Krank und Aufhebungsvertrag abschließen?

8. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Alexiszorbas
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Krank und Aufhebungsvertrag abschließen?

Hallo, ich bin seit August 09 nach einem Zusammenbruch, der einem bereits 2 Jahre andauernden Bossing folgte, arbeitsunfähig. Ich bin seit einigen Monaten in psychotherapeutischer Behandlung und habe auf anraten der KK eine Reha beantragt, die
aber abgelehnt wurde. Habe Widerspruch eingelegt und muss Anfang Juni zum Gutachter der DRV. Leider geht es mir noch immer nicht gut. Ich bekomme Panikattacken, wenn ich in die Nähe meines Arbeitgebers muss (in der Nähe befindet sich mein Neurologe), bin noch immer voller Selbstzweifel und habe neben etlichen körperlichen Symptomen auch Depressionen. Ich bin bereits 57 Jahre alt bin und sehe ich meiner Zukunft mit großem Pessimismus entgegen.
Da ich mir nichts mehr wünsche, als endlich gesund zu werden, spiele ich mit dem Gedanken meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anzubieten. Ich habe die Hoffnung, dass es mir besser geht, wenn ich nichts mehr mit ihm zu tun habe.
Jetzt meine Frage: Kann es passieren, dass mir ALG 1 gestrichen wird, weil ich einen
Aufhebungsvertrag unterzeichne und was für rechtliche Möglichkeiten hätte ich sonst? 
Ich möchte natürlich nicht, dass neben oben beschriebenen Beschwerden auch noch Ängste wegen meiner finanziellen Situation hinzu kommen. Was für rechtliche Möglichkeiten gibt es für mich? 

Da ich nicht genau weiß, in welche Rubrik diese Anfrage gehört, poste ich sie mal in 2 
Theras. Hoffe, dass ist ok.


-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

ein aufhebungsvertrag, vermute ich, hilft dir nicht wirklich. ob psychisch, sei dahin gestellt, finanziell gewiss nicht.
unterstellt, du bist dauerhaft erkrankt, solltest du vielleicht einen unabhängigen rentenberater aufsuchen. denn wenn du binnen drei jahren insgesamt die halbe zeit krank bist, wird von der kk die erwerbsunfähigkeit eingeleitet - also eu-rente. angesichts deines alters könnte das die bessere alternative sein.
eine andere frage wird sein, ob nicht dein ag von sich aus die kündigung wegen hoher fehlzeiten und fehlender positiver prognose einleiten wird.
beides spricht dafür, dass du dich mit allen arbeitsunterlagen seit der schulzeit beraten lässt.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

[color=green]@ Alexiszorbas[/color]

Nur mal zum besseren Verständnis für mich: Sehe ich das richtig? Du wurdest nach den zwei Jahren Bossing erst arbeitsunfähig . Deine AU begann im August 2009?

Wenn das so richtig ist, hast Du nach Ende der Gehalts- oder Lohnfortzahlung durch Deinen AG (= 6 Wochen), im Anschluss insgesamt 78 Wochen/ 1,5 Jahre Anspruch auf Krankengeld von Deiner GKV. Das bedeutet, dass Du noch bis ins Jahr 2011 hinein im Krankengeldbezug sein wirst. Sieh mal nach, wann die Zahlung Deines AG geendet und die K'geld-Zahlung Deiner Krankenkasse begonnen hat. Dann kannst du Dir das leicht ausrechnen. Warum dann die KK eine REHA vorschlägt, liegt auf der Hand. Sie will Dich "loswerden" und das Krankengeld sparen. Die Rentenversicherung lehnt ab, weil auch sie Kosten scheut (tut sie gerne). Also, wie von Dir eingeleitet: Widerspruch und Gutachten durch einen von der RV beauftragten Mediziner. In Deinem Fall dürfte evtl. zusätzlich ein psychologisches Gutachten angebracht sein.

Was den angedachten Aufhebungsvertrag angeht? Dein AG wäre begeistert. Dann wäre er am Ziel. Du würdest sang- und klanglos (und ohne Not !!!!! so heisst das bei der Agentur für Arbeit) Deine Arbeitsstelle aufgeben. Du hättest keinerlei Ansprüche gegen Deinen AG. Solltest Du dann irgendwann in die Lage kommen, ALG-Geld beantragen zu müssen (z.B. wenn Du ausgesteuert würdest), wird Dir das vorgehalten (egal, wie schlimm und unerträglich das alles für Dich, z.B. die räumliche Nähe zwischen Deinem Neurolgen und Deinem AG). Das alles interessiert dann die AfA überhaupt nicht.

