Krankenkasse Forderung Körperverletzung

24. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Apfelkuchen123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Krankenkasse Forderung Körperverletzung

Guten Tag, ich bin neu hier und wollte euch mal was fragen...vllt kennt sich jmd ja aus.

Am 1.1. wurde ein bekannter ständig provoziert (beide alkoholisiert) er hat es die ganze Zeit ignoriert und irgendwann kam es zum Streit und mein Bekannter hat dem provozierenden im Effekt geschlagen. Die Folge war ein Nasenbruch der operiert werden musste.
Der provozierende hat eine Anzeige gemacht aber hat auf einen Anwalt und Schadensersatz verzichtet.
Die Kosten für die Fahrten zum Arzt /Krankenhaus wurden von meinen Bekannten von sich aus gezahlt, sowie eine Entschuldigung direkt am nächsten Tag.
Die Staatsanwaltschaft hat es fallen gelassen.
Nun kam aber Post von der Krankenkasse des provozierenden (ohne Rechnung)
Und sagt er hätte unerwartet geschlagen und die möchten Schadensersatzansprüche geltend machen.

Lohnt es sich überhaupt da Widerspruch einzulegen?
Oder wie kann man da verfahren ?
Vielen Dank

-- Editiert von Apfelkuchen123 am 24.02.2018 13:26

Wer den Schaden hat...?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Apfelkuchen123):
Lohnt es sich überhaupt da Widerspruch einzulegen?

Nö, er hat doch bereits alles gestanden. Somit würde gegen die Schadensersatzansprüche grundsätzlich nichts sprechen.

Man müsste mal abwarten, was genau alles gefordert wird. Da könnte man dann man prüfen, ob es das Unstimmingkeiten gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Apfelkuchen123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Auch wenn die Staatsanwaltschaft es fallen gelassen hat? Meines Erachtens kann er ja dann nicht alleine Schuld gewesen sein , klar der Schlag im Effekt kam von Ihm aus aber ohne die Provokationen,unteranderen Böller zwischen die Beine werfen wenn ein Kind aufm arm ist, über Stunden (immer mal wieder) wäre es ja nie soweit gekommen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Apfelkuchen123):
Auch wenn die Staatsanwaltschaft es fallen gelassen hat?

Das war die strafrechtliche Seite. Die Forderung der KK ist Zivilrecht. Beides ist voneinnader unabhängig.

Und "fallen lassen" gibt es bei Verfahren nicht, die werden eingestellt. Da wäre interessant, unter welcher Rechtsgrundlage eingestellt wurde (§ 153a StPO , § 170 Abs.2 StPO , ... ).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Apfelkuchen123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

In dem Brief stand wohl nur das dass Verfahren eingestellt worden ist und dem Anzeigenerstatter auf den Privatklageweg verwiesen worden ist.

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#5
 Von 
Apfelkuchen123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich sollte vllt noch erwähnen das dass der einzige Brief war der gekommen ist , also er sollte nie eine Aussage machen oder sowas.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ein Widerspruch lohnt sich nicht, weil ja nun Ihr Bekannter tatsächlich den Nasenbruch verursacht hat und die Schuld eingestanden hat. Somit muss er auch die Folgekosten tragen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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