Kostenvoranschlag verschwiegen

6. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
sk76
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)
Kostenvoranschlag verschwiegen

A ist 80% schwerbehindert und möchte sein Auto reparieren.
Er fährt zur Werkstatt B, bei der er schon mehrmals sein Auto repariert hat.
A lässt es zur Kontrolle bei B.
Vermutet wird ein Defekt im Getriebe, aber das Auto ist trotzdem fahrbereit.
B ruft nach ein Paar Tagen an und informiert A, dass die Reperaturkosten bei einem Austauschgetriebe knapp 3000.-€ liegen. Es könnte auch noch was anderes reperariert werden, so daß die Kosten auf fast 5000.- steigen, was den Wert des Autos übersteigt. A lehnt ab und möchte das Auto zurückhaben.
Problem: B verlangt 650.- Kostenvoranschlag und das Getriebe ist komplett ausgebaut und muss so abgeschleppt werden
oder es kommen noch zusätzliche Kosten für den Einbau sowie Ersatzteile, damit es wieder fahrbereit ist
A ist verärgert und droht mit Anwalt, da dies nicht vereinbart war und fühlt sich betrogen und erpresst.

Es war auch keine schriftliche Vereinbarung. B hat von sich aus selbst gehandelt

Wie stehen die Chancen für A?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Problem: B verlangt 650.- Kostenvoranschlag


"Laut dem Gesetzestext § 632 BGB sind Kostenvoranschläge grundsätzlich nicht kostenpflichtig, es sei denn, der Unternehmer oder Werkunternehmer, wie er im Gesetzestext genannt wird, kann nachweisen, dass zur Erstellung des Kostenvoranschlages ein großer Aufwand betrieben werden muss, aber auch dann muss die Vergütung des KVA vor der Auftragsannahme abgesprochen sein."

Quelle:https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/kostenvoranschlag.php

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#2
 Von 
sk76
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

A ist zusätzlich 80% schwerbehindert. Er ist seit dem Tod der Ehefrau nicht ganz im Bewusstsein.
Kann das auch als Argument ausgeführt werden?
Es scheint kein Einzelfall bei Werkstätten zu sein, daß man Kunden auf dieser Art erpresst.
Kann das auch als Argument ausgeführt werden?

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
A ist zusätzlich 80% schwerbehindert. Er ist seit dem Tod der Ehefrau nicht ganz im Bewusstsein.
Kann das auch als Argument ausgeführt werden?

In Angelegenheiten, die sich um's Auto drehen, ist das Argument "Bewusstseinstrübung" nicht sonderlich geschickt - um es mal milde auszudrücken.
Der Führerschein ist dann ganz schnell weg.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
sk76
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank.

Tatsache ist , daß B den KVA verschwiegen und A Schaden zugefügt hat.
B verlangt 650.- und zusätzlich Kosten, um das Auto zum Ausgangszustand zu bringen.
Wie hoch stehen die Chancen für A Recht zu bekommen ?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

KVA = 0%

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sk76
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

also müsste A 650 zahlen und nachgeben ?
B ist verpflichtet das Auto zum Ausgangszustand zurück zu bringen -oder?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
also müsste A 650 zahlen und nachgeben ?


NEIN (Sorry - habe A + B verwechselt!)


Zitat:
Wie hoch stehen die Chancen für A Recht zu bekommen ?

KVA:
1) A = 100%
2) B = 0%

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#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von sk76):

Es war auch keine schriftliche Vereinbarung.

In Deutschland gilt die Formfreiheit, kein Vertrag muss schriftlich geschlossen werden.
Somit sollte man den Wortlaut "Überprüfung" genauer beschreiben, denn Überprüfen ist in der Regel kein Kostenvoranschlag / Kosteschätzung.
Und aus der ausgeführten Leistung, ist wohl schon eher nicht mehr von einer Kostenschätzung aus zu gehen.

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#9
 Von 
sk76
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank.

Hilfreich wäre nun einen guten Anwalt im Rhein Main zu finden,

der sich mit der Sache gut auskennt und einen guten Ruf hat.

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