Ich habe zweimal erlebt, dass ich wegen Mobbing meine Stelle aufgeben mußte. Beide Male hat mir mein langjähriger Internist für die AfA bescheinigt, dass er mir "dringend geraten hat, meine Stelle zu kündigen, um weitere schwere gesundheitliche Schäden durch das anhaltende Mobbing zu vermeiden". Das gab keinerlei Probleme bei der AfA. Es wurde auch kein Amtsarzt eingeschaltet. Ich bekam ohne Probleme ALG 1.

Bei Dir liegt der Fall etwas anders: Du beziehst bereits Krankengeld. Ich schliesse mich der Empfehlung von @boogus an: Suche Dir einen versierten Fachanwalt für ARBEITS- und SozR und nimm Deine Sache mit ihm gemeinam in die Hand.

Aufhebungsvertrag: Nie und nimmer. Hätte ich in meiner 45-jährigen Berufstätigkeit auch niemals gemacht, obwohl ich in der Situation war. Du würdest Dir nur schaden.

Auch für mich war die zweite Mobbing-Geschichte der reine Graus. Ich war AU, wurde aber auch zuhause von dem Laden immer wieder belästigt, zu Unrecht beschuldigt, massiv unter Druck gesetzt. Man wollte mich zwingen, zu kündigen. Mit Hilfe des RA habe ich eisern die Nerven behalten und abgewartet. Der AG hat zum Schluss die Nerven verloren und mich am allerletzten möglichen Tag (Kündigungsfrist) entlassen. Und dann hatte ich beim Aamt schon erst recht keine Probleme.

Wegen Deiner Depressionen, Angst- und Panik-Attacken bist Du doch in therapeutischer Behandlung. Und da lernt man eigentlich, wie man besser mit solchen Situationen und diesem Druck umgehen kann. Schade Dir nicht selbst. Nimm jede Hilfe in Anspruch, die Du haben kannst.

Gute Besserung und viel Glück. Und mach' nichts, was Du später bereuen musst.

sternchen08 :pc:

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alexiszorbas
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal danke für die Antworten.
Ich erhalte seit August 09 Krankengeld von der KK, da ich in den 2 Vorjahren durch der Mobbing-Situation bereits 6 Wochen wegen derselben Erkrankung au war. Das Krankengeld endet im Januar 2011.
Bei einem Anwalt war ich kurz nach meinem Zusammenbruch. Seinem Rat, „Dienst nach Vorschrift" zu machen und so eine Kündigung mit Abfindung zu provozieren, konnte ich wegen meiner 
Erkrankung nicht nachkommen. Dieser Rat hat mich 190 Euro gekostet und ich kann
 es mir eigentlich nicht leisten noch einmal einen Fachanwalt aufzusuchen.

Ich bin allerdings Gewerkschaftsmitglied und evtl. können die mich beraten. 
Wie wird es denn weiter gehen, wenn ich nicht kündige, aber weiterhin krank bin? 
Kommt dann automatisch ALG 1? Ich bin dann doch noch angestellt und stehe dem 
Arbeitsmarkt also nicht zur Verfügung!? 

@Sternchen

Ich hätte auch nie gedacht, jemals in so eine Situation zu geraten und wollte unbedingt 
durchhalten. Aber es ging irgendwann nicht mehr.

Und ja, die Therapie hat mir schon geholfen, denn noch vor ein paar Wochen wäre es 
unmöglich gewesen überhaupt in einem Forum zu schreiben. Deshalb hoffe ich auch, dass die Reha nach dem Gutachtertermin doch noch genehmigt wird, damit dort meine
 Gesundheit wieder hergestellt wir.

Beste Grüße Alexis


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... wenn du gewerkschaftsmitglied bist, hast du dort rechtsschutz!

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

Hallo @ Alexiszorbas

Danke für Deine Antwort. Dauer Deiner AU und Beginn Krankengeldbezug hatte ich mir genauso gedacht: Krankengeld maximal bis Januar 2011.

Der anwaltliche Rat, "Dienst nach Vorschrift zu machen" ist bei einer Mobbing- oder Bossing-Situation wirklich verfehlt. ich stimme Dir nämlich zu: Auch ich hätte niemals gedacht, in eine solche Situation zu kommen, und als sie da war, glaubte ich, dass man das alles vernünftig regeln und abstellen könne. Du weisst hoffentlich, dass es nicht etwa die Schwachen sind, die man sich aussucht? Nein, gerade Menschen mit besonderen Stärken, Fähigkeiten, oft auch sehr guten Qualifikationen (die man ihnen neidet) werden i.d.R. Mobbing-Opfer. Denk mal drüber nach.

