Krankenversicherung bei schulischer Ausbildung; Nachzahlungen gefordert?!

21. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
n.kri
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenversicherung bei schulischer Ausbildung; Nachzahlungen gefordert?!

Guten Abend,
meine Krankenversicherung hat mir heute ein Schreiben zukommen lassen, in dem sie mich informiert, dass ich seit 2,5Jahren "fehlversichert" bin und ich solle doch bitte die ausstehenden Beiträge nachzahlen.
Ich, 21, in einer schulischen Ausbildung ohne Vergütung, war bis 18 und der Scheidung meiner Eltern (2013) bei meinem Vater in der privaten KK mit versichert.
Nach Antritt der Ausbildung bin ich zu der ges. KK meiner Mutter gewechselt und habe am Anfang (2013) alles korrekt angemeldet und Schulbescheinigung etc eingereicht.
Diese Unterlagen scheinen komplett zu fehlen, da man mich in dem Schreiben unter anderem dazu aufforderte eine Schulbescheinigung einzureichen.
Da ich danach nur eine Bestätigung des Versicherungsverhältnisses und keine Rechnung o.ä. bekommen habe, bin ich davon ausgegangen nun greift die ges. Familienversicherung, da ich ja nach Scheidung und bei Absolvierung einer schulischen Ausbildung das reicht auf jene habe.
Nun ist meine Frage, ob die KK nun wirklich die Beiträge von mir einforden kann, auch unter dem Gesichtspunkt, dass ich seit Anfang der Ausbildung kein Einkommen habe, sondern sogar noch für diese zahlen muss.
Vielen Dank

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Die Schulbescheinigung würde ich nochmal einreichen und auf die vorliegende Bestätigung der Anmeldung verweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Nun ist meine Frage, ob die KK nun wirklich die Beiträge von mir einforden kann, auch unter dem Gesichtspunkt, dass ich seit Anfang der Ausbildung kein Einkommen habe, sondern sogar noch für diese zahlen muss. Natürlich - man darf auch Rechnung an Leute ohne Einkommen schicken. Unter dem Namen "Schulden" ist das sogar sehr weit verbreitet. Aber eigentlich sollte es sich mit dem Nachreichen der Schulbescheinigung erledigt haben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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