Hallo,
Ich bin seit knapp einem Jahr aufgrund eines schweren Arbeitsunfall AU (mehrere ops, derzeit noch in Rehamassnahmen) und beziehe von der BG Verletztengeld. (Pflichtversichert)
Ich bin selbstständig und bei der AOK freiwillig gesetzlich versichert.
Erst durch Zufall bin ich heute darüber gestolpert, dass meine monatlichen Kk Beiträge wohl durch die BG übernommen werden könnten - zumindest scheint dies ja in §§ 192
,235 und 251 SGB V
geregelt zu sein. Anscheinend wird lediglich eine Beitragsübernahme bei privat versicherten NICHT übernommen. Dies trifft ja bei mir nicht zu.
Drei Fragen hierzu:
1) stimmt obige These oder bin ich auf dem Holzweg - finanziell wäre das beim knapp bemessenen Verletztengeld natürlich eine riesige Hilfe für mich.
2) eine rückwirkende übernahme der kk Beiträge (da ich bis dato alles stets brav weiter gezahlt habe) ist möglich?
3) führt mein Weg mich erst zur aok (und ich forder die Beiträge zurück.. ) oder zur BG weil die ja meine Leistung (Verletztengeld) bezahlt!?
#krankenkassenbeitrag #verletztengeld #bg
Würde mich super über Antworten freuen - da mir das jetzt am Freitag um 22 Uhr aufgefallen ist und nicht ganz bis Montag abwarten kann. Ich hoffe hier nicht als raffzahn herüber zu kommen.. Aber so bisschen Hoffnung habe ich schon darauf - da es seit dem Unfall schon sehr sehr eng finanziell ist.
Viele grüße
Roger
-- Editiert von Cumonvip am 20.01.2018 01:53
-- Editiert von Jodelpeter am 01.01.2020 23:20
Krankenkassenbeiträge während AU Bezug von Verletztengeld (BG)
19. Januar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 19. Januar 2018 | 23:32
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkassenbeiträge während AU Bezug von Verletztengeld (BG)
Wer den Schaden hat...?
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