Es geht um einen Freund aus Polen, der sich jetzt in Deutschland selbständig machen will und zunächst eine Krankenversicherung braucht. und zwar kommt nur in Frage eine freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Was sich einfach anhört ist in Wirklichkeit ziemlich kompliziert. Drei Krankenkassen - drei unterschiedliche Antworten, wie er sich freiwillig gesetzlich krankenversichert.
Zur Vorgeschichte: mein Freund aus Polen hat in Polen im Mai 2007 seine Arbeit gekündigt und besuchte mich dann im Sommer 2007 und wollte mehr als 3 Monate hier bleiben (ohne Arbeitsabsicht). Wegen der mehr als 3 monatigen Aufenthaltsdauer haben wir ihn dann beim Einwohnermeldeamt angemeldet. Mein Freund ist dann wieder nach Polen zurückgeflogen und anders als geplant nicht wieder nach Deutschland zurückgekommen, so manches hier war ungewohnt. Abgemeldet haben wir ihn nicht, weil offenblieb ob er doch wieder dauerhaft nach Deutschland zurückkommen möchte. In der Folgezeit kam er nur besuchsweise zu mir nach Deutschland und hat im Sommer 2008 in Polen wieder eine Arbeit aufgenommen, nur 8 Tage, diese dann wieder gekündigt und sich nun Ende 2008 entschlossen in Deutschland selbständig zu arbeiten.
Krankenkasse 1 versichert ihn freiwillig gesetzlich, wenn er Beiträge seit Juni 2006 nachzahlt (Tag der Anmeldung in Deutschland)
Krankenkasse 2 hat die Versicherung zuerst abgelehnt und nun angeboten ihn freiwillig zu versichern, wenn Beiträge nach Ausscheiden aus der letzten gesetzlichen polnischen Krankenversicherung also ab Oktober 2008 nachgezahlt werden.
Krankenkasse 3 will ihn gar nicht versichern.
In Polen war mein Freund während bestehender Arbeitsverhältnisse immer gesetzlich krankenversichert (insgesamt 20 Jahre) bis 2007 und dann für 8 Tage im Sommer 2008 und sonst nicht krankenversichert.
In Deutschland war er bisher nicht krankenversichert. Für längere Besuche bei mir hatte er eine polnische Auslandsreisekrankenversicherung.
Zusammengefasst:
1. Die Anmeldung in Deutschland erfolgte im Juni 2007 weil der Aufenthalt mehr als 3 Moante betrug, dann Rückkehr nach Polen
2. Die Abmeldung erfolgte nicht, weil offen war ob und wann er wieder nach Deutschland kommt.
3. Im September 2008 war er letztmals in Polen gesetzlich krankenversichert, davor bis 2007 ca. 20 Jahre am Stück gesetzlich krankenversichert.
4. Jetzt will er sich selbständig machen: Hausmeisterservice oder ähnliches.
Ist es möglich ihn in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig zu versichern ohne Nachzahlung? Oder wie sollte man am besten vorgehen?
-- Editiert von Vielflieger am 15.01.2009 12:26
Krankenversicherung für einen Polen in Deutschland
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Hallo Vielflieger,
hast du bis jetzt eine Antwort bekommen? Ich habe hier einen Freund mit genau der gleichen Situation....was war am Ende die Lösung? du kannst mir auch direkt eine PM schicken
Grüße monmar
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Hallo monmar,
habe dir eine privtate Nachrischt geschrieben. Und es war in unserem speziellen Fall möglich eine Versicherung zu finden, welche ihn ohne Nachzahlung versichert hat.
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Hallo,
ich habe gerade geanu das selbe Problem welches hier geschildert wird. Meine polnische Freundin ist seit ein paar Monaten in Deutschland ohne Krankenversicherung und würde sich nun aber gerne versichern, kann aber die Nachzahlung nicht bezahlen. Bei welcher Versicherung geht das oder wie hast du das gemacht?
Wäre dir sehr dankbar wenn du mir hier weiterhelfen könntest.
Viele Dank
Daniel
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Hallo Daniel,
PN ist abgeschickt.
Liebe Grüße
Vielflieger
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" Benvenuti a bordo!"
hallo,
ich habe genau das gleiche Problem. können Sie bitte helfen. danke!
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Hallo,
also ich gebe gerne die Informationen weiter, wie wir die Nachzahlung der Krankenversicherung minimiert haben.
Da ich ich auch private Nachrichten erhalten habe, in denen keine Informationen enthalten waren außer "ich habe das gleiche Problem" nochmal "unser Problem" aufgerollt:
Mein Freund hielt sich länger als 3 Monate in Deutschland auf und wurde dann ordnungsgemäß auf der Meldebehörde angemeldet. Dann ist er nach Polen an den zweiten Wohnsitz zurückgekehr ohne sich hier abzumelden, da Rückkehr offen. Zu diesem Zeitpunkt bestand in Deutschland noch keine Krankenversicherungspflicht!
In Polen hat er kurzeitig wieder gearbeitet und war dort gesetzlich krankenversichert. Dann ist er wieder nach Deutschland zurückgekehr und zwischnzeitlich war hier die Krankenversicherungspflicht eingeführt worden.
Um ihn krankenzuversichern haben wir sehr viele Krankenversicherungen angerufen die mehr oder weniger hohe Nachzahlungen verlangten. Einige ab dem Datum der ersten Anmeldung in Deutschland, einige wollten ihn gar nicht krankenversichern.
Eine Krankenkasse hat akzeptiert, dass er sich für die Zeit, in welcher er wieder in Polen war nicht nachversichern brauchte. Ausreise und Wiedereinreisedatum haben wir mit den Flugtickets belegen können.
Die Nachzahlung erolgte also nur für den Zeitraum in dem er sich tatsächlich in Deutschland aufgehalten hat, das war dann ein Monat (der Zeitraum ab der Wiedereinreise bis wir endlich eine brauchbare Krankenversicherung gefunden hatten). Und hier ist es notwendig einfach solange Krankenkassen anzurufen, bis eine gefunden wird, die das so mitmacht. Die Unterschiede sind enorm.
Das ist jetzt ca. 2,5 Jahre her und seither hat er immer noch die gleiche Krankenversicherung und zahlt seine Beiträge jeden Monat.
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