Hallo zusammen,
am 15.01.2018 habe ich eine neue Arbeitsstelle angetreten und habe dort 10 Tage gearbeitet, bevor arbeitsunfähig erkrankt bin. Davor war ich ca. ein halbes Jahr arbeitssuchend und hatte Zukunftsängste, dementsprechend war die Hoffnung als ich die Stelle bekam. Am 26.01.2018 hatte ich eine Grippe und wurde für eine Woche arbeitsunfähig vom Arzt erklärt. Nach 3 Tagen erklärte mir der Arbeitgeber meine fristlose Kündigung, da ich es ihm per Whatsapp geschickt habe. Seitdem haben wir einen Rechtsstreit, der auch vor Gericht ausgetragen wird. Hab Angst um meinen Job und auch meine Zukunft, wo ich auch viele zahllose schlaflose Nächte hatte und auch tagsüber sehr gereizt, manchmal melancholisch war. Dazu kam eine chronische Ermüdung, wo mir schwergefallen ist, manchmal 30 Minuten am Stück wach zu bleiben. Ich bin zu meinem Hausarzt gegangen, der mir Depression als Befund aufgeschrieben hat, die mit der Zeit verschwinden. Nach 4 Wochen gab es leider keine Besserung, sodass mich mein Hausarzt zu einem Internist geschickt hat. Dieser hat diagnostiziert, dass ich an einer Nebennierenschwäche leide und ich keine Hormone produziere, wovon auch die Depression kommen KÖNNTE. Mit der Krankenversicherung habe ich telefoniert, die mir gesagt haben :,, Für eine Falschdiagnose vom Arzt können wir nichts. Das sind mehrere verschiedene Beschwerden. Wir als Krankenkasse zahlen nur für ein Krankheitsbild. "
Meine Fragen :
-Wie gehe ich vor ?
-Wie lange gibt es Krankengeld ?
-Der Arzt hat es ja anscheinend falsch diagnostiziert und ein Facharzt sagte, dass meine Beschwerden auf eine andere Krankheit zurückzuführen sind. Besteht trotzdem Krankengeldanspruch ?
VG
Krankengeld Anspruch - Ja Oder Nein ?
2. März 2018
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Frage vom 2. März 2018 | 19:48
Von
Status: Beginner (87 Beiträge, 5x hilfreich)
Krankengeld Anspruch - Ja Oder Nein ?
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#1
Antwort vom 2. März 2018 | 20:24
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatBesteht trotzdem Krankengeldanspruch ? :
Ja, aber nur für maximal 4 weitere Wochen ab der Kündigung. nach der sogenannten Nachhaftung ruht der Versicherungsschutz.
Berry
#2
Antwort vom 2. März 2018 | 22:15
Von
Status: Beginner (87 Beiträge, 5x hilfreich)
Zitat:ZitatBesteht trotzdem Krankengeldanspruch ? :
Ja, aber nur für maximal 4 weitere Wochen ab der Kündigung. nach der sogenannten Nachhaftung ruht der Versicherungsschutz.
Berry
Aktuell läuft eine Kündigungsschutzklage. Sollte diese gewonnen werden, besteht der Versicherungsschutz weiterhin ?
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