Gewerkschaft:
siehe @blaubär. Hier hast Du Rechtsschutz. Lass Dich so bald wie möglich beraten.

Krankengeld: Theoretisch könntest Du die 78 Krankheitswochen mit Krankengeld ausschöpfen. Möglicherweise kündigt Dir deswegen Dein AG. Damit solltest du aber nicht rechnen. Er könnte eine Kündigungsschutzklage fürchten.

Womit Du rechnen musst (und das ist ja bereits passiert), ist, dass die Kasse Dich unter Druck setzen wird, weil sie nicht so lange zahlen will. Also, wie geschehen: REHA vorschlagen. Genau das, was Du beschrieben hast.

Sieh erst mal zu, dass Du die REHA bekommst. Das würde Dir Aufschub geben und Dir sicherlich auch gesundheitlich und psychisch guttun.

ALG 1 käme einmal dann infrage, wenn Du nach 78 Wochen Krankengeldbezug ausgesteuert wirst, aber immer noch arbeitsunfähig bist. Dann wird ermittelt, welchen Anspruch Du hast und ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Oder andererseits , wenn Du es hinbekommst, dass Dein Arzt und Deine Psychologin Dir attestieren, dass es zu weiteren massiven ges. Schädigungen käme, wenn dieses Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten würde. Das besprich a) mit dem RS Deiner Gewerkschaft und b) mit Arzt und Therapeutin. Das muss hieb- und stichfest in den Attesten stehen.

Vorteil: Du hättest endlich Ruhe und könntest den Laden auch aus der Ferne locker sehen, ohne in Panik zu verfallen. Nachteil: Du würdest die lange Zeit, in der Du K'geld beziehen kannst (höher als ALG 1), viel zu früh beenden

Ich gehe davon aus, dass Du so oder so keinen Fuss mehr in Deine alte Firma setzen wirst.

Versuche also, soweit Dir das möglich ist, Abstand zu gewinnen. Ich weiss, dass man meint, die Situation heil zu überstehen und es zu schaffen. Geht aber meist nicht. Mit welch abartigen und perfiden Mitteln Mobber arbeiten, wenn sie einen Mitarbeiter vernichten wollen, mußte ich erst erleben. Ich hätte das nie für möglich gehalten, was bösartige Menschen sich in solcher Situation einfallen lassen. Von daher: Du hast mein volles Verständnis.
Schön. dass Deine Therapie erste Erfolge zeigt und Du deswegen hier angekommen bist.

So, und zum Schluss noch ein Wort: Das Allerbeste und für Dich Günstigste wäre, dass Du wieder gesund wirst, Dir einen neuen Job suchen kannst und Dich mit all' dem, was hier beschrieben ist, erst gar nicht beschäftigen musst.
Besprich das alles mit Deinen Behandlern und dem Gewerkschaftssekretär.

Viel Erfolg.
sternchen 08;)


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Alexiszorbas
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

OK. Dann werde ich mich um einen Termin bei einem Anwalt der Gewerkschaft bemühen.

Für mich hört sich all dies an, als würde ich jetzt in die Mühlen unseres Sozialsystems geraten und von einer Stelle zur anderen geschoben werden. Ob das jetzt viel besser und für meine Gesundheit zuträglicher ist, als das Mobbing durch den Arbeitgeber, wage ich zu bezweifeln. Gerade mit einer psychischen Erkrankung ist all dies ziemlich schwer zu ertragen.


Ich würde wirklich gern einen neuen Job suchen, befürchte aber, das ich in meinem Alter
 kaum noch Chancen haben werde. Es ist echt zum „k..." Das einzige Verbrechen, das ich 
begangen habe, ist älter zu werden. Da wird man einfach rausgemobbt oder eben krankheitsbedingt entsorgt. Aber wir dürfen ja alle bis 67 arbeiten. Schade nur, dass man uns oft nicht lässt. So, das war ein bisschen Frust von der Seele schreiben. Sorry!
Ich danke allen, die geantwortet haben und teile mit, wenn es etwas neues gibt
.
Alexis


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

@Alexis

quote:
OK. Dann werde ich mich um einen Termin bei einem Anwalt der Gewerkschaft bemühen.
Mach das und mach es so bald wie möglich.

Ob Du in die Mühlen unseres Sozialsystems gerätst, steht ja noch gar nicht fest. Du hast ja noch eine Menge Zeit, die Du hoffentlich nutzen kannst.

Recht gebe ich Dir in dem Punkt: In Deinem Alter (und ich war noch etwas älter), grenzt es an ein Wunder, ein Arbeitsverhältnis zu finden, das den Namen verdient: Vernünftige Bedingungen, akzeptable Leistungen, unbefristeter Vertrag nach Probezeit, Bezahlung, von der Du leben kannst usw. usf.

Älter Mitarbeiter werden gerne rausgemobbt, um die Personalkosten zu minimieren, denn oft haben diese langjährigen Arbeitskräfte ein gutes Gehalt + Sozialleistungen. Und die will man weghaben. Gibt doch € 400,00-Kräfte, die bei der Agentur für Arbeit aufstocken können, € 1,00-Jobs, Praktikanten- und Probe-Arbeitsverhältnisse, die alle paar Wochen neu besetzt werden. Kaum ein Unternehmen stellt noch unbefristet ein, und wenn eingestellt wird, dann sehr sehr häufig mit finanziellen Zuwendungen der Arbeitsagenturen, so dass diese Kräfte das Unternehmen kaum Geld kosten und leicht wieder freizustellen sind.

Meine Meinung: Du mußt raus aus dieser Bossing-Kiste, damit Du hier einen Schnitt machen kannst. Wie das am günstigsten für Dich zu machen ist: Gespräche bei der Gewerkschaft wegen Arbeitsrecht und offene Gespräche mit Arzt und Therapeutin.

Lass Dich nicht entmutigen. Melde Dich, wenn Du was wissen möchtest oder Beistand brauchst. Alle, die hier schreiben, haben Deine oder ähnliche Probleme und Sorgen. Die kann man leichter bewältigen, wenn man Unterstützung hat.

In diesem Sinne: Alles Gute und Erfolg für Deine Vorhaben.

sternchen08







-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Alexiszorbas
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Ich war jetzt mit meinem Problem bei einem Anwalt der Gewerkschaft.
Eigentlich rät auch er, nicht selbst zu kündigen, will mir aber einen Brief an meinen Arbeitgeber aufsetzen mit einem Vorschlag für einen Aufhebungsvertrag. Er hält es für besser, wenn ich diesen Brief persönlich und nicht über einen Anwalt sende. Ich arbeite in einem großen Konzern mit eigener riesiger Rechtsabteilung. Also ein Kampf David gegen Goliath.

Wegen der Sperre beim Arbeitsamt soll ich unbedingt vorher zum Amt
 gehen (möglichst mit einem Attest des behandelnden Arztes) und fragen, ob das Attest die Sperre aufhebt. Ich soll einen Zeugen mitnehmen.

Jetzt habe ich aber doch noch einige Fragen:


Gesetzt dem Fall mein Arbeitgeber stimmt dem Aufhebungsvertrag mit regulärer Kündigungszeit zu (in meinem Fall 6 Monate), bekomme ich dann in dieser Zeit
noch Krankengeld, da ich ja weiterhin krank bin, oder beginnt sofort der Bezug von Arbeitslosengeld? Ich habe ja wie oben beschrieben noch Anspruch auf KG bis Jan. 2011.

Da bei mir ja der Widerspruch gegen die Reha-Ablehnung läuft, habe ich noch die Hoffnung, diese doch bewilligt zu bekommen. 
Ist es besser dann mit dem Aufhebungsvertrag bis zum Ende der Reha zu warten? 
Was passiert aber, falls ich aus der Reha gesund entlassen werde, ich kann dort auf keinen Fall wieder arbeiten?!

Ist es nicht besser, dann bereits vorher das Arbeitsverhältnis beendet zu haben?

Ich hab immer noch die Hoffnung, dass es mir besser geht, wenn ich endlich aus dem Arbeitsvertrag heraus bin. Ist das eine Illusion?



 

 


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

deine fragen sind nicht ohne weiteres zu beantworten, scheint mir. 'zwischen den zeilen' lese ich, dass du jemanden brauchst, mit dem du dich gut beraten kannst und der dir in diesem hickhack zwischen kk und ag usw hilft und dich entlastet. denn das ist sicher eine zusätzliche bürde, mit all den vorschriften etc. klar zu kommen.
gibt es denn niemanden im br deiner firma, dem du das notwendige vertrauen entgegenbringst, oder sonst einen einigermaßen sachkundigen? eins ist nämlich klar: mit arbeitsrecht allein kommst du nicht weiter.
insbesondere ist aus der ferne nicht zu sagen, nicht einmal einzuschätzen, in wieweit der aufhebungsvertrag dich tatsächlich stabilisieren könnte.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

@ Alexiszorbas

quote:

Gesetzt dem Fall mein Arbeitgeber stimmt dem Aufhebungsvertrag mit regulärer Kündigungszeit zu (in meinem Fall 6 Monate), bekomme ich dann in dieser Zeit
noch Krankengeld, da ich ja weiterhin krank bin, oder beginnt sofort der Bezug von Arbeitslosengeld? Ich habe ja wie oben beschrieben noch Anspruch auf KG bis Jan. 2011.


Ich denke: Ja. Du bist ja unverändert krankgeschrieben.

Aufhebungsvertrag: Lass es sein. Warte ab, was aus der REHA-Geschichte wird.

Es ist gut möglich, dass Du aus der REHA arbeitsfähig entlassen wirst, sogar wahrscheinlich (ist aber nichts besonderes).

Und dann kannst Du immer noch mit Deinem Arzt und Deinem Therapeuten sprechen, und die werden Dich - wenn Dein Zustand unverändert ist- auch weiter krankschreiben.

Dann allerdings wird es irgendwann zur Aufforderung kommen, dass Du Dich um Rente kümmern sollst.

Gib den Job, so schlimm er ist (Du wirst ihn eh' m.M. nach nicht wieder machen), nicht auf. Schöpfe solange, wie möglich das Krankengeld aus, um so Zeit zu gewinnen.

Das Attest, das aussagt, dass Dein Arzt Dir dringend rät, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, weil sonst weiteremassive physische und psychische Schäden zu erwarten sind, muss hieb- und stichfest sein. Ob die Arbeitsagenturen heute noch so damit umgehen, wie vor Jahren (nämlich Akzeptanz, sogar ohne Begutachtung durch den Amtsarzt) möchte ich nach aller Erfahrung nämlich bezweifeln.

Wenn Du es versuchen willst; dann wirklich nur mit einem Begleiter, mit dem Du zur AfA gehst, den Du bitte niemals "Zeuge" nennst. Das geht bei der AfA nicht.

Mein ganz persönlicher Rat: Ich würde es nicht machen.

Alles gute für Dich und berichte, wie es weitergeht.

sternchen08


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Alexiszorbas
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Leider helfen sie mir nicht wirklich weiter.

Wenn ich tatsächlich bei fortbestehender Erkrankung weiter Krankengeld bekomme nach einem Auflösungsvertrag, warum muss ich dann auf dem Krankengeldformular u.a. angeben,ob ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet habe? 
Vielleicht sollte ich diese Frage auch besser im Sozialrecht posten. Was meint ihr?


Ich habe demnächst einen Termin beim Gutachter der DRV und habe mich entschieden, 
zunächst einmal abzuwarten, ob ich die Reha genehmigt bekomme. Erst danach werde ich die Sache mit dem Auflösungsvertrag in Angriff nehmen. Eine Abfindung habe ich eh 
nicht zu erwarten und zur Zeit ist mir die Sache mit der Sperre des ALG 1 zu unsicher.
 Drückt die Daumen, dass ich die Reha bekomme und dort evtl. auch mehr Klarheit über meine finanzielle Zukunft.

Wenn es etwas Neues gibt, melde ich mich.
 Gruß Alexis




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

@ Alexiszorbas

[color=green]Ja, ich würde auch im "Sozialrecht und staatliche Leistungen" posten (ich meine, Dir das auch schon vorgeschlagen zu haben, weil es hier zur Überschneidung im Arbeits- und Sozialrecht kommt).[/color]

Solange Du Dein Arbeitsverhältnis fortführst, kann es der GKV doch egal sein. M.M. nach brauchst Du die Frage nach "arbeitslos gemeldet" im Krankengeld-Auszahlungsschein nicht anzukreuzen. Da wissen im Sozialrecht-Forum die Experten aber sicherlich Genaueres:-)

Ich finde aber Dein Vorhaben gut, dass Unternehmen "Auflösungsvertrag" zurückzustellen und erst einmal darauf zu hoffen, dass Deine REHA genehmigt wird. Bringt dir einen Zeitgewinn und hoffentlich körperliche und seelische Besserung. Und das kömnnte dir dann sehr hilfreich bei dem sein, was Du weiterhin machen willst.

Und warte mal ab, was der Gutachter der RV-Bund sagen wird. Von dem solltest Du allerdings nichts besonders Positives für Dich erwarten. Gutachter arbeiten nach dem Prinzip "Das Brot ich ess', des Lied ich sing!" Darüber kannst du ganz viel im Nachbar-Forum erfahren.

Danke für Deine Nachricht. Ich stimme Dir völlig zu: Die Sache mit Sperre bei der Afa (bei ärztlichem Attest, wie in meinem Posting von gestern beschrieben), ist arg arg wacklig. Also, weiterhin, toi, toi toi und lass von Dir lesen.

Grüsse
sternchen 08:)

und

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Alexiszorbas
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Es kommt Bewegung in meine Sache. Inzwischen erhielt ich vom Arbeitgeber ein
 Schreiben, in dem er mich auffordert eine Erklärung zur Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht zu unterschreiben. Forrmulart lag bei.
Bin ich verpflichtet dies zu tun?


Eigentlich möchte ich meinem Arbeitgeber nichts über meine Erkrankung mitteilen.
Ich denke mal, er will mich jetzt endgültig los werden und versucht es mit allen Mitteln. 
Ist es nun ratsam einen Anwalt zu engagieren oder schafft man es noch ohne Rechtsbeistand?


Beim Gutachter wegen der Reha war ich auch. Leider durfte ich meine
 Begleitung nicht mit hineinnehmen. Alles lief sehr merkwürdig ab, da er kaum Fragen, die meine Krankheit betreffen, stellte, sondern oft versuchte, mich mit provokativen Aussagen
zu verunsichern. Diese hatten rein gar nichts mit mir und meinen Beschwerden zu tun.
Ich weiß nicht, ob ich jetzt die Reha genehmigt bekomme oder nicht. 
Hier heißt es wieder abwarten.




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

@ Alexiszorbas

quote:
Beim Gutachter wegen der Reha war ich auch. Leider durfte ich meine
 Begleitung nicht mit hineinnehmen. Alles lief sehr merkwürdig ab, da er kaum Fragen, die meine Krankheit betreffen, stellte, sondern oft versuchte, mich mit provokativen Aussagen
zu verunsichern. Diese hatten rein gar nichts mit mir und meinen Beschwerden zu tun.
Ich weiß nicht, ob ich jetzt die Reha genehmigt bekomme oder nicht. 
Hier heißt es wieder abwarten.


Nichts aussergewöhnliches. So läuft es fast immer. Schade, dass Du Dich darauf eingelassen hast, Deinen beistand "draussen vor der Tür" zu lassen".

Den AG hat überhaupt nichts zu interessieren, was Deine Krankheiten und Deine Befindlichkeiten angeht.Nach meiner Auffassung hat der mit "Entbindung von der ärztl. Schweigepflicht" aber auch gar nichts zu tun.

Hoffe aber, dass eine/r unserer Experten dazu mehr schreiben kann.

Alles Gute für Dich.

sternchen08

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Alexiszorbas
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@Sternchen
danke für die Antworten. Ich habe heute noch mal mit dem Anwalt der Gewerkschaft telefoniert und ich benötige jetzt doch dringend einen Rechtsbeistand, da mein Arbeitgeber eine große eigene Rechtsabteilung hat und ich allein nicht dagegen ankommen werde.
Ich hoffe, einigermaßen gut aus der ganzen Angelegenheit heraus zu kommen, aber für mich steht meine Gesundheit im Moment an erster Stelle und ich habe keine Nerven mehr für den ganzen Psychoterror des Arbeitgebers.
Drückt die Daumen, dass die Reha klappt. Wenn es Neuigkeiten gibt, lasse ich es wissen.
Viele Grüße
Alexis

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

@Alexis
Ich habe gar nicht so viele Daumen, wie ich drücken muss. Ich teile das in Stunden ein. Ist das für dich o.K.

Spass beiseite: Klar, ich wünsche Dir, dass es mit der REHA klappt. Warum vertritt Dich nicht Deine Gewerkschaft?

Du hattest schon einmal erwähnt, dass es sich bei Deinem AG um ein Grossunternehmen handelt. Und die unterhalten
in der Tat eigene Rechtsabteilungen. Da kommst Du allein nicht gegen an.

Ich wünsche Dir alles Gute und einen pos. REHA-Bescheid. Bitte, melde Dich wieder, wenn Du magst.

sternchen08

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.318 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen