Ich habe eine Frage,
ich beende bald mein Studium mit der Diplomarbeit (Nov. 2010) und bin über 25 Jahre. Das Semester geht noch bis 01.03.2011. Nehmen wir an ich finde erst im Februar oder im Mai 2011 einen Job (Arbeitsbeginn) habe also ein paar Monate zum überbrücken zwischen Studium und Arbeitsbeginn.
Zurzeit bin ich studentisch krankenversichert, wenn ich nun meine Diplomarbeit als letzte Prüfungsleistung abgebe muss ich mich sofort exmatrikulieren? Denn wenn ich mich exmatrikuliere dann darf ich ja nicht mehr studentisch krankenversichert sein sondern müsste mich selbst krankenversichern was mind. das vierfache kostet soweit ich gehört habe.
Durch einen Studentenjob und Praktika habe ich etwas mehr Vermögen angehäuft als es der Hartz4 Satz zulässt, weshalb ich vermutlich keinen Anspruch haben werde. Möchte ich eigentlich auch nicht.. es wäre nur ärgerlich wenn ich dann paar Monate mich für 300 EUR/Monat selbst versichern müsste, dann hätte ich mir den Studentenjob für die letzten Jahre auch sparen können! Gibt es eine Möglichkeit das man nur die gesetzlichen Versicherungen bezhalt bekommt?
Oder kann ich mich einfach bis März nicht exmatrikulieren um wenigstens die zeit zu überbrücken, weil das mal so mal so geschrieben wird.
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Krankenversicherung nach Studium bis Arbeitsanfang
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
http://portal.mytum.de/studium/formalia/exmatrikulation :
"2.2 Exmatrikulation auf Grund bestandener Abschlussprüfung
* Studierende werden zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem sie die Abschlussprüfung bestanden haben."
Das ist anscheinend an allen Hochschulen so.
Nein, es gibt keine Sozialleistungen in Form von Übernahme der KK-Beiträge, wenn keine Hilfebedürftigkeit besteht. Hilfebedürftigkeit bedeutet hier, dass man in einer finanziellen Notlage ist und seine KK-Beiträge nicht zahlen kann.
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Hallo,
die Krankenversicherung der Studenten endet erst mit dem Semesterende.
quote:
Beendet der Student sein Studium, endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des letzten Semesters. Wird der Student im Laufe des Semesters exmatrikuliert, endet die Mitgliedschaft nicht sofort, sondern erst mit dem Ende des Semesters.
Quelle: Seite 57
http://www.vdek.com/arbeitgeber/Informationen/kvds/rdschr_kvds_21032006.pdf
Der Studentenbeitrag gilt nicht für Personen, die hauptberuflich selbständig sind. Ob jemand hauptberuflich selbständig ist, prüft die betreffende Krankenkasse.
Wenn man nicht als Selbständiger tätig ist und die Einnahmen 851 Euro nicht überschreiten, beträgt der monatliche Beitrag ca. 140 Euro.
Gruß
RHW
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Beendet der Student sein Studium, endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des letzten Semesters. Wird der Student im Laufe des Semesters exmatrikuliert, endet die Mitgliedschaft nicht sofort, sondern erst mit dem Ende des Semesters.
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Der Studentenbeitrag gilt nicht für Personen, die hauptberuflich selbständig sind. Ob jemand hauptberuflich selbständig ist, prüft die betreffende Krankenkasse.
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RHW
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