Krankengeld und MDK

6. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
mafo
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 46x hilfreich)
Krankengeld und MDK

Liebe Forumsmitglieder,

gestern erhielt ich von meiner Krankenkasse nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit erstmals die Unterlagen zur Zahlung von Krankengeld.

Gleichzeitig war eine Schweigepflichtentbindung für den MDK beigefügt, die ich unterschreiben soll.

Ist es allgemein üblich, dass der MDK schon zu einem so frühen Zeitpunkt "auf den Plan" gerufen wird?

Danke für Eure Hilfe!

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Ist es allgemein üblich, dass der MDK schon zu einem so frühen Zeitpunkt auf den Plan gerufen wird?


Nein, ist es nicht.

23x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mafo
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 46x hilfreich)

Danke, venotis, das hatte ich erwartet.

Ich könnte mir vorstellen, dass eventuell mein Arbeitgeber dahinter steckt.

Grundlage für meine Erkrankung ist ein Mobbingproblem. Der Arbeitgeber ist im Gesundheitswesen tätig, dürfte also Verbindungen zum MDK haben.

Mein Hausarzt wurde bereits im Juni, also zu Beginn meiner Krankheit, zu meiner Diagnose durch die Krankenkasse befragt.

1.) Kann ich erfahren, ob der MDK sich auf Anregung des Arbeitgebers bei mir gemeldet hat?

2.) Laut Formular ist die Entbindung von der Schweigepflicht "freiwillig". Riskiere ich mein Krankengeld, wenn ich der Schweigepflichtentbindung nicht zustimme?

Danke für Eure Hilfe!

35x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Riskieren Sie nicht. Dennoch sollte wegen Mobbing dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besser von einem Psychologen kommen und nicht vom Hausarzt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mafo

als ich noch in der lohnfortzahlung war, rief die kasse an, ich solle zum mdk. natürlich steckt der ag dahinter, ABER dazu braucht es keine *verbindung* zum gesundheitswesen. jeder ag hat das recht, den mdk zum gewünschten zeitpunkt zu beauftragen.

keine gedanken machen, egal ob vom facharzt oder hausarzt au geschrieben, der mdk entscheidet zwar ggfalls dass du deren meinung nach arbeitsfähig bist, entscheidend ist aber (z.b. bei verfahren vor soz.gerichten) der niedergelassene behandenlde arzt.

solltest du nach dem mdk termin probleme dieser (oder anderer art) mit der gkv haben, bitte im soz.recht posten.

@venotis
*wink*

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 07.09.2008 16:54:46

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
LilyhatFragen
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 22x hilfreich)

Hi Mafo,
es ist aus meiner Sicht egal, ob der Arbeitgeber oder die Krankenkasse die Untersuchung beim MDK in Gang gesetzt hat:
Der Erste kanns ganz legal, wenn er Zweifel an der Krankheit seines Mitarbeiters hat. Und der Zweite tuts sowieso - und heute in der Regel sofort nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit.

(Eine gängige Praxis zum Beispiel der AOK: Nach drei Wochen AU gibts ein leicht drohendes Beratungsgespräch, nach sechs Wochen den MDK.)

Bei psychologischen Problemen, besonders wenn Depressionen und Suizidtendenzen vorhanden sind, gibt es kasseninterne Vereinbarungen, diese Patienten nicht zum MDK zu schicken. Weil die dortigen Fachärzte keine psychiatrische Ausbildung haben und nicht in der Lage sind, die Schwere der Krankheit einzuschätzen und die rechtliche Verantwortung für eine *Gesundschreibung* zu übernehmen.

Dehalb ist es aus meiner Sicht sehr wichtig, vom Hausarzt Abschied zu nehmen. Du braucht nun, nach sechs Wochen Krankheit, zwei Profis: Einen Psychiater für die Diagnosestellung und weitere Krankschreibung. Und einen Psychologen für die Ursachenbearbeitung deiner Mobbingerfahrung und für die Entwicklung von Lösungen. Damit du irgendwann wieder arbeiten kannst.

Lily

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mafo
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo raptor 2,
hallo sunbee,
hallo Lily! :)

Erst einmal ganz herzlichen Dank für Eure allesamt überaus hilfreichen Antworten! Ich verstehe nun einige Dinge sehr viel besser! :rock:

@ sunbee

Es ist - zumindest ein klein wenig - beruhigend, dass der behandelnde Arzt das letzte Wort hat, auch wenn sich mir der Eindruck aufdrängt, dass der Behandler mit dieser Art Überprüfung durch den MDK unter Druck gesetzt fühlen könnte. Welcher Kassenarzt scheut nicht die Auseinandersetzung mit der Krankenkasse - getreu dem Motto *Die Hand, die einen füttert, beisst man nicht*?!

