Krankengeld Nachzahlung?

28. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Gvnu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld Nachzahlung?

Hallo,
folgendes (etwas kompliziertes) Szenario.

Der Arbeitnehmer war für 3 Wochen krankgeschrieben, war danach 3 Tage arbeiten und dann wieder 4 Wochen krank.

Nach den 4 Wochen ging er wieder für einen Tag in die arbeit, reichte an diesem seine Kündigung ein und war daraufhin wieder 2 Wochen krank.

Er erhielt bis zum Ende sein volles Gehalt vom Arbeitgeber.
2 Monate später erhielt er Post von seiner Krankenkasse, dass sein ehemaliger Arbeitgeber bei der Krankenkasse angefragt hat ob seine Arbeitsunfähigkeit in ursächlichen Zusammenhang mit vorheriger Arbeitsunfähigkeit steht.
Die Krankenkasse hat bis dato keine Nachweise erhalten.

Jetzt meine Frage:
Hat der Arbeitnehmer mit i.welchen Folgen, in Form von Gehaltsrüclzahlung oder sonstiges zu rechnen? Muss er die krankheitsbescheinigungen zwingend nachreichen?

Vielen Dank für eure Hilfe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Andreas.Krueger
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 51x hilfreich)

Zitat (von Gvnu):
Hat der Arbeitnehmer mit i.welchen Folgen, in Form von Gehaltsrüclzahlung oder sonstiges zu rechnen?

Der AG kann wegen vermuteter Überzahlung von einer Nachberechnung/Korrektur Gebrauch machen .
Die sogar schon ab dem ersten Krankheitstag ...
Das findet sich im §7 Abs.1 Entgeltfortzahlungsgesetz.

Zitat (von Gvnu):
Muss er die krankheitsbescheinigungen zwingend nachreichen?

Nach dem "Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)" bist Du als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse verpflichtet den Beleg der AU an Deine Krankenkasse zu übermitteln:
Die Grundlage findet sich im §5 Entgeltfortzahlungsgesetz Abs.1 Satz 5.

Zitat (von Gvnu):
Die Krankenkasse hat bis dato keine Nachweise erhalten.

Daher stellt sich die Frage, warum bist Du Deinen Pflichten nicht nachgekommen?

Signatur:

Das Gute am Internet ist, daß jeder mitmachen kann.
Leider macht jeder Idiot mit ...

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