Guten Tag!
Wenn ich mit eibner Behandlung in einem Krankenhaus nicht einverstanden bin, kann ich dann verlangen in ein anderes Krankenhausd verlegt zu werden?
Viele Grüße,
Interessant100!
Krankenhaus Aufenthalt....
Notfall?
Notfall?
Was heißt notfalls?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWenn ich mit eibner Behandlung in einem Krankenhaus nicht einverstanden bin, kann ich dann verlangen in ein anderes Krankenhausd verlegt zu werden? :
Klar.
Verlangen kann man ja bekanntlich fast alles.
ZitatWas heißt notfalls? :
Wenn es keinen anderen gibt der zahlt.
Wir haben freie Arzt- und Krankenhauswahl.
Deshalb kannst Du in jedes Krankenhaus Deiner Wahl.
Der Transport ist jedoch nicht aus med. Gründen notwendig, deshalb musst Du die Kosten tragen. Kann bei einem Liegendtransport recht teuer werden.
Weitere Einschränkungen können bei Kassenpatienten entstehen, wenn das neue KH höhere Pflegesätze berechnet und erst recht, wenn es als Privatklinik keine Kassenzulassung hat.
Auch eine im neuen Krankenhaus als notwendig erachtete erneute Diagnostik, die nicht mit dem Pflegesatz abgegolten ist, löst i.d.R. keine Kostenerstattung des Kostenträgers aus.
Zu beachten gilt auch, ob ein anderes Krankenhaus unter diesen Umständen überhaupt bereit ist Dich aufzunehmen.
Wird nämlich nach Fallpauschalen abgerechnet, kommt es oft zu Unstimmigkeiten.
Machbar ja, sind Probleme ohne vorherige Abklärung vorhersehbar - auch ja.
Berry
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
12 Antworten
-
18 Antworten