Kostenübernahme KiTa-Platz

2. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb475677-88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Kostenübernahme KiTa-Platz

Hallo, meine Tochter wird im November 3 Jahre alt. Wir haben sie versucht in Kitas anzumelden, jedoch keinen Platz bekommen. Jetzt mussten wir sie in eine Grippe geben für erheblich mehr Kosten.

Als wir bei der Stadt nachgefragt haben, wurde wir nur an andere Stellen verwiesen und an die Träger der Kitas. Keiner konnte oder wollte uns helfen.

Wer übernimmt jetzt die Mehrkosten für den Betreuungsplatz? Macht der Antrag auf Kostenübernahme beim Jugendamt Sinn? Was ist wenn dieser abgelehnt wird da das Einkommen zu hoch ist? Macht dann eine Klage Sinn? Mit bezahlen des regulären Kitasatz haben wir ja kein Problem. Es geht nur um die Mehrkosten für einen Nicht Altersgerechten Platz in der Grippe.

Vielen Dank im Voraus.

Volker Land

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Das ist mir alles zu unbestimmt. Fakt ist, dass ein gewisser Prozentsatz an Kitas für Kinder ab einem Jahr zur Verfügung stehen soll. Wenn dieses Maß erfüllt ist, ist alles klar. Fakt ist weiterhin, dass die Kostenregelung nicht an die grundstätzliche Bereitstellung angedoppt ist. Anders ausgedrückt: das Kind hat zwar möglicherweise einen Anspruch auf einen Platz, aber nicht unbedingt in der Kita, die sich die Eltern vorstellen. Der Fall scheint hier vorzuliegen. Kita-Platz ja, aber eben zu anderen Kosten.

Und, es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass das Jugendamt alles regeln muss. Es ist Eltern, wenn denn der Nachweis von Stellen gegeben ist, durchaus zumutbar, sich alleine drum zu kümmern.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb475677-88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Welche Fragen bestehen? Wenn ich konkrete Fragen habe, kann ich auch konkrete Antworten geben.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ja, und wenn man keine konkreten Fragen hat, dann kann man eben keine konkreten Antworten geben. Z.B. ob in der Kommune der Kita-Platz-Satz erfüllt ist. Woher sollen wir das wissen? Wann angemeldet worden ist (Stichwort: Wartezeit). Ob ein Anspruch auf Unterstützung besteht. Noch ein Hinweis: in meinem Bundesland gab es einige Klagen, die die Eltern durchgängig verloren haben. Die gingen in Richtung "freie Wahl des Kita Platzes" und Übernahme der Kosten.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ja, und wenn man keine konkreten Fragen hat, dann kann man eben keine konkreten Antworten geben. Z.B. ob in der Kommune der Kita-Platz-Satz erfüllt ist. Woher sollen wir das wissen? Wann angemeldet worden ist (Stichwort: Wartezeit). Ob ein Anspruch auf Unterstützung besteht. Noch ein Hinweis: in meinem Bundesland gab es einige Klagen, die die Eltern durchgängig verloren haben. Die gingen in Richtung "freie Wahl des Kita Platzes" und Übernahme der Kosten.

wirdwerden


Hi,

nenne uns doch das Bundesland und die Urteile...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Bei uns (Gemeinde in Bayern) ist es so, dass unter 3-jährige Kinder grundsätzlich nicht in einer normalen Kita-Gruppe aufgenommen werden. Also entweder Krippe oder Kleinkindgruppe (mit höheren Kosten, da auch hier anderer Betreuerschlüssel). Stichtag ist hier der 1.9., wenn ich mich noch richtig erinnere.
Und wie wirdwerden schon geschrieben hat: Du hast Anspruch auf einen Betreuungsplatz, aber eben nicht Deiner Wahl

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb475677-88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bitte um Entschuldigung, aber ich bin nun mal kein Jurist, so das ich nicht weiß welche genauen Daten sie benötigen. Deshalb habe ich mich auch hierher gewandt. Urteile weiß ich nicht, habe zwar gegoogelt, jedoch bin ich nicht auf entsprechende Beiträge gestoßen.

Also ich wohne im Landkreis Kelheim in Bayern.
Wir haben uns im Februar dieses Jahr für die Kita angemeldet.
Dies war der offizielle Anmeldungsbeginn in allen Einrichtungen.
Laut Aussage unseres Rathauses, wissen diese um die Problematik das es zu wenig Plätze gibt. Als wir erfahren haben das wir im ganzen Umkreis,in welches wir unser Kind anmelden dürfen, keinen Platz bekommen, haben wir sofort im Rathaus nachgefragt. Diese haben uns an den Träger der Einrichtungen verwiesen. Dieses ist der örtliche kirchliche Verband. Diese haben uns gesagt, wir haben gerade noch genug Platz für Kinder die bis Mitte August 3 werden.
Man hat uns aber im selben Atemzug gesagt, wir sollen doch in die Grippe gehen, da dort die benötigten Plätze vorhanden sind. Natürlich zu einem entsprechenden höheren Preis. Da meine Frau aber nicht noch ein Jahr zu Hause bleiben wollte, da auch das Betreuungsgeld ausläuft, man sonst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat ohne Betreuung, sind wir darauf angewiesen das sie wieder arbeiten geht, da sonst einfach das Geld nicht mehr reicht um alle Kosten zu decken. Ich habe ca 2000netto + Kindergeld. Mehr Geld wäre es nicht mehr gewesen.
Also standen wir vor der Zwickmühle das wir gezwungen waren diesen Platz zu nehmen um nicht an die finanzielle Belastungsgrenze zu kommen. Dieser Platz kostet jedoch mit Mittagessen um die 320 Euro, der KiTa-Platz 180 mit Mittagessen. Und um die Übernahme der Differenz von 140 Euro geht es uns.

-- Editiert von fb475677-88 am 02.10.2017 14:31

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Es sind also Plätze da. Dafür hab ich die Anwort doch schon oben gegeben. Wenn ausreichend Plätze da sind, ist alles in Ordnung. Es beseht kein Anspruch auf den preiswertesten Platz. Nur möglicherweise ein Anspruch auf einen Platz. Und möglicherweise einen Anspruch auf Bezuschussung, wenn man die Kosten nicht tragen kann.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.311 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen