Krankenversicherung: Versorgung mit Cannabis

Mehr zum Thema: Versicherungsrecht, Cannabis, THC, Rezept, Ablehnung, Widerspruch, Klage
5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
4

Anträge werden häufig durch Krankenkasse abgelehnt

Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat Anspruch auf Versorgung mit medizinischem Cannabis. Die Voraussetzungen hierfür sind zusammengefasst

  • schwerwiegende Erkrankung,
  • keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Therapie verfügbar,
  • nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbar positive Entwicklung auf den Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome.

Bei der ersten Verordnung von Cannabis soll eine Genehmigung der Krankenkasse eingeholt werden. Nach dem Wortlaut des § 31 Abs. 6 SGB 5 darf die Versorgung mit Cannabis durch die Krankenkasse nur in begründeten Einzelfällen abgelehnt werden.

Krankenkasse lehnt Cannabis-Versorgung häufig ab

Nach Medienberichten werden etwa 37 Prozent der entsprechenden Anträge abgelehnt.

In meiner Kanzlei sehen ich dabei häufig verschiedene Vorgehensweisen der Krankenkassen.

Nach Antragseingang werden manchmal umfangreiche Angaben auf seitenlangen Vordrucken verlangt. Selbst Kopien medizinischer Fachliteratur sollen beigelegt werden. Klar gesagt: Dies muss weder der Patient, noch der Arzt mitmachen. Das Maß der gesetzlichen Mitwirkungspflichten wird damit deutlich überschritten. Der Antrag ist grundsätzlich formlos möglich.

MDK-Gutachten kritisch prüfen

Bevor die Krankenkasse über den Antrag entscheidet, holt sie eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ein. Die MDK-Stellungnahmen sind qualitativ sehr unterschiedlich. Einige beschreiben gründlich die Situation des Patienten und geben nachvollziehbar eine Empfehlung pro oder contra Cannabis-Therapie.

Häufig wird aber lediglich die Krankengeschichte wiedergegeben und mit kaum vorhandener Begründung dann eine Cannabis-Therapie abgelehnt. Standard-Argumente sind dann, dass andere Therapien existierten, ohne dass diese konkret benannt werden. Oder es wird angegeben, es läge gar keine schwerwiegende Erkrankung vor bzw. es könne nicht beurteilt werden, ob eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt.

In einer Vielzahl von Fällen kann so der Eindruck entstehen, die MDK-Stellungnahmen dienen vorrangig dazu, eine Ablehnung der Cannabis-Therapie durch die Krankenkasse zu begründen.

Widerspruch einlegen

Gegen die Ablehnung des Antrags kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Um den Widerspruch zu begründen sollte ein spezialisierter Anwalt hinzugezogen werden. Mindestens aber sollte der Patient die MDK-Stellungnahme anfordern und sich mit dieser konkret auseinandersetzen. Späteren Empfehlungen der Krankenkasse den Widerspruch zurückzunehmen, sollte man nicht folgen.

Ein Widerspruchsbescheid der Krankenkasse ergeht gebührenfrei. Wenn dieser Widerspruchsbescheid negativ ist, sollte man erwägen, Klage einzureichen. Zwischenzeitlich sind diverse positive Gerichtsentscheidungen ergangen.

Wenig hilfreich ist es dagegen nach einem negativen Bescheid einige Wochen oder Monate abzuwarten und einen neuen Antrag zu stellen. Die Krankenkasse wird den vorherigen negativen Bescheid kennen und auch den neuen Antrag auf Cannabis-Versorgung ablehnen.

Haben Sie Fragen zum Thema „Cannabis auf Rezept" oder dem Gesundheitsrecht allgemein?

Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

Rechtsanwalt Guido C. Bischof

Fachanwalt für Medizinrecht

Das könnte Sie auch interessieren
Verkehrsrecht Entzug der Fahrerlaubnis bei THC-Konsum
Verkehrsrecht THC, der Führerschein und (kein) Grenzwert
Verkehrsrecht Fahrerlaubnis-Entzug: Ist beim Kiffen grundsätzlich der Führerschein weg?