Krankenkasse lehnt Fortzahlung ab - Mitschuld Arbeitgeber?

11. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
AL 2012
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkasse lehnt Fortzahlung ab - Mitschuld Arbeitgeber?

Hallo Zusammen,

ich hoffe ich bin hier mit meiner Frage richtig und das da vielleicht jemand weiterhelfen kann :)

Folgender Fall: ich habe meine Ausbildung Anfang des Jahres verkürzt abschließen können. Meine Firma besteht aus mehreren Firmen und ich wurde von einer anderen „Unterfirma" übernommen. Daher ein neues Arbeitsverhältnis.

Leider bin ich innerhalb der ersten 4 Wochen nach der Prüfung, mit der die Ausbildung geendet hat, ordentlich krank geworden, weshalb ich 6 Tage krankgeschrieben wurde.
Mein Arbeitgeber hat sich hierzu nicht weiter geäußert und den Lohn normal weitergezahlt (ich wusste leider auch nicht das es da einen Sonderfall gibt sonst hätte ich mich natürlich umgehend darum gekümmert)
Zwei Monate später ist mein Arbeitgeber jetzt auf mich zugekommen und hat mitgeteilt, dass mir für diesen Zeitraum ja keine Lohnfortzahlung zustehen würde und sie das deshalb mit dem jetzigen Gehalt verrechnen würde und ich mir das von der Krankenkasse zurück holen müsse.
Leider hat diese aber nun abgelehnt, da ich den Anspruch zu spät eingereicht habe.

Einen ähnlichen Fall habe ich leider nicht gefunden, aber da es für mich viel Geld ist, ohne welches ich jetzt gerade sehr jonglieren muss hoffe ich, dass ihr mir hier einen Rat gebe könnt wie ich mich nun am besten verhalte bzw. was ich jetzt tun kann?

Vielen lieben Dank im Voraus fürs durchlesen und eine Tipp :)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Der Arbeitgeber ist in den ersten vier Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses nicht in der Pflicht zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Insoweit scheint seine Beurteilung richtig zu sein.

Schau mal hier https://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/15550/Datei/81026/Entgeltfortzahlung-im-Krankheitsfall.pdf die tk erklärt es m.E. recht gut.

Offensichtlich haben Sie sich aus Unkenntnis zu spät bei Ihrer Krankenkasse gemeldet.
Dafür ist aber nicht der Arbeitgeber verantwortlich. Also insoweit keine Mitschuld erkennbar.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AL 2012
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Befürchtet hatte ich das leider schon, da ich mich in diese 4 Wochen Regelung schon eingelesen hatte. Hat natürlich mit den rechtlichen Details nichts zu tun aber ich finde es so „unfair" (mir fällt leider gerade kein passenderer Begriff ein^^) nach 3 Jahren im Betrieb (und mein Arbeitgeber ist überaus zufrieden, daher auch die weitere Beschäftigung) und bereits voll gezahltem Gehalt für den Zeitraum 2 Monate später dies in Abzug zu bringen.
Daher die Überlegung, ob diese Verrechnung im Nachhinein überhaupt zulässig ist? :/

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#3
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat:
Meine Firma besteht aus mehreren Firmen und ich wurde von einer anderen „Unterfirma" übernommen. Daher ein neues Arbeitsverhältnis.


Das würde ich nicht sagen. Wenn es ein Rechtsnachfolger ist, dann ist es die selber Firma und du kein neuer Mitarbeiter.

Ich würde Klage gegen die Abrechnung einreichen. Aber ohne Anwalt der würder den Gewinn auffressen. Du gehst auf Gericht und die helfen dir. Dann gibt es einen Gütetermin bei dem der Richter die Sach und Rechtslage prüft.

5 Minuten Google Recherche

https://www.experto.de/personal/lohn-und-gehalt/uebernommene-auszubildende-haben-sofort-anspruch-auf-entgeltfortzahlung.html

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von AL 2012):
Daher die Überlegung, ob diese Verrechnung im Nachhinein überhaupt zulässig ist? :/


Das war zwar nicht Deine Frage; aber ja darf er grundsätzlich, wobei A) die Pfändungsfreigrenze und B) ggf vertragliche Regelungen zu beachten sind.

Auch hierzu ein Link, der es verständlich erklärt https://www.heise.de/resale/artikel/Wenn-der-Arbeitgeber-zu-viel-ueberweist-1756872.html

Wenn Du das Geld dringend brauchst, kannst Du dann nicht nachträglich Urlaub eintragen?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

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