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Krankenkassenpflicht?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
mh, krankenkasse ist so ein blödes thema... ganz undurchsichtig...
ich weiß nur aus eingener erfahrung, dass ich selbst privat versichert bin und während meines nebenjobs auch bei der AOK angemeldet wurde. es wurden immer beiträge abgezogen. leistungen hab ich aber nie bekommen :o( allerdings hatte das dann auch immer ein ende, wenn der job zu ende war.
seit 01.04. gibts aber ganz neue bestimmungen... da blick ich selbst noch nicht ganz durch. kann von daher sein, dass vielleicht die krankenkasse auch noch nicht ganz durchblickt :o)
vielleicht findet sich hier aber noch jemand der besser bescheid weiß.
Man kann innerhalb von 18 Monaten während einer laufenden Beschäftigung nicht die Versicherung/Krankenkasse wechseln, aber mit Ende der Beschäftigung endet auch die Mitgliedschaft.
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Und außerdem hättest Du bereits beim Beginn der Beschäftigung die Befreiung von der Versicherungsgflicht beantragen können.
"Und außerdem hättest Du bereits beim Beginn der Beschäftigung die Befreiung von der Versicherungsgflicht beantragen können."
???
Das sehe ich anders. Wer gegen Lohn/Gehalt von 450 EUR beschäftigt ist, iost auf jeden Fall krankenversicherungspflichtig.
Mit welcher Begründung soll denn eine Befreiuzng beantragt werden können?
Genau genommen sehe ich hier gar keine Versicherungspflicht. Da es sich bei dem 450€-Job nur um eine Nebentätigkeit bei hauptberuflicher Selbständigkeit handelt, dürfte hier nach § 5 Abs. 5 SGB V
keine Versicherungspflicht bestehen.
Darauf sollte die IKK hingewiesen werden und mit dieser Begründung die bereits gezahlten beiträge zurückverlangt werden.
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