Guten Tag, ich bin neu hier und wollte euch mal was fragen...vllt kennt sich jmd ja aus.
Am 1.1. wurde ein bekannter ständig provoziert (beide alkoholisiert) er hat es die ganze Zeit ignoriert und irgendwann kam es zum Streit und mein Bekannter hat dem provozierenden im Effekt geschlagen. Die Folge war ein Nasenbruch der operiert werden musste.
Der provozierende hat eine Anzeige gemacht aber hat auf einen Anwalt und Schadensersatz verzichtet.
Die Kosten für die Fahrten zum Arzt /Krankenhaus wurden von meinen Bekannten von sich aus gezahlt, sowie eine Entschuldigung direkt am nächsten Tag.
Die Staatsanwaltschaft hat es fallen gelassen.
Nun kam aber Post von der Krankenkasse des provozierenden (ohne Rechnung)
Und sagt er hätte unerwartet geschlagen und die möchten Schadensersatzansprüche geltend machen.
Lohnt es sich überhaupt da Widerspruch einzulegen?
Oder wie kann man da verfahren ?
Vielen Dank
-- Editiert von Apfelkuchen123 am 24.02.2018 13:26
Krankenkasse Forderung Körperverletzung
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
ZitatLohnt es sich überhaupt da Widerspruch einzulegen? :
Nö, er hat doch bereits alles gestanden. Somit würde gegen die Schadensersatzansprüche grundsätzlich nichts sprechen.
Man müsste mal abwarten, was genau alles gefordert wird. Da könnte man dann man prüfen, ob es das Unstimmingkeiten gibt.
Auch wenn die Staatsanwaltschaft es fallen gelassen hat? Meines Erachtens kann er ja dann nicht alleine Schuld gewesen sein , klar der Schlag im Effekt kam von Ihm aus aber ohne die Provokationen,unteranderen Böller zwischen die Beine werfen wenn ein Kind aufm arm ist, über Stunden (immer mal wieder) wäre es ja nie soweit gekommen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatAuch wenn die Staatsanwaltschaft es fallen gelassen hat? :
Das war die strafrechtliche Seite. Die Forderung der KK ist Zivilrecht. Beides ist voneinnader unabhängig.
Und "fallen lassen" gibt es bei Verfahren nicht, die werden eingestellt. Da wäre interessant, unter welcher Rechtsgrundlage eingestellt wurde (§ 153a StPO , § 170 Abs.2 StPO , ... ).
In dem Brief stand wohl nur das dass Verfahren eingestellt worden ist und dem Anzeigenerstatter auf den Privatklageweg verwiesen worden ist.
Ich sollte vllt noch erwähnen das dass der einzige Brief war der gekommen ist , also er sollte nie eine Aussage machen oder sowas.
Ein Widerspruch lohnt sich nicht, weil ja nun Ihr Bekannter tatsächlich den Nasenbruch verursacht hat und die Schuld eingestanden hat. Somit muss er auch die Folgekosten tragen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten