Krankenhaus Aufenthalt....

8. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.04.2018 21:46:33
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 10x hilfreich)
Krankenhaus Aufenthalt....

Guten Tag!
Wenn ich mit eibner Behandlung in einem Krankenhaus nicht einverstanden bin, kann ich dann verlangen in ein anderes Krankenhausd verlegt zu werden?


Viele Grüße,
Interessant100!

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12314.04.2018 21:46:33
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 10x hilfreich)

Was heißt notfalls?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Interessant100):
Wenn ich mit eibner Behandlung in einem Krankenhaus nicht einverstanden bin, kann ich dann verlangen in ein anderes Krankenhausd verlegt zu werden?

Klar.
Verlangen kann man ja bekanntlich fast alles.



Zitat (von Interessant100):
Was heißt notfalls?

Wenn es keinen anderen gibt der zahlt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Wir haben freie Arzt- und Krankenhauswahl.

Deshalb kannst Du in jedes Krankenhaus Deiner Wahl.

Der Transport ist jedoch nicht aus med. Gründen notwendig, deshalb musst Du die Kosten tragen. Kann bei einem Liegendtransport recht teuer werden.

Weitere Einschränkungen können bei Kassenpatienten entstehen, wenn das neue KH höhere Pflegesätze berechnet und erst recht, wenn es als Privatklinik keine Kassenzulassung hat.

Auch eine im neuen Krankenhaus als notwendig erachtete erneute Diagnostik, die nicht mit dem Pflegesatz abgegolten ist, löst i.d.R. keine Kostenerstattung des Kostenträgers aus.

Zu beachten gilt auch, ob ein anderes Krankenhaus unter diesen Umständen überhaupt bereit ist Dich aufzunehmen.
Wird nämlich nach Fallpauschalen abgerechnet, kommt es oft zu Unstimmigkeiten.

Machbar ja, sind Probleme ohne vorherige Abklärung vorhersehbar - auch ja.

Berry

3x Hilfreiche Antwort

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