Ich bitte um Entschuldigung, dass ich unter *Arbeitsrecht* statt unter *Sozialrecht* gepostet habe. Das war eigentlich keine Absicht, ich hatte bei *Arbeitsrecht* eine Frage beantwortet und einfach vergessen, auf *Sozialrecht* zu wechseln. :crazy:

Da ihr mich aber trotzdem gefunden habt, bitte ich beim Admin um Nachsicht und hoffe, dass man mich trotzdem hier *gewähren* läßt... :engel:

@ Lily

Meine Arbeitsunfähigkeitsbscheinigungen stammen - von Beginn an - nicht vom Hausarzt, sondern von einem klinischen Institut für psychosomatische Medizin und Psychotherapie.

Desweiteren hat die Krankenkasse bereits vor einigen Monaten eine Psychotherapie bewilligt.

Die Diagnose stammt aus dem Bereich der reaktiven Depressionen, also genau dem Bereich der Erkrankungen, die normalerweise nicht zum MDK geschickt werden.

Nun frage ich mich wirklich, warum die kasseninterne Vereinbarung in meinem Fall nicht greift.

Hat jemand eine Idee? Geht hier vielleicht sogar das Mobbing des Arbeitgebers - auf indirektem Weg über die Krankenkasse - weiter? :neck:

@ raptor2

Welche Konsequenzen könnte es denn haben, wenn ich die Entbindung von der Schweigepflicht für den MDK nicht unterzeichne?

Ganz herzlichen Dank für Eure Hilfe!

-- Editiert von mafo am 08.09.2008 00:06:49

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
LilyhatFragen
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 22x hilfreich)

Soweit ich weiß, muss man unterschreiben, wegen der Mitwirkungspflicht beim Bezug von sozialen Leistungen (§ 60 SGB I ).

Meine Mutmaßung, warum du trotz der klaren Diagnosen zum MDK musst: Schusseligkeit des Sachbearbeiters oder - genau andersherum - dessen übertriebener Ehrgeiz, eine hübsche Statistik mit wenig Erkrankungen über sechs Wochen zu haben... Die Kassen müssen sparen und glauben, dass sich diese Druckmache beim Kranken selbst finanziell rechnet.

Auf jeden Fall kannst du mit deiner Diagnose locker bleiben (soweit das aufgrund deiner Erkrankung geht, sorry). Der MDK wird kurz und schmerzlos deine Arbeitsunfähigkeit bestätigen - und du kannst dich auf deine Gesundwerdung konzentrieren.

Lg, Lily

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Wie der Vorredner/schreiber schon mitteilt. Man will Geld sparen. Daher scheint man nur nachsehen zu wollen ob ein akuter langer Schnupfen vorliegt oder ob es wirklich was "Ernstes" ist. Sollte der Arzt die Diagnose für psychlogische Belastung durch Mobbing an die Krankenkasse weiterleiten, wird diese sich sehr schnell an die zuständige BG wenden. Die Krankenkasse wird keinen Pfifferling zahlen wollen. Die BG wird dem AG einheizen, warum sie nun zahlen soll. (Haben wir hier alles schon durch)

Sollten dennoch Bedenken vorliegen, diese Schweigepflichtentbindung zu unterschreiben, einfach noch einmal Kontakt zum Arzt persönlich aufnehmen. Meist kann der dazu schon etwas sagen, was die Beweggründe des MDK sind.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mafo
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo Lily,
hallo raptor2!

Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe!

@ Lily

Ja, so geht es wieder einmal munter durch das *wilde Absurdistan*.

Eine *freiwillige* Unterschrift leisten unter ein Formular, das man aufgrund einer Mitwirkungs*pflicht* unterschreiben muss. :crazy:

Nennt man so etwas normalerweise nicht Nötigung?

Jedenfalls haben Du und raptor2 wirklich sehr plastisch und nachvollziehbar beschrieben, wie es um unser Gesundheitswesen tatsächlich bestellt ist.

Natürlich würde ich mich liebend gerne aufs Gesundwerden konzentrieren. Das wird einem aber leider seitens der Krankenkassen leider nicht unbedingt leicht gemacht.

@ raptor2

Auch wenn das Thema hier vielleicht schon besprochen wurde - könntest Du mir das mit der BG bitte vielleicht etwas näher erklären?

Das klingt je fast so, als könne mir die Krankenkasse - trotz Diagnose und Bericht - dennoch das Krankengeld streitig machen wollen. :zoff:

Müßte mich dann ja schon so langsam nach einer Brücke umschauen, unter der ich dann demnächst schlafe, falls ich meine Miete nicht mehr zahlen kann... :kotz:

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!


-- Editiert von mafo am 08.09.2008 12:57:01

-- Editiert von mafo am 08.09.2008 12:57:38

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mafo
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 46x hilfreich)

Es wäre echt toll, wenn mir jemand ganz kurz erklären könnte, welche Rolle die BG in dieser Sache spielen könnte. Ich blicke da nicht durch...

Kann ich außerdem irgendwo erfahren, ob es mein Arbeitgeber war, der den MDK beauftragt hat? Ist ja bei Mobbing sicherlich auch für das Arbeitsgericht interessant, wie gut bzw. schlecht die Vertrauensbasis zwischen AG und AN ist.

Herzlichen Dank für Eure Hilfe!

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@lily

quote:
(Eine gängige Praxis zum Beispiel der AOK: Nach drei Wochen AU gibts ein leicht drohendes Beratungsgespräch, nach sechs Wochen den MDK.)


da bitte ich um klare einschränkung! nicht alle aok sind so!

meine aok hat mich nach sage und schreibe 1,5 jahren, kurz vor aussteuerung erst zum mdk schicken müssen. der sb hat sogar angerufen und sich fast entschuldigt für das vorgehen, welches ja innerhalb der kassen pflicht ist.

quote:
ei psychologischen Problemen, besonders wenn Depressionen und Suizidtendenzen vorhanden sind, gibt es kasseninterne Vereinbarungen, diese Patienten nicht zum MDK zu schicken. Weil die dortigen Fachärzte keine psychiatrische Ausbildung haben und nicht in der Lage sind, die Schwere der Krankheit einzuschätzen und die rechtliche Verantwortung für eine *Gesundschreibung* zu übernehmen.


es tut mir leid, @lily, aber das ist ein gerücht.
der mdk hat von den allerwenigsten erkrankungen auch nur den hauch einer ahnung. dennoch wird man dorthin geschickt, wenn der ag es beauftragt und/ oder wenn die gutachter, die regelmäßig patientenunterlagen intern zur vorlage haben und der meinung sind, kontrollieren zu wollen/ müssen.

ich bin ein beispiel für die unfähigkeiten des mdk. ich habe es schon öfters hier geschrieben.
in einem gutachten des mdk stand: sunbee hat morbus a, im nächsten satz stand, es sei morbus b, dann morbus c etc. insgesamt 6 morbusse und ich hab nix mit morbus;)

außerdem maßte sich der untersuchende dipl. mediziner an, zu behaupten, dass ich in ca 6-8 wochen gesundet und arbeisfähig sein werde. logo, in dem zeitfenster wurde ich zum x. ten mal operiert, arbeitsfähig- geschweige denn gesund- bin ich bis heute nicht.

ich bin erwerbsgemindert mittlerweile.

aber eins ist klar: das, was mich die ganze zeit positiv und IMMER unterstützend begleitet hat, war meine gkv! jeder einzelne sb, mit dem ich zu tun hatte, hat sich für mich eingesetzt. alle superfreundlich und mir wurden alle therapien genehmigt, in windeseile hilfsmittel zur verfügung gestellt etc.
sogar den gehaltsbescheinigungen ist der zuständige sb über ein jahr *hinterher* gewesen. tipps im umgang mit der agentur für arbeit und der drv bund habe ich bekommen etc.
sogar ein arzt wurde mir gefunden mit einem wahnsinnigen rechercheaufwand, den die sb freiwillig betrieben hatte.


nein, ich bin nicht in der aok berlin;)

@mafo

die bg hat nur mit so etwas zu tun, wenn NACHGEWIESEN ein arbeitsunfall oder verschulden des ag vorliegt für erkrankung und au.

meine kleine schilderung soll dir erneut zeigen: kopf hoch, keine angst und wenn der mdk was gegenteiliges sagt, kennst du deine rechte. bleib vor ort trotzdem gaaaanz ruhig. es nutzt nix, sich dort aufzuregen, das kannst du dann draussen und inb form von beschwerden und /oder widersprüchen wenn nötig.

sunbee






-- Editiert von sunbee1 am 09.09.2008 16:10:50

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mafo
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 46x hilfreich)

Vielen lieben Dank, sunbee, Du machst mir Mut! :)

Werde nun erst einmal abwarten, was noch kommt. Immerhin muß sich der MDK mit der Diagnose einer Universitätsklinik auseinandersetzen.

