Krankenversicherung nach Kündigung

26. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
bcn_duende
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenversicherung nach Kündigung

Hallo,
wenn man zum 30.Sept gekündigt hätte, würde man dann noch bis Ende Oktober Krankenkassenversichert sein, oder endet dies mit dem Ende des Arbeitsvertrags, also zum 30.Sept.?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Ja, deine Krankenversicherung gilt, dann noch für einen Monat!

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#2
 Von 
bcn_duende
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke. Dann mach ich das alles wohl noch im Oktober..:-)gruss

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Insofern es möglich ist, familienversichert zu werden in dieser Zeit, geht das aber vor.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bcn_duende
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Familienversichert? Wie ist es, wenn man z.B. nach der Kündigung nach Spanien auswandern würde, aber noch einen Monat die deutsche Krankenversicherung geniessen wollte um sich eventuell vorher nochmal durchchecken zu lassen ?
Also:
30.9 Kündigung
1.10-ende okt. -> mit der Krankenkasse noch durchchecken lassen (auch Zähne).

Dies wäre also möglich?
Danke im Voraus
bcn_duende

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Familienversichert?


Na wenn man als Ehefrau z.B. die Möglichkeit hätte, in der gesetzlichen KK des Mannes familienversichert zu werden, dann müsste man sich familienversichern.

Bitte mal im Forum Sozialrecht fragen. Das hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun.

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