Krankenkasse Krankengeld Urlaub

14. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
beule111
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkasse Krankengeld Urlaub

Hallo alle zusammen,
habe da ein problem:
Meine Frau bekommt seit Dezember letzten Jahres Krankengeld. Wir wollen jetzt für zwei Wochen in den Urlaub fahren, die KK hat abgelehnt, aber ohne medizinische Begründung (soweit erstmal egal) der Punkt ist jetzt das die liebe Sachebearbeiterin gesagt hat das wenn wir doch fahren sei meine Frau nicht versichert. Ich meine das die Aussage falsch ist weil es keine Gesetzliche Grundlage für diese Aussage gibt oder bin ich da falsch??? (Es ict die AOK also gesetzlich)

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@beule

die gkv ist im recht.
ohne zustimmung kein urlaub.versicherungsschutz, anspruch auf kg erlischt wenn sie ohne zustimmung fährt.

wie begründet der mdk die ablehnung?

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
beule111
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ja wenn sie in den Urlaub will ist sie ja gesund. Also kann sie arbeiten gehen. Sie wurde zum 5 mal am Knie operiert und ich verstehe es was ein Erholungsurlaub (zwei Wochen Schweden am See) schlecht sein soll. Kannst du mir sagen wo das steht das der Versicherungsschutz entfällt. Das mit dem wegfall vom Krankengeld ist klar haben wir ja auch direkt gesagt. Habe morgen nochmal ein gespräch mit denen und wollte da nicht mit nichts kommen. Habe das SGB 5 schon komplett durch habe da aber nichts gefunden wo das steht das der Versicherungsschutz weg ist.

MFG
beule111

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
beule111
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

So war jetz gestern bei der Krankenkasse,
die Dame sagte das wenn man Krankengeld bek0ommt (und arbeitslos ist)man über das Krankengeld versichert ist, darum auch kein Versicherungsschutz wenn man die Krankengeldzahlung unterbricht. Anderes Problem ist das das Krankengeld mitte Mai beendet wir deshalb keine genehmigung für den Urlaub, weil sie ja in der Zeit wo wir weg sind zum MDK müsste (da das ganze Problem, was wir aber nicht wussten das das so ist). Jetzt haben wir das so geregelt das das Krankengeld ende April ausläuft und wir können fahren.

Danke nochmal für dei Hilfe

beule111

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@beule

danke für die rückmeldung.
falls nach kg bezug arbeitslosigkeit besteht, wird es probleme geben mit der aa.
ist der arbeitslose weiter arb.unfähig und trotz bevorstehender aussteuerung meldet er sich nicht, sperre 1 woche.
während arb.losigkeit muß man für eine ortsabwesenheit die genehmigung der aa haben.

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.337 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.