Was mich dennoch interessiert: habe ich ein Recht zu erfahren, ob mein AG den MDK "beauftragt" hat?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mafo

also mein sb, den ich anrufen musste, weil ich zum termin, den die gkv angesetzt hatte zum mrt musste, hat es mir einfach so gesagt, ohne nachfrage.
ruf also an und frag ganz unbedarf*wie kommt das denn, dass ich schon zum jetzigen zeitpunkt, mache ich aber gerne, ...ihnen liegt doch die diagnose der xy klinik vor...wird DAS angezweifelt?*

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mafo
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 46x hilfreich)

Sehr gute Idee, sunbee, genau so werde ich es machen! 1000 Dank für Deine Hilfe!

:respekt:

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
BerndBB
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss auch zum MDK nach 4 Monaten Krankheit (Depression). Kann ich vom begutachtenden Arzt verlangen, dass er mir unterschreibt,wer er ist und ob er Facharzt ist? Kann ich verlangen, von einem Arzt beurteiltzu werden, der Facharzt für Psychiatrie ist?

Vielen Dank für Eure Antwort

Bernd

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
bbklaus
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 11x hilfreich)

Da kann man wieder sehen, wie unterschiedlich sich die Krankenkassen verhalten.
Bei mir z.b. hat die KK mich die ersten drei Monate meines Krankengeld Bezuges bis auf auf ein paar Anrufe wie es einen denn geht etc. in ruhe gelassen. Nach den drei Monaten sollte ich dann und habe ich auch einen Antrag auf Medizinische Rehabilitation gestellt. Dieser wurde genehmigt so das ich im Nov. 09 einen Reha Aufenthalt von 4 Wochen begonnen habe. Aus der Reha wurde ich als nicht Arbeitsfähig entlassen, so das wieder die Krankengeld Zahlung zu zuge kam. Wieder wurde ich von der Krankenkasse 5 Monate in ruhe gelassen, bis ich einen Antrag auf Berufliche Rehabilitation stellen sollte, dieser wurde auch genehmigt. ich war zu Anfang der Krankschreibung zwei mal bei einer Psychaterin, wurde aber sonst immer von meinen HA weiter krank geschrieben, von einer Begutachtung des MDK seitens meiner KK war in der ganzen Zeit nie die Rede. Auch mein Arbeitgeber "freute" sich anscheinend darüber, da ja in der ganzen Zeit das gehalt eingespart wurde.

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-- Editiert am 22.08.2010 11:40

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
LilyhatFragen
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo bbklaus, wie ist es gelaufen, beim MDK?

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Bernd

Die ser Thread gehört ins Sozialrechtsforum.
Besser, du machst für deine Fragen einen eigenen auf.

Deine Fragen sind beide mit nein zu beantworten

Du kannst den Untersuchenden fragen, wer er ist, Namen und Fachrichtung. Letzteres MUSS er NICHT sagen.Unterschreiben muss der dir eh nix. Nur der Auftraggeber bekommt auf Verlangen eine Unterschrift.
Du bist dennoch zur Mitwirkung verpflichtet, wenn sich herausstellt, dass der Mediziner z.B. ein Orthopäde ist.

Du hast aber das Recht, ein Gutachten des MDK
Hier dann ggfalls mit der Begründung der Fachrichtung.

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

-- Editiert am 24.08.2010 09:23

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Der Name des Arztes steht doch an der Tür! Wieso soll er unterschreiben, dass er das ist? Lesen kann doch wohl auch ein Kranker, oder nicht?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
bbklaus
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 11x hilfreich)

@LilyhatFragen
Wie in meinen Bericht geschrieben, musste ich wärend der 18 Monate NICHT zum MDK, da war seitens der Krankenkasse in der Zeit auch nie die Rede von. Das Einzige mal, wo ich zu einen anderen Arzt als zu meinen HA musste, war die Begutachtung wegen der Reha die ich bekommen habe. Der Antrag für die Berufliche Reha wurde nach Aktenlage entschieden.

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