Kostenübernahme für spezielle Krankenbeobachtung

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Arzt ordnete Begleitung durch ausgebildeten Kinderkrankenpfleger an - Krankenkasse widersprach

Der 1 ½ jährige Kläger, der an einem Diabetes mellitus Typ 1 leidet und wegen stark schwankender Blutzuckerwerte täglich mehrfach den Blutzucker kontrollieren und ggf. intervenieren muss, besucht von Montag bis Freitag den Kindergarten.

Zur Verabreichung von Insulin und Interventionen bei Hyper- oder Hypoglykämien wurde eine spezielle Krankenbeobachtung durch einen ausgebildeten Kinderkrankenpfleger im Umfang von 45 Wochenstunden als Kindergartenbegleitung ärztlich verordnet.

Thomas Stein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Brauhofstraße 7
07745 Jena
Tel: 03641-22540
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Erbrecht, GmbH-Recht, Umsatzsteuerrecht

Die Krankenkasse war der Ansicht, dass eine kontinuierliche Überwachung des Kleinkindes nicht notwendig und drei Blutzuckermessungen im Kindergarten ausreichend seien. 

In einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht Gotha widersprach das Gericht der Leistungskürzung der Krankenkasse und verpflichtete die Krankenkasse, die Kosten für die spezielle Krankenbeobachtung durch eine Fachkraft im Umfang von 45 Wochenstunden zu tragen.