Krankengeld nach krankheitsbeingter Kündigung

23. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Raini76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld nach krankheitsbeingter Kündigung

Hallo, ich hatte 2013 einen schweren Schlaganfall, hab mich zum Glück wieder recht gut erholt und auch im Oktober d. J. wieder versucht zu arbeiten, in einem Call-Center. Leider musste ich nach 2-3 Wochen wieder aufhören, weil ich es gesundheitlich leider nicht geschafft habe (Call-Center absolut ungeeignet), es ging mir wieder schlechter und mein Neurologe hat mir auch geraten wieder aufzuhören, er hat mich krank geschrieben und diese Krankmeldung wurde bereits auch wieder verlängert. Das Arbeitsverhältnis habe ich inzwischen wieder gekündigt. Angefangen habe ich am 04.10., krank gemeldet tel. habe ich mich am 18.10., krank geschrieben vom Neurologen wurde ich am 20.10. und die Kündigung zum 31.10. bestätigt. Ich habe erneut Erwerbsminderungsrente beantragt, die ich auch vor der Beschäftigung bekam. Zunächst wurde mir von der Krankenkasse zugesagt, dass ich Krankengeld bekomme, so lange ich krank geschrieben bin. Beim Nachfragen heute wurde etwas Widersprüchliches gesagt, ich müsste zunächst noch einen Anhörungsbogen ausfüllen, den ich zugeschickt bekomme. Habe ich nun Anspruch auf Krankengeld oder nicht?

-- Editier von Raini76 am 23.11.2016 13:54

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Raini76):
Habe ich nun Anspruch auf Krankengeld oder nicht?


Das wird jetzt anhand der Vorerkrankungszeiten, -gründe und Zeiten des bisherigen Krankengeldbezugs geprüft werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Raini76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist der KK ja bereits bekannt. Grund ist der Schlaganfall und die Zeiten kennen die auch..... Mir wurde auch bereits zugesagt, dass ich Krankengeld bekomme. Habe dann noch einen Fragebogen ausgefüllt und zurück geschickt.
Heute Morgen hieß es, ich bekäme erst noch irgendeinen Anhörungsbogen.......

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