Krankenkassen Zuzahlung bei Krankentransport

8. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)
Krankenkassen Zuzahlung bei Krankentransport

Mein Sohn wurde am 11.02.2009 geboren.

Da er Gesundheitliche Probleme hatte musst er mit dem Storchenkrankenwagen in eine andere Klinik gefahren werden.

Am Samstag bekam ich von der Krankenkasse eine Rechnung zur Zuzahlung?

Fast ein Jahr später!!!

Es geht mir nicht um die 10 € die zu Zahlen sind..eigentlich nur ums Prinzip.



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

dann leg aus Prinzip Widerspruch ein!


aber im Ernst, solange keine Verjährungsfrist abgelaufen ist kannst du nichts machen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Die regelmäßige Verjährung nach BGB beträgt 3 Jahre, beginnend mit Ende des Jahres in dem der Anspruch entstand.

Also wäre die Rechnung berechtigt.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Tigger

Mich interessiert, auf welcher gesetzl. Grundlage die GKV das verlangt. Ich bin hier nicht 100% sicher, aber sind KInder nicht von Zuzahlungen befreit?

http://www.kindergesundheit-info.de/1762.0.html?&no_cache=1&tx_prfaq%5BshowUid%5D=316

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#4
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)

@Sunbee1

Ich habe bei der Krankenkasse angerufen und gefragt ob man mich verschaukeln will.

Der kleine ist,wo er mit dem Krankenwagen fahren musste,gerade mal 1 std.alt gewesen.
Und das Kinder von jeglicher Zuzahlung gefreit wären.
Man sagte mir,das es bei Krankenfahrten nicht zu treffen würde.

Habe sowieso nur Stress mit der Kasse.
Man kann es heute abend im WDR bei der AKS sehen.

Wie gesagt,geht mir nicht um die 10 €,einfach nur ums prinzip.

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"Leben und leben lassen!!"

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Tigger

Das mit den 10 Teuro habe ich auch so verstanden.
Hier geht es in der Tat ums Prinzip.

Schau dir mal
SGB V, §§60, Abs. 1 und besonders Abs. 2, Satz 1 an.
Dort wird u.a. Bezug genommen auf SGB V, §61 (Zuzahlungen). Wenn Kinder ausgenommen sind, dann auch von Rettungsfahrten, Verlegungen aus mediz. Gründen.
Mir ist immer noch schleierhaft, warum für ein Neugeborenes, das verlegt werden MUSS, Zuzahlungen anfallen sollen.

Sunbee

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