Krankengeld mit Resturlaub hinauszögern?

8. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
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Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Krankengeld mit Resturlaub hinauszögern?

Folgendes Problem: Ich bin aktuell wegen einer Knie OP für 3 1/2 Wochen krank geschrieben. Im November erfolgt eine 2te OP wegen der selben Geschichte. Nun ist m.W. nach ja so, dass dann die Krankentage addiert werden wenn man wegen ein und der selben Sache binnen 6 Monaten mehrmals krank geschrieben wird.
Kann ich statt mich krank schreiben zu lassen auch ab dem Tage der 2ten OP meine restlichen 18 Urlaubstage nehmen und mich dann ab dem ersten offiziellen Arbeitstag nach dem Urlaub krank schreiben lassen und so das Krankengeld ein paar Wochen hinauszögern? Nach der 2ten OP werde ich laut behandelndem Arzt 10 bis 12 Wochen ausfallen und dann wären ja nach 2 1/2 Wochen schon die 6 Wochen Lohnfortzahlung aufgebraucht.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

AU und Urlaub schließen einander aus. Andererseits bist du nicht gehindert, eine AU im Urlaub nicht anzuzeigen - insofern könnte der Schmu vielleicht sogar gelingen. Wenn denn die KK dir keinen Strich durch die Rechnung macht. Denn die interessiert lediglich, ob es sich um dieselbe Krankheit handelt.
Nicht zu reden davon, dass du dir selbst eher keinen Gefallen tust.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

So ist es. Wenn es sich um die selbe Geschichte handelt also, beispielsweise "Arthrose in den Knien" diagnostiziert wurde, ist es egal, ob man sich das rechte, das linke oder beide richten lässt. Das fällt alles unter eine Erkrankung und würde damit keine weitere Lohnfortzahlung auslösen. Sie würden dann beim zweiten Knie sofort ins Krankengeld fallen. Außerdem würde das zweite Knie auch keine Verlängerung des Krankengeldes hervorrufen. Das heißt also auf beide Knie 72 Wochen und das war's. Stichwort wäre "hinzugetretene Erkrankung".

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Switcher
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok, Danke.
Grundsätzlich wäre es ja ne win/win Situation. Ich könnte das Krankengeld etwas hinauszögern und der AG spart sich im nächten Jahr 18 Tage Urlaub.
Mal sehen was ggf. die Lohnbuchhaltung bzw. Personalabteilung dazu sagt. Weil eigentlich sind die da recht umgänglich.

1x Hilfreiche Antwort

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