad und Auto).

Ohne die Unterschrift meiner Mama kann ich diese beiden Versicherungen nicht kündigen, genauso wie sie ohne meine Unterschrift.

xxxx zieht jährlich so um die 25€ von der Konto meiner Mama ab.

yyyy jährlich um die 80€.

1. Meine Frage ist die ob der Vertrag zw. den Versicherungen, meiner Mama und mir(mitversicherte Person) bereits seit xx.08.2008(Datum meiner Volljährigkeit) ohne meine Unterschrift nichtig ist.

2. Müssen die Versichrungen meine Unterschrift bei der Volljährigkeit einholen damit der Vertrag rechtlich in Ordnung ist ?

3. Kann ich jetzt diesen Vertag alleine zum Auflösen bringen z.B. durch ein Schreiben an die Versicherungen und die Beiträge zurückholen, die ja ohne meine Einverständnis die mitversicherte Person zu sein, abgezogen wurden ?

Ich hoffe Ihr könnt mir in meiner Situation helfen, Vielen Dank im Voraus !


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>1. Meine Frage ist die ob der Vertrag zw. den Versicherungen, meiner Mama und mir(mitversicherte Person) bereits seit xx.08.2008(Datum meiner Volljährigkeit) ohne meine Unterschrift nichtig ist. <hr size=1 noshade>

Nein.
quote:<hr size=1 noshade>2. Müssen die Versichrungen meine Unterschrift bei der Volljährigkeit einholen damit der Vertrag rechtlich in Ordnung ist ? <hr size=1 noshade>

Nein.
quote:<hr size=1 noshade>3.Kann ich jetzt diesen Vertag alleine zum Auflösen bringen z.B. durch ein Schreiben an die Versicherungen und die Beiträge zurückholen, die ja ohne meine Einverständnis die mitversicherte Person zu sein, abgezogen wurden ? <hr size=1 noshade>

Nein.

Vertragspartner der Versicherung (= Versicherungsnehmer) ist ausschließlich die Mutter. Sie zahlt auch die Beiträge. Du bist "nur" versicherte Person.

D.h. du hast keine Pflichten, aber auch keine Rechte.

Sollte ein Versicherungsfall eintreten, würde das Geld der Versicherung an die Mutter gehen, bzw. es wäre das Einverständnis der Mutter erforderlich, wenn das Geld direkt an dich gehen soll. (Es sei denn, es wäre ausdrücklich anders geregelt, was aber ungewöhnlich wäre.)



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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